https://youtu.be/N3woEMe2E9U

Um dich beim Finanzamt anzumelden, musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das Formular findest du bei Google und kannst es dir als PDF ausdrucken oder es direkt online ausfüllen, unterschreiben und abschicken. Hierzu gibt es auch eine sogenannte „Ausfüllhilfe“. Allerdings ist das nicht wirklich eine große Hilfe, da der Text so geschrieben ist, dass kaum jemand etwas davon versteht.

Deswegen bekommst du von uns eine top Anleitung, wie du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen kannst.

Benötigst du Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung? Wir verknüpfen dich gerne kostenlos mit einem Steuerexperten aus unserem Bundesweiten Netzwerk. Trage dich dazu einfach hier ein.

So füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig aus

Ganz oben trägst du deine Steuernummer ein. Solltest du diese noch nicht haben, kannst du sie direkt beim Finanzamt erfragen.

In Zeile 3 und 4 kannst du ankreuzen, mit welcher Tätigkeit du beginnst oder ob du an einer Personengesellschaft beteiligt bist.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Angaben
2. Angaben zur Tätigkeit
3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung
4. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
5. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
6. Tipp für Neugründer

Allgemeine Angaben

Anschließend folgen einige allgemeine Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer etc.

Hier gibt es eigentlich nur zwei Stolpersteine und zwar in Zeile 12 die Identifikationsnummer und den Religionsschlüssel. Die Identifikationsnummer ist die sogenannte TIN, die für dich immer gleich bleibt und dir schon bei deiner Geburt zugeordnet wird. Solltest du diese Nummer nicht zur Hand haben, kannst du sie ganz einfach beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Dafür musst du nur bei Google eingeben „TIN-Nummer neu zusenden lassen“, wirst auf die entsprechende Seite weitergeleitet und kannst dort verschiedene Daten ausfüllen. Dann wird dir diese Nummer per Post zugesendet. Leider ist das nicht per E-Mail möglich, aber es geht trotzdem relativ schnell.

Der nächste Stolperstein ist dann der Religionsschlüssel. In diese Spalte muss die Abkürzung deiner Religion eingetragen werden. Im Formular sind dafür bereits Beispiele aufgelistet.

In Zeile 12 wird der Stand deiner Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft angeben.

Im weiteren Bereich wird der Ehegatte bzw. Lebenspartner mit all seinen Daten eingetragen. Falls du verheiratet bist, kannst du das hier eintragen, ansonsten lässt du es einfach leer.

Ab Zeile 21 gibst du deine Kommunikationsverbindungen an. Das bedeutet, hier musst du deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Falls du eine Internetseite hast, kannst du diese auch hier eintragen.

Anschließend geht es mit der Art der Tätigkeit weiter, also der genauen Bezeichnung des Gewerbezweiges. Hier kannst du deine Tätigkeit oder Warengruppe und Vertriebsweg eintragen, wie beispielsweise Groß- und Außenhandel mit Sportartikeln online und offline.

Seite 1 wäre somit auch schon ausgefüllt.

Auf der nächsten Seite geht es mit der Bankverbindung weiter. Wenn du zum Beispiel eine Steuerrückerstattung bekommst oder eine Abbuchung von dir vorgenommen wird, benötigt das Finanzamt deine Bankverbindung. Im Normalfall wird für alles ein Konto angegeben.

Dann geht es mit der steuerlichen Beratung weiter. Falls du einen Steuerberater hast, wird das in dieser Spalte angegeben. In diesem Fall wird er höchstwahrscheinlich auch mit dir das Formular ausfüllen.

Anschließend müssen die bisherigen persönlichen Verhältnisse eingetragen werden. Das heißt, wenn du innerhalb der letzten 12 Monate umgezogen bist, musst du das hier angeben. Steuern werden nämlich auch rückwirkend überprüft.

Nun sind die persönlichen Daten abgeschlossen und es geht mit den Angaben zu deinem Unternehmen weiter.

Tipp für Neugründer

Eröffne noch vor der Anmeldung dein Geschäftskonto, um von Anfang an alle geschäftlichen und privaten Transaktionen zu trennen. FINOM bietet ein kostenfreies Geschäftskonto an, dass sich perfekt für Neugründer eignet. Hier klicken um mehr zu erfahren.

finom kostenloses all in one gesch?ftskonto

Angaben zur Tätigkeit

Hier müssen nochmal deine Stammdaten eingetragen werden wie Adresse und Kommunikationsverbindungen.

Dann wird der Beginn deiner Tätigkeit eingetragen, also ab wann du dein Gewerbe angemeldet hast oder seit wann du als Freiberufler tätig bist. Als Freiberufler kannst du eine Anmeldung auch noch rückwirkend bis zu 3 Monaten durchführen.

Zudem musst du die Betriebsstätten angeben. Das betrifft dich allerdings nur, wenn du mehrere Standorte mit Mitarbeitern hast, was anfangs wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.

Weiter geht es mit der Kammerzugehörigkeit. Wahrscheinlich hast du schon kurz nach deiner Gewerbeanmeldung einen Brief der IHK im Briefkasten gehabt. Hierbei handelt es sich sozusagen um eine Zwangsmitgliedschaft. Du bekommst allerdings verschiede Unterstützung durch Seminare, Beratung etc. Mehr zur IHK-Mitgliedschaft findest du in unserem Blogartikel.

In der nächsten Spalte muss die Handelsregistereintragung angegeben werden. Das ist nur interessant, wenn du zu den eingetragenen Kaufleuten zählst wie beispielsweise eine Kapitalgesellschaft, GmbH oder AG. Vorerst kannst du hier also „nein“ ankreuzen.

Bei der Gründungsform betrifft dich wahrscheinlich die Neugründung. Falls du ein Gewerbe übernommen hast, kannst du das noch zusätzlich ausfüllen.

Dann musst du über bisherige betriebliche Verhältnisse Auskunft geben. Das heißt, ob du in den letzten Jahren schon eine betriebliche Tätigkeit ausgeführt hast. Alle Daten hierzu müsstest du dann dort eintragen, was dich sicher anfangs nicht betreffen wird.

Angaben zu Festsetzung der Vorauszahlung (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Jetzt kommen wir zu einem spannenden Bereich. Hier musst du deine voraussichtlichen Einkünfte aus den verschiedenen Einkommensbereichen eintragen. Zu diesen Bereichen zählen Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit (Freiberufler), nicht selbständige Arbeit (wenn du angestellt bist oder einen Nebenjob ausführst), Kapitalvermögen (Zinsen), Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte (Rente).

Hier wird nicht von Umsatz gesprochen, sondern von Einkünften, also vom Gewinn, der übrig bleibt. Es ist kein Problem, wenn du im Jahr der Betriebseröffnung eine Null einträgst. Das kann begründet werden durch deine ersten Anschaffungen wie Computer, Drucker, Handy etc. Die Eintragung gilt für das aktuelle und das nächste Jahr. Für das nächste Jahr kann auch eine niedrige Zahl eingetragen werden. Nach diesen Zahlen fragt vorerst auch niemand mehr. Wichtig ist, dass du die Zahlen eher niedriger hältst. Wenn du besonders hohe Zahlen angibst, könnte es gut passieren, dass dich das Finanzamt besonders im Auge behält. Angeben kannst du vor deinen Freunden, aber nicht vor dem Finanzamt… 😉

Hier kreuzt du als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung an.

Anschließend musst du angeben, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt. Hier kannst du „nein“ ankreuzen. Auch wenn du mitten im laufenden Jahr beginnst, wird das Kalenderjahr dein Geschäftsjahr sein, da der Jahresabschluss zum 31.12. oder zum 01.01. gemacht wird.

Freistellungsbescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz

Die Freistellungsbescheinigung betrifft die Bauabzugssteuer und wird für dich wahrscheinlich uninteressant sein.

Benötigst du Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung? Wir verknüpfen dich gerne kostenlos mit einem Steuerexperten aus unserem Bundesweiten Netzwerk. Trage dich dazu einfach hier ein.

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Diese Angaben werden für dich anfangs auch nicht relevant sein, da du bestimmt noch keine Mitarbeiter hast. Daher trägst du hier null Mitarbeiter ein und kannst den Rest durchstreichen.

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Bei der Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung kannst du einen geschätzten Betrag angeben, was für dieses Jahr realistisch ist. Oft ist das nur sehr schwer einzuschätzen und du kannst den Betrag anfangs noch etwas niedriger ansetzen. Bei einem Umsatz von unter 17.500 Euro musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Folgejahr kannst du einen Betrag unter 50.000 Euro eintragen.

Der Punkt Geschäftsveräußerung im Ganzen betrifft dich nur, wenn du ein komplettes Unternehmen übernommen hast, also kannst du hier „nein“ ankreuzen.

Nun geht es um die Kleinunternehmerregelung, was ziemlich spannend ist. Der Gesetzgeber hat sich hierzu gedacht, dass unsere Steuergesetze so kompliziert sind und kleine Unternehmen etwas verschont werden. Wenn sie bis nur bis zu 17.500 Euro Umsatz im Jahr erzielen, dürfen sie die 19 % Umsatzsteuer behalten. Zudem ist der Papierkram wesentlich geringer. Der Aufwand für die Steuerprüfung wäre viel zu hoch im Gegensatz zum möglichen Gewinn für den Staat. Das alles ist geregelt im §19 Abs. 1 im Umsatzsteuergesetzbuch. Diese Grenze gilt für das erste Jahr und im zweiten Jahr kannst du bis zu 50.00 Euro Umsatz erzielen. In deinen Rechnungen musst du also keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern als Hinweis mit angeben, dass du diese aufgrund der Anwendung § 19 Abs. 1 UstG nicht ausweisen musst. Das kannst du hier ankreuzen.

Die Organschaft wird dich nicht betreffen, wie auch die Steuerbefreiung.

Hier gilt, dass Umsätze ausgeführt werden, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Das bedeutet, dass nicht mit 19 % Umsatzsteuer gerechnet wird, sondern mit 7 %.

Kleiner Fun Fact: Das betrifft Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen. Es betrifft ebenfalls die Personenbeförderung im Schienenverkehr. Wahrscheinlich ist das für dich also eher uninteressant 😉

Die Durchschnittssatzbesteuerung betrifft meistens Landwirtschaftsbetriebe, was vermutlich auch nicht interessant sein wird für dich. Dann musst du hier „nein“ ankreuzen.

Falls du die eben erwähnte Umsatzsteuerregelung anwendest, musst du bei der Soll- Ist-Versteuerung nichts eintragen.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigst du teilweise, wenn du am internationalen Warenverkehr teilnimmst wie beispielsweise bei Amazon Luxemburg. Wenn du über Amazon Geld verdienen möchtest, benötigst du diese Nummer und kannst sie dir per Post zusenden lassen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du Umsatzsteuer berechnen darfst.

Der Nächste Punkt zur Steuerschuldnerschaft betrifft den Auslandsverkauf. Hier geht es um die sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Lösung. Wenn du beispielsweise ein E-Book in Österreich verkaufst, musst du die österreichische Umsatzsteuer verwenden. Das gilt auch für Kleinunternehmer, da die Kleinunternehmerregelung nur in Deutschland greift. Bist du davon betroffen, musst du hier ein Kreuz setzen.

Tipp für Neugründer

Eröffne noch vor der Anmeldung dein Geschäftskonto, um von Anfang an alle geschäftlichen und privaten Transaktionen zu trennen. FINOM bietet ein kostenfreies Geschäftskonto an, dass sich perfekt für Neugründer eignet. Hier klicken um mehr zu erfahren.

finom kostenloses all in one gesch?ftskonto

Die Anlagen sind in den meisten Fällen uninteressant, außer du hast noch ein SEPA-Lastschrift-Mandat eingefügt oder eine Empfangsvollmacht für den Steuerberater.

Nun hast du es auch schon geschafft und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ausgefüllt. Du musst nur noch unterschreiben und die Unterlagen an dein örtliches Finanzamt senden.