Markenanmeldung – um dieses Thema herrscht bei vielen Gründern Verwirrung. Außerdem ist es ein Thema, um das sich Gründer und Selbstständige nur ungerne kümmern. Andererseits riskiert man nicht nur kostenintensive Abmahnungen und Schadensersatzverpflichtungen, sondern läuft auch Gefahr, dass jahrelange Arbeit und Werbung in Bezug auf die eigene Marke umsonst waren, weil die Nutzung der Marke gegen das Gesetz verstößt.
Gerade deshalb habe ich mir in dieser Podcastepisode Rolf Claessen als Experten dazu geholt, der uns tiefere Einblicke in die Basics der Markenanmeldung gibt. Wir sprechen über die häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung und teilen mit dir den Prozess der Markenanmeldung Schritt für Schritt in einer CASE-Study am Fall unseres Waschsalons „Tante Minna“.
Wort- oder Bildmarke?
Oft liegt die Intuition nah ein Design schützen lassen, da dieses unverwelchselbar wirkt. Mit einem Design (früher auch Geschmacksmuster genannt), ist es möglich einen visuellen Eindruck schützen zu lassen. Dieser Schutz hält jedoch maximal 25 Jahre an und ist warenunabhängig.
Den breitesten Schutz erreicht man jedoch entgegen der Intuition nicht mit dem Schutz eines Logos, sondern mit einer Wortmarke. Der Vorteil einer Wortmarke ist, dass jede andere Marke, die den jeweiligen Begriff (z.B. Tante Minna)- unabhängig von der grafischen Gestaltung – verwendet, im Rechtsfall schlechte Chancen hat. Bei der Bildmarke dagegen gibt es mehr Interpretationsspielraum, was wir im Fall einer Markenrechtsverletzung vermeiden wollen.
Ein weiterer Vorteil der Wortmarke ist, dass bei der Änderung des Designs keine neue Markenanmeldung von Nöten ist.
Nizza-Klassen
Die so genannte „Nizza-Klassifikation“ ist ein internationales Klassifikationssystem, das speziell für die Markenanmeldung vorgesehen ist. Ihr Name geht auf ein Übereinkommen zurück, das in Nizza geschlossen wurde.
Diese Nizza-Klassifikation ist in 45 Klassen unterteilt. Mithilfe dieser Klassifikation ist möglich, dass sich verschiedene Anmelder dieselbe Wortmarke (z. B. Tante Minna) registrieren lassen, solange diese in unterschiedlichen Klassen angemeldet werden. Im Normalfall könnte eine Schokoladenmarke, die sich ebenfalls „Tante Minna“ nennt neben der Waschsalonkette „Tante Minna“ koexistieren.
Die Nizzaklassen sind aber nicht nur für Markenanmeldung relevant, sondern auch für Markenrecherchen spielen sie eine Rolle. Mit der Auswahl der richtigen Nizzaklassen definiert man den Umfang einer Markenrecherche. Wenn du wissen willst, wie man die Analyse der Nizzaklassen durchführt, kannst du in der Datenbank tmclass fündig werden.
Kosten für eine Markenanmeldung
Wie du dir vermutlich vorstellen kannst, kann keine allgemeingültige und für alle geltende Aussage über die Kosten getroffen werden. Achte also darauf, dass die folgenden Zahlen eher Richtwerte sind.
Zunächst lässt sich sagen, dass selbst ein komplizierter Prozess, wie eine Markenanmeldung (z.B. über TMView) selbst durchgeführt werden kann, was zweifelsohne die Kosten geringer halten kann. Dennoch macht es aufgrund der hohen Opportunitätskosten und der Erfahrung eines Profis Sinn einen solchen zu konsultieren.
Dagegen kann ein Laie kann nur schlecht einschätzen, ob die Ähnlichkeit zwischen Marken groß genug ist. Um jedoch auch konkrete Zahlen zu nennen, sind folgende Preise als Richtwerte zu kalkulieren:
• 290 Euro allein für die Anmeldegebühr für Anmeldung in 3 Klassen
Für jede weitere Klasse kommen 100 Euro dazu.
• Über professionellen Anwalt: ca. 880 Euro
Bei der Markenanmeldung einer Unionsmarke, die EU-weit gilt, sind mit folgenden Zahlen zu rechnen:
- Alleinige Markenanmeldung einer Unionsmarke = knapp unter 1000 Euro
- Über professionellen Anwalt: ca. 2000 Euro
Widerspruchsverfahren bei der Markenanmeldung
Immer wenn eine Markenanmeldung ohne die Recherche eines Profis durchgeführt ist, gibt es eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit eines Widerspruchsverfahrens.
Das Markengesetz gibt dem Inhaber einer Marke die Möglichkeit einer später angemeldeten Marke Widerspruch gegen die Markeneintragung zu erheben, wenn eine erhöhte Gefahr besteht, dass die Dienstleistungen oder Marken sich zu sehr ähneln. Dabei gilt die Frist in einem Zeitraum von 3 Monaten nach der Eintragung.
Weil die meisten gerichtlichen Prozesse mit hohem Aufwand und insbesondere hohen Kosten verbunden sind, sind Widerspruchsverfahren eine gute Alternative um relativ kostengünstig gegen eine unrechtmäßige Markenanmeldung vorzugehen.
Kosten des Widerspruchsverfahrens
Für einen einzelnen Widerspruch gegen eine markenrechtsverletzende Markenanmeldung zahlt man ca. 120 Euro.
Neben den Gebühren, welche das DPMA für die Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens verlangt, fallen ggf. weitere Zahlungen an den Rechtsanwalt an.
Im Fall eines Widerpruchs ist ein Rechtsstreit jedoch nicht zwingend die Folge. Die so genannte EUIPO gibt eine Cooling-off-Frist für beiden Parteien, in der Eineigungen möglich sind und Koexistenzvereinbarungen getroffen werden können.
Mehr über Rolf Claessen und den Prozess der Markenanmeldung
Wenn du den Beitrag bis zu diesem Punkt gelesen hast, hast du viele wichtige, aber abstrakte Informationen zum Thema Markenanmeldung erhalten. Lass uns einmal konkret werden, indem wir den ganzen Prozess der Markenanmeldung an einem Beispiel (siehe YT-Video) nachvollziehen:
Wenn du mehr über Rolf Claessen und die Markenanmeldung erfahren willst, kann ich dir folgendes Interview und die angesprochenen Links in den Shownotes ans Herz legen.
Shownotes:
Rolfs Buch
Rolf Claessens Webseite
Timestamps:
[02:26]-[04:25] Wer ist Rolf Claessen?
[04:26]-[16:25] Die Marke „Tante Minna“ – eine Case Study
[19:21]-[37:59] Kostenfrei prüfen
[38:00]-[40:55] Außerhalb von Deutschland Marke anmelden
[40:56]-[47:00] Widerspruchsverfahren
[47:01]-[55:19] Häufigste Fehler bei der Anmeldung von Marken
[55:20]-[01:14:10] Live-Markenanmeldung
[01:14:11]-[01:16:30] Das Markenrechtbuch
[01:16:31]-[01:19:05] Mehr über Rolf Claessen + Outro