Als Selbständiger oder Gewerbetreibender musst du mit deiner Steuererklärung deine Gewinne anmelden. Gut für dich: Wenn du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, darfst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (auch EÜR abgekürzt) aufstellen. Dann füllst du die Anlage EÜR in der Einkommenssteuererklärung aus und bist fertig.

Klingt einfach? Ist es aber nicht, wenn man nicht weiß wie.

Wir erklären dir deshalb in diesem Artikel nicht nur die wichtigsten Punkte zur Einnahme-Überschuss-Rechnung, sondern gehen mit dir die einzelnen Schritte nacheinander mit praktischen Beispielen durch. Anschließend zeigen wir dir 4 Varianten zur Erstellung der EÜR, und führen dich auch durch die Abgabe der „Anlage EÜR“ beim Finanzamt. Du erhältst kostenfreie Vorlagen und alle Materialien die du zur Abgabe benötigst – keine weiteren Tabs notwendig. Versprochen!

Natürlich klären wir auch die häufigsten Fragen: Wer darf diese Kurzform der Gewinnermittlung überhaupt nutzen? Wie geht man am besten vor – gibt es Vorlagen oder Software, die genutzt werden können? Macht man es selbst oder übergibt man es doch einem Steuerberater?

Bist du bereit? Los geht’s!

Einnahme Überschuss Rechnung einfach erklärt – Diesen Artikel zur EÜR kannst du dir auch als Video ansehen
Inhaltsverzeichnis

1. EÜR – Was ist das überhaupt?
2. Wer darf eine EÜR aufstellen?
3. EÜR selbst machen: So geht’s
4. Schritt für Schritt durch die EÜR
5. 4 Varianten für deine EÜR
6. Die Anlage EÜR der Einkommenssteuererklärung
7. Die EÜR ist vorbereitet – So geht es weiter
8. Fristen für die Steuererklärung
9. Fazit: EÜR selbst machen oder nicht?

EÜR – was ist das überhaupt?

Bist du selbständig oder freiberuflich tätig, so bist du auch für die Versteuerung deines Einkommens selbst verantwortlich. Grundlage für die Ermittlung deiner Steuerpflicht sind die Gewinne, die du erzielst. Welche Regeln du dabei einhalten musst, regelt in Deutschland ein eigenes Steuergesetz – das Einkommensteuergesetz. Keine Angst vor den fast 100 Paragraphen, sollten Fragen auftreten, helfen Steuerberater oder sogar das Finanzamt selbst weiter.

Das Einkommenssteuergesetz verpflichtet dich zur Aufzeichnung deiner geschäftlichen Tätigkeit. Du benötigst Ordnung in deinen Unterlagen jedoch nicht nur für die Ermittlung der steuerlichen Grundlagen, auch Geschäftspartnern, die dir Geld geliehen haben, bist du Rechenschaft schuldig. Natürlich ist es auch für dich wichtig, dass du genau über deine Einnahmen und Ausgaben Bescheid weißt. Nur dann kannst du deine Arbeit auch überprüfen und gezielt steuern.

Das Steuerrecht erlaubt zwei verschiedene Methoden, um den Gewinn zu ermitteln:

Eine einfache Aufzeichnung durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wer nicht nach Handelsrecht verpflichtet ist, Bücher zu führen, muss das auch nicht tun. Dennoch wird für diese Methode der Gewinnermittlung gern der Begriff „Einfache Buchhaltung“ genutzt.

Gesetzlich gefordert ist eine Aufsummierung aller Einnahmen und aller Betriebsausgaben. Überschuss (also Gewinn) ergibt sich, wenn die Einnahmen größer als die Ausgaben sind – dieser Wert ist dann Grundlage der Besteuerung. So brauchst du eigentlich nur bei jedem Geschäftsvorfall entscheiden, ob es sich um eine Einnahme oder eine Ausgabe handelt. Die Zahlung für die Werbung aus dem obigen Beispiel erfasst du hierbei also als

100 € Ausgabe für Werbung an Facebook/Google.

Nicht mehr, und nicht weniger.

Eine doppelte Buchführung

Dieses schon seit Jahrhunderten entwickelte System der Buchhaltung gilt für alle Kaufleute und Unternehmen, die nach Handelsgesetzbuch dazu verpflichtet werden.

Doppelt heißt diese Art der Aufzeichnung der Geschäftstätigkeit deshalb, weil jeder Sachverhalt auch zwei Konten verbucht wird, einmal im Soll und einmal im Haben. Typisch für diese Art der Buchführung ist auch das Aufstellen einer Jahresbilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Auch der Gewinn wird doppelt ermittelt – zum einen durch die schon genannte Gewinn- und Verlustrechnung und zum anderen durch den Vergleich der Vermögensverhältnisse der aktuellen Jahresbilanz mit den Werten der Vorjahresbilanz.

Für die Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalls wird ein Buchungssatz aufgestellt. Die Zahlung von Werbekosten an Facebook oder Google durch eine Überweisung vom Bankkonto wird zum Beispiel so erfasst:

Sachkonto Werbekosten (4600) 100 €
an
Sachkonto Bank (1100) 100 €

Dadurch wird nicht nur die laufende Buchhaltung etwas aufwändiger, sondern auch der Jahresabschluss. Zum Glück gilt für kleine Unternehmen häufig die Möglichkeit eine EÜR zu erstellen, und die doppelte Buchführung muss nicht erledigt werden.

EÜR – diese Abkürzung für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat sich bewährt, ist also eigentlich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Lass dich durch unterschiedliche Schreibweisen nicht irritieren, manchmal findet man auch „Einnahmenüberschussrechnung“ oder „Einnahme-/Überschussrechnung“. Im Gesetz (EStG, §4 (3)) findet sich die Formulierung „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“.

Für die vereinfachte Aufzeichnungspflicht gibt es keine detaillierten Vorschriften. Wie es in der Praxis genau funktioniert, erfährst du im Folgenden. Doch vorher wollen wir noch die Frage beantworten, für wen die EÜR erlaubt ist.

Wer darf eine EÜR aufstellen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist im §4 des EStG definiert. Erlaubt ist sie für Steuerpflichtige,

  • die nicht gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse aufzustellen
    und
  • die auch keine Bücher führen.

Welche Steuerpflichtige nun eigentlich eine EÜR machen dürfen, erklärt dir dieses Video genau:

Doppelte oder einfache Buchhaltung? Erfahre es in diesem Video!

Gesetzliche Vorschriften zur Buchführungspflichten finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), §238: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen – Bücher führen heißt immer doppelte Buchführung. Kaufmänner im rechtlichen Sinne betreiben ein Handelsgewerbe mit einem in kaufmännischer Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb.

Zu den Kaufleuten zählen automatisch die Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind. Jede UG, GmbH, jede GmbH & Co. KG muss also Bücher führen. Aber auch im Handelsregister eingetragene Personen und Personengesellschaften sind dazu verpflichtet (OHG, e.K.)

Achtung – der zweite Teil dieses Satzes im Paragraph 4 (3) EStG schränkt die Erlaubnis zur EÜR ein, wenn jemand freiwillig Bücher führt. Der Vorteil einer doppelten Buchführung liegt in den Auswertungsmöglichkeiten durch die Erfassung auf den verschiedenen Sachkonten.

Wenn du also mit Hilfe einer Software die Geschäftsvorfälle auf Sachkonten erfasst, um deine Ausgaben besser auszuwerten, dann führst du eigentlich Bücher. Dann darfst du auch keine einfache EÜR für die Gewinnermittlung nutzen. Achte also darauf, welche Unterlagen du in deiner Steuererklärung einreichst.

Gewerbetreibende

Als gewerbetreibender Einzelunternehmer, der nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist (sog. Kleingewerbetreibender), darfst du eine EÜR abgeben. Hierfür gibt es jedoch Grenzen:

  • dein jährlicher Umsatz (deine Einnahmen) dürfen einen Betrag von 600.000 Euro nicht überschreiten
  • dein Gewinn darf nicht über 60.000 Euro im Jahr liegen

Damit dürfen alle Kleinunternehmer und Kleinstgewerbetreibende (auch im Nebenberuf) die einfache Methode der Gewinnermittlung nutzen. Auch Beteiligte in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) profitieren von der vereinfachten Aufzeichnungspflicht, nicht jedoch die Gesellschafter einer OHG (Offene Handelsgesellschaft). Diese ist nämlich verpflichtend im Handelsregister einzutragen und muss damit kraft Gesetz eine doppelte Buchführung erledigen. Ausgenommen sind jedoch alle Kapitalgesellschaften, also die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG) und auch die Aktiengesellschaften.

Freiberufler

Bestimmte Berufsgruppen zählen in Deutschland zu den Freiberuflern. Dieses Video zeigt dir, wann du dazu gehörst. Außerdem gibt es eine Liste der Katalogberufe für Freiberufler. Als Freiberufler darfst du deinen Gewinn mit der EÜR erklären. Das gilt auch für Partnergesellschaften. Hier gibt es auch keine Vorschriften zur Begrenzung vom Umsatz oder Gewinn.

Trifft auf dich zu? Super!

Bevor du entscheidest, ob du die EÜR selbst machst oder damit lieber einen Steuerberater beauftragst, schauen wir uns an, wie das genau gemacht wird.

EÜR selber machen: So geht’s!

Das Grundprinzip der EÜR wird aus der Bezeichnung bereits ersichtlich: die zu versteuernden Einnahmen ergeben sich aus den Überschüssen der jeweiligen Tätigkeit.

Bevor wir die einzelnen Schritte auflisten, noch der Hinweis zur Aufzeichnung der Umsatzsteuer:

EÜR – Werte Brutto oder Netto eintragen?

Wenn du nicht als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht profitierst (also die sogenannten Kleinunternehmerregelung nutzt), dann musst du immer die Nettobeträge und die Steuerwerte separat erfassen, getrennt nach Steuersätzen. Das gilt für Einnahmen ebenso wie für Ausgaben.

Dafür Beispiele:

a) Einnahme für eine Reinigungsleistung, netto: 100,00 Euro
Umsatzsteuer 19 % für Reinigungsleistung: 19,00 Euro

b) Ausgabe für Zeitschrift, netto 3,00 Euro
Umsatzsteuer 7 % für Zeitschrift: 0,21 Euro

EÜR – Die verwendeten Begriffe:

Zu den Betriebsausgaben zählen gemäß EStG §4 (4) nur jene Aufwendungen, die auch betrieblich veranlasst sind. Alle Auszahlungen, die du privat von deinem Geschäftskonto tätigst, darfst du also nicht deiner geschäftlichen Tätigkeit zuordnen. Alles was für die Erzielung deiner Einnahmen notwendig ist, darfst du natürlich abziehen.

Randnotiz: Der Begriff „Kosten“ wird übrigens nur in der doppelten Buchführung verwendet, in der EÜR wird eigentlich nur von Ausgaben gesprochen. Erzielt werden Einnahmen, auch Umsätze gibt es hier nicht. Genug geschlaumeiert – weiter geht’s.

Betriebseinnahmen und auch Betriebsausgaben, die im Namen und auf Rechnung Dritter fließen, gehören nicht in deine EÜR, das sind durchlaufende Posten (EStG §4 (3) Nr. 2). Achte also darauf, dass alle Rechnungen mit einem Wert über der Kleinbetragsgrenze auch an dich ausgestellt sind bzw. dich als Rechnungsaussteller bezeichnen.

Zahlungseingang oder Rechnungsdatum – Was zählt für deine EÜR?

Bei der EÜR gilt das Zu- und Abflussprinzip! Das bedeutet, dass du nur die Einnahmen versteuern musst und nur die Ausgaben berücksichtigen darfst, die tatsächlich auch innerhalb des Jahres geflossen sind. Erhältst du also eine Zahlung für eine deiner Leistungen aus dem Dezember erst im Januar, so ist das eine Einnahme für das Folgejahr. Das gilt auch für Ausgaben.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (wie Mieten) oder Ausgaben (wie zum Beispiel die Umsatzsteuerzahlung für den Vormonat) werden im Geschäftsjahr berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt werden.

Schritt für Schritt durch die EÜR

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  1. Liste alle Einnahmen auf und ermittle die Summe!

  2. Erfasse alle Ausgaben und berechne den Gesamtwert!

    Auch eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung an das Finanzamt zählt als Ausgabe

  3. Beachte diese Besonderheiten:

    a) Ein- und Auszahlungen von Darlehen

    Nimmst du ein Darlehen auf, so erfasst du den Eingang des Kreditbetrages auf deinem Bankkonto nicht als Einnahme. Dieses Geld stellt dir jemand zur Verfügung, es zählt nicht als Vergütung für deine Leistung. Daher darfst du dann auch die Zahlung von Tilgungsraten nicht als Betriebsausgabe geltend machen. Nur die Zinsen, die du zahlen musst, mindern deinen Überschuss in der EÜR. Achte also darauf, dass du einen Zins- und Tilgungsplan von deiner Bank erhältst, damit du diese Werte auch getrennt aufzeichnen kannst.

    b) Privatentnahmen und Einlagen

    Private Geldflüsse beeinflussen deine EÜR auch nicht. Gerade in der Anfangszeit deiner Tätigkeit wirst du private Mittel einbringen müssen, damit du Rechnungen bezahlen kannst. Machst du Gewinn und erlaubt es dir der Kontostand, wirst du dieses Geld wieder entnehmen. Für die Versteuerung ist das unerheblich – Grundlage für die Gewinnermittlung sind nicht die Entnahmen! Aufzeichnen musst du privat veranlasste Zahlungen trotzdem. Das Finanzamt schaut genau hin, ob du über einen längeren Zeitraum mehr Geld entnimmst also du an Gewinn erwirtschaftest.

    c) Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)

    Ausgaben für langfristig genutzte Gegenstände dürfen, wie in der doppelten Buchführung auch, nicht sofort gewinnmindernd geltend gemacht werden. Das gilt dann, wenn sie den Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) überschreiten, der derzeit bei 800 Euro liegt. Solche Güter musst du in einem Anlagenverzeichnis aufführen. Durch die lange Nutzung der Gegenstände verlieren sie jedes Jahr an Wert, sie nutzen sie ab und veraltern technisch. Deshalb darfst du jährlich einen bestimmten Betrag für die Abnutzung von der Steuer absetzen. Das nennt man dann „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA – in der klassischen Buchhaltung sind das Abschreibungen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig Übersichten (AfA-Tabellen), wie lange Wirtschaftsgüter bei einer typischen Abnutzung zu verwenden sind. daraus errechnet sich dann der AfA-Betrag für deine EÜR.

    Beispiel:

    Ein Gewerbetreibender hat einen PKW angeschafft, der betrieblich genutzt wird.

    Anschaffungskosten netto: 24.000 Euro
    Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 6 Jahre
    AfA-Rate jedes Jahr 4.000 Euro

    In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen als Ausgabe für ein laufendes Jahr also nur 4.000 Euro berücksichtigt werden. Hier gibt es steuerlich aber einiges zu beachten, wenn du also große Anschaffungen vornimmst, lasse dich beraten.

  4. Ermittle den Gewinn

    Rechne: Einnahmen (Zuflussprinzip beachten!)

    ./. Ausgaben des Jahres (Abflussprinzip beachten!)
    ./. Jahresrate für Absetzung für Abnutzung
    = zu versteuernder Überschuss (Gewinn)

Der Umgang mit Verlusten

Ist dein Ergebnis negativ, weil deine Ausgaben höher waren als deine Einnahmen, so hast du Verlust erwirtschaftet. Das passiert und ist nicht dramatisch, so lange du von Gewinnen im Vorjahr profitierst oder im Folgejahr wieder in den Gewinnbereich kommst.

Erzielte Verluste führen natürlich nicht zu einer Steuerbelastung. Eine EÜR musst du trotzdem abgeben. Das ist wichtig, denn Verluste werden vorgeschrieben. Das bedeutet, dass dein Verlust vom Vorjahr den Gewinn und damit deine Steuerbelastung im nächsten Jahr wieder mindern. Sollte das der Fall sein spricht man von einem „Verlustvortrag“.

Zusammenfassung: Separate Aufzeichnungspflichten

Vereinfachte Aufzeichnung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet also eine Auflistung aller tatsächlichen Einnahmen und der betrieblich veranlassen Ausgaben. Aber: Einiges muss genauer erfasst werden:

  1. Beträge für die Mehrwertsteuer (sowohl für die Umsatzsteuer der Einnahmen als auch für Vorsteuer der Ausgaben) sind getrennt nach den Steuersätzen zu erfassen
  2. Langfristig nutzbares Anlagevermögen:

    a) für abnutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen und Geräte, Fahrzeuge, IT-Technik) ist ein Anlagenverzeichnis zu erstellen, mit

    – Bezeichnung/Name des Wirtschaftsgutes
    – Betrag und Datum der Anschaffung/Herstellung
    – Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabellen
    – jährlicher AfA-Betrag
    – Restwert nach AfA

    b) nicht abnutzbares Vermögen (z.B. Grundstücke) sind separat zu erfassen
    c) geringwertige Wirtschaftsgüter (selbständig nutzbare Güter mit einem Wert unter 800 Euro) werden in einer separaten Auflistung für ein Jahr erfasst, sie können sofort
    als Ausgabe berücksichtigt werden

    d) Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro können jährlich mit einem entsprechenden Verzeichnis zu einem Sammelposten zusammengefasst werden, dieser wird dann gesammelt über 5 Jahre mit 20 Prozent abgesetzt
  3. Einige Ausgaben sind nur beschränkt abziehbar – hier muss ein privater Anteil herausgerechnet werden, so dass die Zahlungen nicht in voller Höhe zu Betriebsausgaben führen. Dazu zählen unter anderem Bewirtungsausgaben und Zahlungen für das häusliche Arbeitszimmer.
  4. Nutzt du in deiner geschäftlichen Tätigkeit einen PKW, so mindern die Betriebsausgaben für Kraftstoff, Steuern, Versicherung, Reparaturen etc. deinen Gewinn. Nutzt du dieses Fahrzeug auch privat, musst du das als Betriebseinnahme berücksichtigen. Dafür gibt es zwei Methoden. Entweder du versteuerst die Privatüberlassung nach der 1%-Regelung oder du machst dir die Mühe und ermittelst es für jede Fahrt separat. Dafür solltest du dann ein Fahrtenbuch führen.

Wähle selbst, wie du vorgehst!

Variante 1: Kostenlose Excel-Vorlage für die eigene EÜR

Gerade in der Startphase deines Geschäfts oder wenn du im Nebenerwerb selbständig tätig bist, sind deine Aufzeichnungen noch übersichtlich. Oft ist eine ausführliche Beratung durch einen Steuerberater und ein intensiver Austausch mit ihm noch nicht notwendig. Dann lohnt es sich, selbst Zeit zu investieren und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst aufzustellen.

Dafür bekommst du unsere EÜR Excel-Vorlage, die sogar kostenfrei ist. Diese Variante hat aber auch Nachteile:

  • Auch als Einnahmen-Überschuss-Rechner musst du deine Unterlagen viele Jahre lang aufbewahren. Um eine Archivierung deiner Aufzeichnungen (auch von digitalen Unterlagen!) sowie deiner EÜR musst du dich also selbst kümmern.
  • Ohne steuerliche Beratung verschenkst du vielleicht Steuersparmöglichkeiten. Fehler in deiner Berechnung bleiben unentdeckt.
  • Werden die Geschäfte umfangreicher, können auch die vereinfachten Aufzeichnungen einen erheblichen Aufwand bedeuten. Das gilt besonders dann, wenn umfangreiche Anlagenverzeichnisse für Wirtschaftsgüter erstellt werden müssen.
  • Zeitlich chronologisches Erfassen von Geschäftsvorfällen bietet nur wenige Möglichkeiten, deine Geschäfte auszuwerten und damit zu steuern.
  • Die Haftung für Fehler (unkorrekter Ausweis der Gewinne, Abzug von Vorsteuer, Abführen von Umsatzsteuer) übernimmst du selbst, wenn du keinen Steuerberater zu Rate ziehst.

Wir stellen hier ein kostenfreies Excel-Beispiel für den Download zur Verfügung. Die Ergebnisse musst du später in das Formular der Steuererklärung übertragen.

Variante 2: EÜR von einer Software automatisiert erstellen lassen

Gute Buchhaltungsprogramme, die dich bei der Aufstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterstützen, gibt es heute bereits für wenig Geld.

Das lohnt sich, denn solche Software stammt oft von Buchhaltungs-Spezialisten. Diese verfügen nicht nur über die notwendigen rechtlichen Kenntnisse, sie arbeiten auch aktuelle Gesetzesänderungen sowie Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums mit ein.

Entscheide dich für einen bekannten Anbieter in diesem Bereich, dessen Produkte nach der GoBD zertifiziert sind. Diese entsprechen den neuesten Anforderungen der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Viele Programme mit diesem Qualitätsmerkmal bieten auch eine Variante für die EÜR. Gib hier lieber einen Euro mehr aus und verzichte auf OpenOffice und andere Lösungen. Die Vorteile sprechen für sich:

  • Mit einer Software für die EÜR hast du alles an einem Ort, auch das Anlagenverzeichnis. Das Führen von schriftlichen Aufzeichnungen entfällt so.
  • Nutze die Möglichkeiten der Digitalisierung – Einlesen von Rechnungen (zum Beispiel über OCR), Übergabe ins Online-Banking, Suchen nach beliebigen Schlagwörtern, Klassifizieren und Auswerten der Geschäftsvorfälle – eine intelligente Software bietet viel.
  • Mit Schnittstellen für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Anlage EÜR gelingt eine direkte Kommunikation mit dem Finanzamt.
  • Datensicherung und Updates werden regelmäßig organisiert.
  • Trotz Softwarepreis oder –gebühren ist die EÜR so immer noch deutlich preisgünstiger als ein Steuerberater.

Für die Auswahl einer EÜR-Software nimm dir bitte etwas Zeit. Nutze unseren kostenfreien Buchhaltungssoftware Vergleich und die Möglichkeiten von kostenfreien Testversionen nahezu aller Anbieter.

Buchhaltungssoftware für die EÜR – worauf sollte man achten?

Außerdem musst du entscheiden, ob du eine Cloud-Version der Software nutzt oder ob du das Programm selbst auf dem Rechner installieren möchtest. Das hat auch Einfluss auf die Kosten. Die Preismodelle der verschiedenen Anbieter sind sehr unterschiedlich. Achte auch hier darauf, dass du flexibel bleibst. Wächst dein Geschäft schnell, so wähle eine Software, die einen Wechsel zur doppelten Buchführung ohne Probleme erlaubt und die deine Daten dann mitnimmt.

Eine gute Wahl und unsere Empfehlung ist das Buchhaltungsprogramm-Programm SevDesk. Dieses kannst du 14 Tage lang kostenfrei testen. Mit einem Gutschein erhältst du außerdem 50 Prozent Rabatt im ersten Jahr. Die Software ist GoBD-zertifiziert, sie erstellt automatisiert deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und speichert deine Daten in der Cloud. Die Server des Anbieters werden in Deutschland gehostet und sind sicher.

Variante 3: Einen Steuerberater mit dem Aufstellen der EÜR beauftragen

Wenn du mit Schriftlichem so gar nichts am Hut hast oder aber deine Geschäfte Spezialkenntnisse voraussetzen (etwa weil du viel international tätig bist), so solltest du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung von einem Steuerberater erledigen lassen. Stimmt die Kommunikation mit ihm und sind die Prozesse definiert, so erzielst du eine erhebliche Zeitersparnis. Der Steuerexperte wird

  • seine fachliche Kompetenz vor allem bei Sachverhalten mit hoher Komplexität einbringen
  • neben der steuerlichen Beratung auch die komplette Belegpflege übernehmen
  • in schwierigen Fragen in Augenhöhe mit dem Finanzamt kommunizieren und dich auch in Rechtsfragen vertreten
  • für mögliche Fehler haften.

Den Aufwand für die Auswahl des richtigen Steuerberaters und auch die Absprachen zu deinen Vorstellungen und den konkreten Prozessen in deinem Geschäft darfst du gerade am Anfang jedoch nicht unterschätzen. Auch in der täglichen Arbeit müssen Informationen ausgetauscht und Belege geliefert werden. Denke daran, dass du bei der Abarbeitung deiner Aufzeichnungen jetzt von einem Dritten abhängig bist. Das kann sich negativ auswirken, wenn du auf eine schnelle Auswertung deiner Daten Wert legst.

Leider genießen kleine Mandanten mit einer EÜR nicht immer eine hohe Priorität in Steuerbüros, die viele Klienten betreuen. Bestehe darauf, dass sich die Steuerfachleute genug Zeit nehmen, mit dir die Auswertungen deiner EÜR zu besprechen.

Die Variante 3 ist sicher die preisintensivste Möglichkeit der EÜR, erbitte von deinem Steuerberater daher vorab ein konkretes Kostenangebot. Üblich sind pauschale Beträge für die Betreuung kleiner Mandanten, entweder zum Jahresende oder in jedem Quartal. Die Steuerberater Kosten lassen sich vorab allerdings ganz gut kalkulieren, und wir helfen dir gerne dabei einen passenden Steuerberater für deinen Bedarf zu finden.

Steuerberater finden

Variante 4: Die EÜR mit einer Software erstellen und die Steuererklärung dem Steuerberater überlassen

Diese Methode stellt eine Mischform aus den bereits vorgestellten Varianten dar. Zum einen nutzt du in der täglichen Arbeit die Möglichkeiten, die dir eine gute Buchhaltungs-Software bietet. So kannst du deiner Aufzeichnungspflicht pünktlich nachkommen und hast Online-Banking und auch Mahnwesen selbst in der Hand. Alltägliches wie Rechnungen schreiben geht außerdem deutlich schneller von der Hand.

Moderne Buchhaltungsprogramme besitzen auch für die EÜR eine Schnittstelle, mit deren Hilfe der Steuerberater deine Aufzeichnungen in seine Systeme einlesen kann. Üblich ist das DATEV-Format, was entweder über einen Import (per .XML oder .CSV) beim Steuerberater eingelesen werden kann, oder automatisiert über die so genannte „DatevConnect“ Schnittstelle übergeben werden kann.

Mit unserem Testsieger sevDesk kannst du deine Buchhaltung selbst erledigen, und die gesammelten und vorkontierten Belege direkt per Schnittstelle an deinen Steuerberater übergeben. Das spart auf beiden Seiten Zeit, und auf deiner Seite Geld.

Durch diese Variante wird eine Kontrolle deiner Vorarbeit durch den Profi möglich, er kann Fehler korrigieren und alle Unterlagen für die Anlage EÜR an deiner Einkommensteuererklärung bearbeiten. Das sollte sich auch in seinen Kosten bemerkbar machen – wenn du selbst aufzeichnest, verlange einen Gebührennachlass.

Digitalaffinen Steuerberater finden

Unsere Empfehlungen im Variantenvergleich

Vor allem deine individuellen Voraussetzungen, also die Art deines Geschäftes, dessen Umfang und die Menge der Aufzeichnungen sind für die richtige Wahl deiner EÜR-Methode entscheidend.

Bist du ein Kleinstunternehmen oder bearbeitest du nebenberufliche Projekte mit einer minimalen Beleganzahl, so reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit einer Excel-Datei aus. Das gilt vor allem dann, wenn du nur wenige Wirtschaftsgüter anschaffst und so auch nur geringe Abnutzungsbeträge absetzen musst.

Verfügst du als Gewerbetreibender oder Freiberufler überhaupt nicht über Grundkenntnisse im Rechnungs- und Steuerwesen und bist mit dem Erledigen deiner Aufträge sehr stark beschäftigt, so empfiehlt sich, auch die EÜR von einem Steuerberater erledigen zu lassen.

Jonglierst du gern mit Zahlen und hast du gern alle Fäden in der Hand, so ist die Variante 2 für dich geeignet. Mit zeitnahen Auswertungen kannst du deine Tätigkeit steuern, bist so ein Unternehmer mit Herzblut.

Brauchst du zusätzlich Sicherheit, dann sende alle Unterlagen am Jahresabschluss dem Steuerberater und bitte ihm um das Einreichen der Steuererklärung samt EÜR (Variante 4).

Die Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung

Die Finanzbehörde schreibt das elektronische Einreichen der Einkommensteuererklärung vor. Deine Excel-Übersicht darfst du also nicht einfach an das Finanzamt senden, auch nicht per E-Mail. Es sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Wir zeigen dir anhand von Screenshots, dass das nicht kompliziert ist. Die Formulare kannst du hier downloaden. Oder du nutzt den ELSTER-Zugang der Finanzbehörde und füllst die Vordrucke direkt am Rechner aus.

Die Anlage EÜR als kostenlose Vorlage herunterladen
Die Anlage EÜR – Kostenlose Vorlage herunterladen

Die Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG (also auf Deutsch „die EÜR“) erfolgt mit Hilfe der dreiseitigen „Anlage EÜR“ zur Einkommensteuererklärung. Zusätzlich ist der Bogen für das Anlagenverzeichnis auszufüllen (eine Seite).
Seite 1 der Anlage EÜR:

  • Trage in die Zeilen 1 bis 8 die Daten deines Geschäfts ein.
  • Vermerke es in Zeile 9 oder 10, wenn du im Laufe des Jahres das Geschäft eingestellt bzw. verkauft hast oder wenn du Grundstück erworben hast.
  • Führe in den Zeilen 11 bis 21 deine Einnahmen an. Ergänze eine Null, wenn du in einer Zeile keine Angaben machen willst. Die ermittelte Summe gehört in Zeile 22.
  • Die Zeilen 23 bis 51 (Seite 2) sind für die Betriebsausgaben vorgesehen. Achte auf die richtige Aufteilung.

Seite 2 der Anlage EÜR:

  • Ab Zeile 52 sollen die beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben eingetragen werden. Trage sowohl den abziehbaren als auch den nicht abziehbaren Anteil ein.
  • Die Fahrzeugkosten gehören in die Zeilen 58 bis 63
  • Mit der Summe der Betriebsausgaben endet die Seite.

Seite 3 der Anlage EÜR:

  • Jetzt geht es um die Gewinnermittlung:
    Übernimm in Zeile 71 die in Zeile 22 ermittelte Summe der Einnahmen.
    Übertrage den Betrag aller Betriebsausgaben (Zeile 64) in die Zeile 72.
  • Errechne die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – das ist dein Überschuss bzw. dein Verlust (Zeile 80). Dieser ist in Zeile 85 zu übernehmen, wenn dazwischen keine weiteren Angaben notwendig sind – in diesen Sonderfällen ist aber eine Beratung durch den Steuerberater zu empfehlen!
  • In den Zeile 91 und 92 sind die privaten Entnahmen und Einlagen des Jahres zu ergänzen.

Anlage AVEÜR

Hier werden alle Wirtschaftsgüter aufgelistet, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Anlage enthält alle geforderten Angaben, die wir oben bereits nannten.

Die EÜR ist vorbereitet – so geht es weiter

Als Selbständiger oder Freiberufler musst du deine Einnahmen selbst erklären und auch deine Steuerschuld allein errechnen (wenn du nicht deinen Steuerberater beauftragst).

Die Finanzbehörde schreibt vor, eine elektronische Einkommensteuererklärung einzureichen. Dazu hat sie die über viele Jahre genutzten Papiervordrucke als digitale Formulare zur Verfügung gestellt. Steuererklärungen reichst du am einfachsten mit Hilfe des offiziellen Steuertools „ELSTER“ des Finanzamtes ein. Nähere Informationen über das elektronische Verfahren und die Registrierung erhältst du im ELSTER-Portal.

„ELSTERN“ musst du deine gesamte Einkommenssteuererklärung, es sei denn, das Steuerbüro übernimmt das für dich. Einzureichen sind

  • der Mantelbogen mit den allgemeinen Informationen
  • die Anlage G für Gewerbetreibende oder Anlage S für Selbständige – die Unterschiede erklären wir in diesem Video
  • deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)
  • die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • die Gewerbesteuererklärung (nur Gewerbetreibende)

Wenn du Einkommen aus anderen Einkunftsarten erzielt hast, können weitere Formulare notwendig sein, so zum Beispiel die Anlage N nicht nichtselbständige Arbeit, die Anlage KAP bei Kapitalvermögen oder die Anlage V bei Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung.

Fristen für die Steuererklärung, Vorläufigkeitsklausel und Einspruch

Erstmals mit dem Steuerjahr 2018 haben Steuerpflichtige länger Zeit für die Einkommensteuererklärung. Wenn du sie selbst erledigst, musst du sie bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Steuerberater können für ihre Mandanten die Erklärungen bis zum 31. Dezember, in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres möglich.

Häufig sind die Steuerbescheide des Finanzbeamten in bestimmten Punkten vorläufig. Das betrifft solche Sachverhalte, deren Rechtsmäßigkeit andere Steuerpflichtige angezweifelt haben und die daher bereits bei Gericht anhängig sind. Werden dann Urteile dazu gesprochen, so werden automatisch alle Steuerbescheide, die hier noch vorläufig sind, entschieden. Unter Umständen bleiben Steuerbescheide so viele Jahren lang offen.

Erstellt das Finanzamt einen fehlerhaften Steuerbescheid, so musst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch erheben.

Einnahmen Überschuss Rechnung – EÜR Selbst machen oder nicht?

Jetzt wo du den gesamten Umfang kennst, und alle Varianten zur Erstellung deiner EÜR überblicken kannst sollte dir die Entscheidung deutlich leichter fallen.

Möchtest du sie selbst erledigen? Kein Problem, folge einfach unserer Anleitung weiter oben. Es ist sinnvoll direkt zu Beginn eine Software zu nutzen, um möglichst viel automatisiert erledigen zu lassen. Falls dein Unternehmen noch sehr klein ist oder es derzeit nicht ins Budget passt verwende die kostenlose Vorlage.

Ist dein Unternehmen bereits etwas größer und die Geschäftsvorfälle etwas komplexer? Dann lohnt es sich in vielen Fällen einen Teil der Arbeit mit Hilfe einer Buchhaltungssoftware selbst zu erledigen, und den Rest einem Steuerberater zu überlassen. Sollten deine Talente in anderen Bereichen liegen, und den vollen Fokus benötigen liegt der Gang zum Steuerberater nahe.

Neben den Ressourcen, die wir dir auf dem Unternehmerkanal bereitstellen, kann es auch sinnvoll sein sich mit geeigneter Literatur zur Existenzgründung und den damit einhergehenden Prozessen vertraut zu machen.

Egal welche Variante du wählst: Wir wünschen dir nun viel Erfolg bei der Erstellung deiner EÜR, möglichst hohe Gewinne und niedrige Steuern! Hast du noch offene Fragen? Schreib Sie in die Kommentare! (Auch wenn wir keine Einzelfallberatung machen können/dürfen geben wir gerne Hinweise, wo eine Lösung gefunden werden kann).