Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, steht häufig vor der Herausforderung, eine Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeanzeige durchzuführen. Dieser Prozess kann jedoch für viele Neugründer eine Hürde darstellen, da er mit bürokratischen Hürden und unklaren Anforderungen verbunden sein kann.

Dieser Artikel hilft dir die Anmeldung eines Gewerbes einfach und unkompliziert durchzuführen – ohne unnötige Kosten und in kürzester Zeit. Du lernst alles Wichtige von A wie Anmeldung, bis Z wie Zulassungsbeschränkung.

Wir gehen nicht nur darauf ein wie die Gewerbeanmeldung funktioniert, sondern auch wer ein Gewerbe anmelden darf und es tun sollte, auch ab wann man die Gewerbeanmeldung durchführen muss und was dabei zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

1) Wer darf ein Gewerbe anmelden?
2) Wer muss ein Gewerbe anmelden?
3) Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
4) Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
5) Wie melde ich ein Gewerbe an?
6) Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung
7) Kosten einer Gewerbeanmeldung
8) Handelt es sich um ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe?
9) Gewerbeanmeldung erledigt – Wie geht es weiter?
10) Häufig gestellte Fragen

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Wer darf ein Gewerbe anmelden? 

Nach §1 GewO darf Grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden, so lange es sich nicht um eine beschränkte Tätigkeit oder verbotene Tätigkeiten handelt.

Auf die beschränkten Tätigkeiten (wie z.B. Handwerker, die einen Meisterbrief benötigen) gehen wir im weiteren Verlauf ein. Wenn deine Tätigkeit also erlaubt ist kannst du die Frage „darf ich das überhaupt“ schon einmal mit „Ja“ beantworten. Wenn du noch nicht volljährig bist sieh dir bitte unser Tutorial zur Gewerbeanmeldung unter 18 Jahren an.

Wer muss ein Gewerbe anmelden? 

Eine der am häufigsten gestellten Fragen in unserer Unternehmer-Community ist, wer überhaupt eine Gewerbe anmelden muss. Das ist genauer definiert in §14 GewO. Die Formulierung klingt recht kompliziert, bedeutet aber grundsätzlich: Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausführt, hat diese auch beim Gewerbeamt zu melden.

Eine gewerbliche Tätigkeit hat folgende Kriterien:

  • Selbstständige Tätigkeit (auf eigene Rechnung ausgeführt, kein Angestelltenverhältnis)
  • Gewinnerzielungsabsicht (planmäßig ausgeführt um Profit zu machen)
  • Auf Dauer ausgelegt (ab dem 3. mal gilt es bei vielen Urteilen als „regelmäßig“)
  • Die Tätigkeit ist nicht gesetzlich verboten

Wenn du dich also in deiner Freizeit gerne mit Schallplatten beschäftigst, sie auf dem Flohmarkt kaufst, 2 Jahre lang anhörst und danach wieder verkaufst, handelt es sich in der Regel um keine gewerbliche Tätigkeit, selbst wenn du dabei einen Gewinne erwirtschaftest. Diese Angelegenheit war nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, und auch nicht auf Dauer angelegt. Wenn du allerdings jedes Wochenende Schallplatten gebraucht einkaufst, sie immer wieder direkt bei einem Online-Auktionshaus einstellst und damit konstant Gewinne erwirtschaftest sieht das ganze schon anders aus.

Die „Faustregel“ lautet, dass ab dem 3. Verkauf in Folge mit Gewinn von einer Gewinnerzielungsabsicht gesprochen werden kann. Mehr Details, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss erfährst du weiter unten.

Treffen alle der oben genannten Faktoren auf dich zu? Dann könnte man denken, dass du auf jeden Fall eine gewerbliche Tätigkeit ausführst. Aber zu früh gefreut, ein paar Ausnahmen gibt es noch (wir leben schließlich in Deutschland?): Die freiberuflichen Tätigkeiten.

Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden? 

Der Status des „Freiberuflers“ wird in §18 EStG genauer definiert. Umgangssprachlich werden die dort aufgezählten Berufe auch als „Katalogberufe“ bezeichnet. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein „Freiberufler“ auf Basis von besonderen beruflichen Qualifikationen oder schöpferische Begabungen persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleistungen erbringt. Das klingt höchst komplex, ist es aber nicht. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören lt. Gesetz

  • wissenschaftliche
  • künstlerische
  • schriftstellerische
  • unterrichtende
  • oder erzieherische

Tätigkeiten. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- oder Betriebswirte, aber auch Künstler (auch Videokünstler bei YouTube oder Fotografen), und Buchautoren. Wir haben für dich eine Liste der Katalogberufe für Freiberufler zusammengestellt. Dort findest du auch die „Katalogähnlichen Berufe“, die in den meisten Fällen vom Finanzamt als Freiberuflichkeit angesehen werden.

Bist du dir nicht ganz sicher, ob deine Tätigkeit als freier Beruf anerkannt werden kann, oder du doch lieber ein Gewerbe anmelden sollst? Am besten gehst du zu deinem lokalen Finanzamt, und lässt dir dort von einer Fachkraft weiterhelfen wie im Einzelfall zu entscheiden ist.

 Wichtig: Bitte lasse dir das Ergebnis auf jeden Fall schriftlich geben damit du auch in Zukunft immer belegen kannst, dass du dich ausführlich informiert hast und die Einstufung von deinem Finanzamt so gewollt ist.

 

Der Grund: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, und unterliegen auch nicht der Gewerbeordnung. Da die Gewerbesteuern direkt an die lokale Gemeinde oder Stadt gehen untersuchen einige Städte und Gemeinden sehr genau (und teilweise im Nachhinein), ob sie nicht doch den ein oder anderen Euro als Nachzahlung erhalten können – aus deiner Tasche. Deshalb ist es so wichtig sich den Termin und das Ergebnis der Einstufung genau zu notieren und unterschreiben zu lassen. Mehr Details zur Gewerbesteuer findest du übrigens in unserem Video zur Berechnung der Gewerbesteuer.

Wenn deine Tätigkeit zu den Katalogberufen gehört, musst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, bevor du starten kannst. Die Anmeldung eines Gewerbes muss in diesem Fall nicht erfolgen.

Die Zulassungsbeschränkung für einige Berufe & Tätigkeiten 

Wie wir bereits zuvor erwähnt haben benötigen einige Berufe eine Zulassung, bevor sie ihr Gewerbe anmelden können. Nachfolgend findest du ein paar Beispiele:

  • Handwerker wie Maurer, Dachdecker, Maler
  • Versicherungsmakler (§34d GewO)
  • Spielbanken

Neben Sachkundenachweisen wie Meistertitel und Prüfungsbescheinigungen wird regelmäßig auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Ob deine Tätigkeit zulassungsbeschränkt ist erfährst du bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK) in deiner Region.

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Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ab wann man die Gewerbeanmeldung durchführen sollte ist eine der häufigsten Fragen an uns, und in der Unternehmer-Community.

Dabei ist die Frage ganz leicht zu beantworten: Bei Beginn der Tätigkeit.

Das ist natürlich sehr streng, und wenn man es realistisch betrachtet fangen viele an ihre Idee zu testen, bevor sie es entsprechend anmelden. Das macht aus unserer Sicht sogar Sinn, sich erst mit der Umsetzung und den ersten Schritten zu befassen, da nicht jede Idee sofort den Jackpot-Gewinn bedeutet.

Sobald allerdings die ersten Verdienste auf dein Konto fließen, oder du die ersten nennenswerten Ausgaben tätigst solltest du dein Gewerbe anmelden. Viele zögern diesen (einfachen) Schritt heraus, obwohl es realistisch betrachtet in vielen Fällen früher oder später sowieso notwendig ist.

Der Aufwand den du damit zusätzlich hast erhöht sich nur minimal, und deshalb empfehlen wir dir hier auf Nummer sicher zu gehen und keine Strafen zu riskieren. Der Vorteil von einer recht frühen Gewerbeanmeldung liegt außerdem darin, dass auch Ausgaben in der ersten Zeit (Website Hosting, Materialien, Fachbücher und Informationen in anderer Form) schon als Kosten eingerechnet werden, die man sonst eventuell nicht mehr angeben kann. Einnahmen und Ausgaben können nämlich maximal 3 Monate rückwirkend berücksichtigt werden.

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Worauf wartest du eigentlich noch? Achso, stimmt ja – ein paar Infos fehlen noch.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden? 

Die Zuständige Stelle für eine Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt in deiner Gemeinde bzw. Stadt. Bei mir ist das Gewerbeamt direkt in der Gemeindeverwaltung, in größeren Städten eventuell auch ausgelagert. Eine einfache Google-Suche mit dem Suchwort „Gewerbeamt + [Name deiner Stadt]“ liefert dir in wenigen Sekunden die Antwort, wo du hin musst.

Dies sind die Öffnungszeiten, Anschriften und Kontaktdaten beliebtesten Gewerbeämter Deutschlands:

Gewerbe anmelden in Berlin

Gewerbeamt Berlin Mitte
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo und Di: 09:00-15:00 Uhr

Do: 10:00-13:00 Uhr

Fr: 09:00-13:00 Uhr

Telefon: 030-9018-22010

E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?122630 

 

Gewerbeamt Berlin Charlottenburg – Wilmersdorf

Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174
10713 Berlin

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: (030) 9029 – 29000

E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/allgemeine-inhalte/formular.189196.php 

 

Gewerbeamt Berlin Friedrichshain – Kreuzberg

Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
Petersburger Straße 86
10247 Berlin

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: (030) 90298 – 2246

E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de 

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=system-startseite&mid=781198 

 

Gewerbeamt Berlin Lichtenberg

Bezirksamt Lichtenberg Ordnungsamt Lichtenberg
Große-Leege-Straße 103
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Di.: 09.00-13.00

Do.: 14.00-17.00

Telefon: (030) 90296 – 4310

E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart&mid=783871 

 

Gewerbeamt Berlin Marzahn – Hellersdorf

Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
Premnitzer Straße 11
12681 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: nach Terminvereinbarung

Di.: 09:00-12:00 Uhr

Do.: 14:00-18:00 Uhr

Telefon: (030) 115

E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online:https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Neukölln

Ordnungsamt Neukölln – Zentrale Anlauf – und Beratungsstelle
Juliusstraße 67
12051 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Di.: 09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mi.: nach Terminvereinbarung
Do.: 15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Fr.: nach Terminvereinbarung

Telefon: (030) 90239-6699

E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de

Gewerbeanmeldung Online: https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/standort/324759/

 

Gewerbeamt Berlin Pankow
Bezirksamt Pankow
Fröbelstraße 17
10405 Berlin

Öffnungszeiten:

Di.: 09:00-12:00 Uhr

Do.: 09:00-12:00 Uhr

Telefon: (030) 90295-6241

E-Mail: gewerbe@ba-pankow.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online:https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Reinickendorf

Ordnungsamt Reinickendorf – Gewerbe
Lübener Weg 26
13407 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09.00-12.00 Uhr

Di.: 09.00-12.00 Uhr

Mi.:  Vereinbarung

Do.: 14.00-18.00 Uhr

Fr.: 09.00-12.00 Uhr

Telefon: (030) 90294-2966

E-Mail: ordnungsamt@reinickendorf.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Spandau

Ordnungsamt Spandau – Gewerbeservice
Galenstraße 14
13597 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09.00-13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Di.: 09.00-13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Do.: 14.00-18.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Telefon: (030) 90279-3000

E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Steglitz-Zehlendorf

Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Unter Den Eichen 1
12203 Berlin 

Öffnungszeiten (nur mit Termin):

Mo.: 09:00 – 13:00 Uhr

Di.: 09:00 – 13:00 Uhr

Do.: 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: (030) 90299-4660

E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung 

 

Gewerbeamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg – Ordnungsamt
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00 – 13:00

Di: 09:00 – 13:00

Mi: Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Do: 15:00 – 18:00

Telefon: (030) 90277-3460

E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/dynamic 

 

Gewerbeamt Berlin Treptow-Köpenick

Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
Salvador-Allende-Straße 80
12559 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Di.: 09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Do.: 10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Fr.: 09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Telefon: (030) 90297-4629

E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart

Gewerbe anmelden in Hamburg

Gewerbeamt Hamburg-Mitte

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg

Öffnungszeiten: 

Mo: 09:00 – 15:00 Uhr
Di: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi: 07:00 – 19:00 Uhr
Do: 09:00 – 15:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Telefon: 040- 115

E-Mail: bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Altona

Bezirksamt Altona – Jessenstraße 1
22767 Hamburg

Öffnungszeiten:

Mo: 08:00 bis 14:00 Uhr

Do: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: +49 40 42811-6363

E-Mail: +49 40 4279-02570

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Bergedorf

Bezirksamt Bergedorf
Weidenbaumsweg 21
21029 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: 040 / 428 28-0

E-Mail: bezirksamt@bergedorf.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Eimsbüttel

Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: +49 40 42801-0

E-Mail: bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR 

 

Gewerbeamt Hamburg-Nord

Bezirksamt Hamburg-Nord
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: 040 428280

E-Mail: Bezirksamt@hamburg-nord.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Wandsbek

Bezirksamt Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: 040 115

E-Mail: bezirksamt@wandsbek.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

Gewerbe anmelden in München

Gewerbeamt München

Implerstraße 11
81371 München

Öffnungszeiten: nur nach Terminvereinbarung

Telefon: +49 89 233-96030

E-Mail: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

Gewerbeanmeldung Online: https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10164604/

Gewerbe anmelden in Köln

Gewerbeamt Köln

Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Öffnungszeiten: 

Mo, Di, Do und Fr: 8 bis 12 Uhr.

Telefon: 0221 / 221-27751

E-Mail: stadtverwaltung@stadt-koeln.de

Gewerbeanmeldung Online: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F76_Gewerbeanmeld&formtecid=3&areashortname=koeln_html 

Gewerbe anmelden in Frankfurt am Main

Ordnungsamt Frankfurt am Main

Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten:

Mo: 08.00 – 13.00 Uhr

Mi: 7.30 – 15.00 Uhr

Do: 13.00 – 18.00 Uhr

Fr: 7.30 – 12.00 Uhr

Telefon: 069 212 32999

E-Mail: gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de

Gewerbeanmeldung Online: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/gewerberegister/pdf/32_2018-12_anmeldung_gewerbe.ashx?la=de-de&hash=8E2FD972D6DC851A48019656DF8C32464D975F77

Gewerbe anmelden in Stuttgart

Gewerbeamt Stuttgart

Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart

Öffnungszeiten:

Mo: 08:30 – 13:00

Mi: 08:30 – 13:00

Do. 13:00 – 18:00

Fr: 08:30 – 13:00

Telefon: +49 711 216-98905

E-Mail: gewerberecht@stuttgart.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=zustaendigestelle_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=496&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Gewerbe+anmelden&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=70435-70599-70437-70178-70376-70199-70378-70499-70597-70372-70174-70173-70195-70176-70374-70197-70192-70191-70193-70190-70629-70329-70567-70327-70569-70469-70563-70188-70565-70184-70186-70180-70182-70619-70439&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_ags=08111000&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_rq=Stuttgart 

Gewerbe anmelden in Düsseldorf

Ordnungsamt Düsseldorf

Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr

Telefon: 0211 8923268

E-Mail: gewerbemeldestelle@duesseldorf.de

Gewerbeanmeldung Online: https://formulare.duesseldorf.de/forms/frm/7Nx9RHFTZ8dmZRvxnh5aTNqVQ9khZ3j 

Gewerbe anmelden in Leipzig

Gewerbeamt Leipzig

Prager Straße 136 Haus A, 2. OG
4317 Leipzig

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Fr: 09:00-12:00 Uhr

Di: 13:00-18:00 Uhr

Do: 13:00-16:00 Uhr

Telefon: 0341 – 123-8992

E-Mail: gewerbebehoerde@leipzig.de

Gewerbeanmeldung Online: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/?tx_ewerkformsmanager_pi%5Buid%5D=3&tx_ewerkformsmanager_pi%5Baction%5D=download&tx_ewerkformsmanager_pi%5Bcontroller%5D=Form&cHash=e51a6c4f07550759c553160c8ed24837 

Gewerbe anmelden in Dortmund

Ordnungsamt Dortmund

Olpe 1
44122 Dortmund

Öffnungszeiten:

Mo, Di und Do: 8.00 bis 12.00 Uhr.

Telefon: 0231 50-22841

E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

Gewerbeanmeldung Online: https://rathaus.dortmund.de/dosys/dokumentenpool_domap.nsf/WEB/E2B57FC23AD6B6D2C1257B9400313127/$FILE/Anmeldung.pdf 

Gewerbe anmelden in Essen

Gewerbeamt Essen

Porscheplatz 1 / Rathaus
45127 Essen

Öffnungszeiten:

Mo, Di und Do: 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr

Fr: 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 14.30 Uhr

Telefon: +49 (0)201 88 21510

E-Mail: gewerbemeldestelle@essen.de

Gewerbeanmeldung Online: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41753/show

Gewerbe anmelden in Bremen

Gewerbeamt Bremen

Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do: 08:00 – 12:00

Telefon: (0421) 361-88667

E-Mail: gewerbemeldestelle@wae.bremen.de

Gewerbeanmeldung Online: http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/GewA1.pdf 

Gewerbe anmelden in Dresden

Gewerbeamt Dresden

Theaterstraße 11
1067 Dresden

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00 bis 12:00 Uhr

Di: 09:00 bis 18:00 Uhr

Do: 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr

Telefon: 0351/488-5811

E-Mail: gewerbeangelegenheiten@dresden.de

Gewerbeanmeldung Online: https://eforms.dresden.de/intelliform/forms/eu-dlr/portal/osg/standard/L33_GewerbeAnzeigen/index 

Gewerbe anmelden in Hannover

Gewerbeamt Hannover

Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 8.30 – 13.00 Uhr

Do. 14.00 – 17.00 Uhr

Telefon: (0511) 168-31157

E-Mail: 32.22.1@hannover-stadt.de

Gewerbeanmeldung Online: http://form.hannover-stadt.de/pdf/gewerbe/gewerbeanmeldung.pdf 

Gewerbe anmelden in Nürnberg

Ordnungsamt Nürnberg

Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg

Öffnungszeiten:

Mo: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Di: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Mi: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Do: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Fr: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Telefon: 0911 / 231 – 0

E-Mail:

Gewerbeanmeldung Online: https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_f_gewerbeanmeld/show 

Gewerbe anmelden in Duisburg

Bürger- und Ordnungsamt Duisburg

Königstraße 63-65
47051 Duisburg

Öffnungszeiten:

Mo: 08:00 bis 16:00 Uhr

Di: 08:00 bis 16:00 Uhr

Mi: 08:00 bis 16:00 Uhr

Do: 08:00 bis 16:00 Uhr

Fr: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0203-283 0

E-Mail:

Gewerbeanmeldung Online: https://www.duisburg.de/formulare/formulareportal/gewerbeanmeldung-abmeldung-ummeldung.php 

Gewerbeanmeldung Online – (Wo) ist das möglich?

Teilweise kann man auch schon sein Gewerbe online oder per Brief anmelden, das variiert jedoch von Ort zu Ort.

Die beliebtesten Städte für eine Online Gewerbeanmeldung:

  • Gewerbe Online anmelden Berlin – Link
  • Gewerbe Online anmelden Hamburg – Link
  • Gewerbeanmeldung Online Frankfurt – Link
  • Gewerbeanmeldung Online München – Link
  • Gewerbeanmeldung Online Köln – Link

In persönlicher Anwesenheit ist es aber auf jeden Fall in jeder Stadt bzw. Gemeinde bei der zuständigen Behörde möglich.

Wie geht es weiter, nachdem du am richtigen Ort bist?

Wie melde ich ein Gewerbe an? 

Zu Beginn musst du deine Stammdaten, also Name und Adresse und das gewünschte Startdatum angeben. Nachfolgend kannst du (optional) noch einen Fantasie-Namen für dein Unternehmen wählen. Bei Kapitalgesellschaften wie einer UG oder GmbH muss die „Firma“, also der Name des Unternehmens, ebenfalls eingegeben werden.

Tipp für Einzelunternehmer & Personengesellschaftem (wie z.B. GbR)

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass bei Einzelunternehmern trotz des Fantasienamens immer zusätzlich dein echter Name im öffentlichen Geschäftsverkehr genannt werden muss. Du kannst dein Unternehmen also „KFZ-Schuppen Castrop-Rauxel“ in dieser Zeile eintragen lassen, musst aber immer erkennbar machen wer dahinter steckt. In deinem Impressum für die Website müsste also stehen:

KFZ-Schuppen Castrop Rauxel Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Castrop-Rauxel

oder

KFZ-Schuppen Castop-Rauxel
Inhaber Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Castrop-Rauxel

Ein Auftreten ausschließlich mit dem „Firmennamen“ wie bei einer Körperschaft (GmbH, UG etc.) ist als Einzelunternehmer nicht möglich.

Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung

Danach folgt die Tätigkeitsbeschreibung, die zutreffend sein sollte, aber genügend Freiraum lässt für kleinere Änderungen im Geschäftsbetrieb.

Versuche bei der Tätigkeitsbeschreibung im Formular zur Gewerbeanmeldung möglichst die Kategorie deiner Tätigkeit einzutragen, nicht die Tätigkeit selbst.

Falls du die Tätigkeitsbeschreibung während der Anmeldung des Gewerbes zu genau und einschränkend wählst, musst du im schlimmsten Fall noch einmal bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeummeldung beantragen, sobald sich deine Tätigkeit ändert.

Beispiele für Tätigkeitsbeschreibung einer Gewerbeanmeldung

Wenn du beispielsweise im Internet über Affiliate-Marketing Geld verdienen möchtest solltest du nicht „Affiliate Marketing“ als Tätigkeitsbeschreibung eintragen lassen, sondern zum Beispiel das weiter gefasste „Online-Marketing“. Der Grund ist, dass du nach kleineren Änderungen (z.B. ein eigener Online Kurs zu diesem Thema wird erstellt) nicht noch einmal zum Gewerbeamt musst, um eine kostenpflichtige Änderung an deiner Beschreibung vorzunehmen. Es gibt weitere Beispiele für die Tätigkeitsbeschreibung, die dir beim Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung weiterhelfen können:

Gewerbeanmeldung für Influencer & Streamer

Wenn du als Blogger, Streamer bei Twitch, Instagram-Influencer oder YouTuber Geld verdienen möchtest handelt es sich in der Regel um eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Daher bist du verpflichtet dein Gewerbe bei der zuständigen Stelle anzumelden. Eine zutreffende, und ausreichend allgemeine Beschriebung deiner Tätigkeit wäre „Internet Dienstleistungen“ oder „Online Marketing“.

Gewerbeanmeldung für Drop-Shipper & Online-Händler

Du möchtest einen Online-Shop eröffnen, mit Amazon FBA oder Dropshipping durchstarten? Dann solltest du nicht nur unsere Shopify Erfahrungen durchlesen, sondern auch eine Gewerbeanmeldung durchführen. Die Tätigkeitsbeschreibung für Online-Händler und Dropshipper ist mit „Online-Handel mit Waren aller Art, außer Lebensmittel und genehmigungspflichtigen Produkten“ ausreichend spezifisch, lässt dir aber den Spielraum in nahezu allen Kategorien zu agieren.

Gewerbeanmeldung für Amazon Flex Zusteller

Besonders viele Fragen zur Gewerbeanmeldung und Tätigkeitsbeschreibung haben wir von Paketzustellern erhalten, die mit Amazon im Rahmen des „Flex“ Programms zusammenarbeiten. Einige der Gewerbeämter erkennen Paketzustellung nicht an, dass diese ein selbstständiges Gewerbe betreiben. Um diese Problem zu vermeiden sollten Amazon Flex Zusteller „Selbstständigkeit im Bereich Liefer- und Kurierdienste“ als Tätigkeitsbeschreibung angeben.

Kosten einer Gewerbeanmeldung – Wie hoch sind die Gebühren für einen Gewerbeschein?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung legt jede Stadt bzw. Gemeinde selbst fest, weshalb diese deutschlandweit variieren. Die Spannweite für die Anmeldung ist mit 10€ bis 50€ recht groß – trotzdem entstehen für Gründer keine riesigen Kosten. Die Gebühren für den Gewerbeschein liegen im Durchschnitt bei ca. 25 Euro und halten sich damit in Grenzen.

Weitere Kosten entstehen nicht, außer man möchte das Gewerbe ummelden oder seine Selbstständigkeit durch eine Gewerbeabmeldung aufgeben. Dann kommen teilweise Bearbeitungsgebühren in Höhe von weiteren 25 Euro auf uns Selbstständige zu.

Falls für deine Tätigkeit eine Genehmigung oder Erlaubnis notwendig ist können für die Beschaffung der benötigten Dokumente weitere Kosten anfallen – beispielsweise für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis.

Handelt es sich um ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe? 

Diese Frage führt teilweise ebenfalls zu Verwirrungen, da der Unterschied zwischen einem Hauptgewerbe und einem Nebengewerbe nicht immer klar ist. Ein Hauptgewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass es die Haupteinkommensquelle der Person ist, also finanziell den größten Anteil am Einkommen der Person ausmacht (oder das in Zukunft tun soll). Rein zeitlich gesehen wird von einem Hauptgewerbe gesprochen, sobald man 18 oder mehr Stunden pro Woche mit dafür einsetzt (auch wenn das nur sehr schwer überprüfbar ist bei vielen Bereichen).

Beim Nebengewerbe ist es genau umgekehrt. Es sollte den kleineren Anteil am Einkommen des Gründers ausmachen, und weniger als 18 Std. pro Woche von der Person abverlangen.

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Weil diese Entscheidung sich stark auf andere Bereiche auswirkt, zum Beispiel auf die Sozialbeiträge, wie Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Während bei einem Nebengewerbe der Hauptarbeitgeber (zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis) für die Abführung der Lohnnebenkosten verantwortlich ist, ist es bei einem Hauptgewerbe der Unternehmer selbst. Da dieses Thema sehr umfassend ist wird es in einem separaten Artikel behandelt, hier bekommst du einen Überblick über die Krankenversicherung für Unternehmer.

Kleingewerbe anmelden

Ein Kleingewerbe ist grundsätzlich ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften. Es unterliegt damit vorrangig dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Die Auskunft darüber, ob du die Kaufmannseigenschaften erfüllst, findest du in den ersten Paragraphen des HGB (§1 HGB FF.). Wichtig ist in dem Kontext, ob eine Eintragung ins Handelsregister vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann es sich bei deinem Unternehmen nicht um ein Kleingewerbe handeln.

Wenn du mit dem Gedanken spielst ein Kleingewerbe anzumelden, sieht dir unsere praxisorientierte Anleitung zur Anmeldung eines Kleingewerbes an.

Kleingewerbe anmelden

Die 5 wichtigsten Schritte zur Anmeldung eines Kleingewerbes findest du dennoch auch in diesem Artikel aufgelistet. Mehr zu den einzelnen Schritten der Kleingewerbeanmeldung findest du im obigen Beitrag.

1) Die richtige Rechtsform für dein Kleingewerbe wählen

2) Ggf. Genehmigung und Nachweisen einholen

3) Kleingewerbeanmeldung im Gewerbeamt

4) Geschäftskonto eröffnen

5) Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Gewerbeanmeldung erledigt – Wie geht es weiter?

Bevor alles weitere in die Wege geleitet wird erfolgt eine Prüfung auf Richtigkeit der Angaben (Name, Adresse etc. wird abgeglichen). Natürlich wird die Tätigkeitsangabe noch einmal vom Mitarbeiter des Gewerbeamts geprüft, ob die Zulassungsbeschränkungen ggfs. erfüllt werden (Zulassungen, Zertifikate, Führungszeugnisse) oder Verbote für die Tätigkeit bestehen.

Nachdem das abgeschlossen ist erfolgt er endlich: Der Ausdruck des Gewerbescheins, mit der Überschrift „Gewerbeanmeldung“ (bzw. Zusendung an dich per Brief, wenn du eine Online Anmeldung oder es per Brief angemeldet hast). Dieser Gewerbeschein dient dir in Zukunft dafür nachzuweisen, dass du ein Gewerbetreibender bist. Ab jetzt kannst du starten, und deine Idee umsetzen!

Im Hintergrund passiert aber noch etwas mehr, denn diese Neuigkeit wird an weitere Behörden weitergeleitet (definiert in §14 GewO). Zum Beispiel an

  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Zoll (Schwarzarbeitsbekämpfung)
  • Registergericht (wenn Handelsregister-Eintragung vorgenommen wurde)
  • Statistische Ämter
  • Sozialkassen

Falls du also mit dem Gedanken gespielt hast die gewerblichen Einkünfte bei deinem Bafög-Antrag nicht zu erwähnen, oder der Krankenkasse zu verschweigen muss ich dich leider enttäuschen. Wir leben im 21. Jahrhundert, und die verschiedenen Behörden arbeiten hier immer besser zusammen.

Wichtig zu wissen: Bei deiner Gewerbeanmeldung weist dich keiner darauf hin, wenn du einen Namen nicht verwenden darfst (z.B. aus Markenrechtlichen Gründen). Das ist deine Aufgabe im Voraus, teilweise findet es im Nachgang bei der IHK/HWK statt.

Benötigst du Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für dein Vorhaben? Wir bieten über unser bundesweites Netzwerk eine kostenlose und unverbindliche Rechtsformberatung an. Trage dich dazu einfach hier ein.

Gewerbe angemeldet? Das musst du jetzt noch tun!

Nach Abschluss der Gewerbeanmeldung gibt es noch ein paar Dinge für dich zu erledigen. Je nach ausgewählter Rechtsform unterscheiden sich die nächsten Schritte ein bisschen, aber im großen und Ganzen sind das deine Aufgaben als Gründer:

  1. Geschäftskonto eröffnen: Trenne unbedingt deine geschäftlichen von den privaten Finanzen und eröffne ein Geschäftskonto für dein Einzelunternehmen. Welches Konto für dich geeignet ist findest du in unserem Geschäftskonto Vergleich heraus.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Zur Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt musst du den so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  3. Steuerberater finden: Im Laufe deiner Selbstständigkeit wirst du einen kompetenten Steuerberater benötigen, der dich bei der Buchhaltung und fachlichen Fragen unterstützen kann – auch wenn du deine Buchhaltung selber machen kannst
  4. Rechnung schreiben: Du hast deinen ersten Kunden glücklich gemacht? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt kannst du deine erste Rechnung schreiben und für deine Arbeit bezahlt werden

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung

Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?

Grundsätzlich brauchst du nur deinen Personalausweis für deine Gewerbeanmeldung. Falls du ein Gewerbe betreiben möchtest, das eine Erlaubnis benötigt werden weitere Dokumente notwendig. Das könnte zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Meisterbrief oder ein anderer Sachkundenachweis für deine Branche sein.

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Streng genommen sofort, bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit. In der Praxis hat sich gezeigt, dass man ab dem dritten Wiederholen einer Tätigkeit die Gewinnerzielungsabsicht und „Auslegung auf Dauer“ unterstellt wird. Wenn du also ein oder zwei mal die entsprechende Geschäftsidee durchführst kann es häufig als ein Test gewertet werden – danach ist spätestens eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Im Einzelfall solltest du mit einem Steuerberater Rücksprache halten.

Welche laufenden Kosten hat ein Gewerbetreibender und ein Kleingewerbe?

Ein Gewerbetreibender hat in der Regel verschiedene laufende Kosten, die sich aus den verschiedenen Bereichen seines Unternehmens ergeben. Dazu zählen beispielsweise Miet- oder Pachtkosten für Geschäftsräume, Kosten für Mitarbeiter, Materialkosten für Produktion oder Dienstleistungen, Werbekosten, Steuern und Abgaben, Versicherungen und andere Betriebskosten. Genauere Angaben zu den laufenden Kosten hängen jedoch immer vom individuellen Unternehmen ab und können daher nicht pauschal beantwortet werden.

Wie viel kostet es ein Gewerbe zu gründen?

Die Kosten variieren je nach Stadt, liegen aber im deutschlandweiten Durchschnitt bei ca. 25 Euro.

MUSS ICH MEHRERE GEWERBEANMELDUNGEN MACHEN, WENN ICH VERSCHIEDENE TÄTIGKEITEN AUSFÜHRE?

Nein, mehrere Tätigkeiten können in einem Gewerbe ausgeführt werden (genauer erklärt in §3 GewO)

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Gewerbeanmeldung, und der Umsetzung deiner Idee! Haben wir etwas vergessen, oder offen gelassen? Konnte dir dieser Artikel weiterhelfen? Fehlt dir noch eine Information, um den Schritt zur Gründung eines Gewerbes zu machen? Schreib es uns in die Kommentare!