Hast du eine Geschäftsidee im Kopf, die du mit Hilfe eines Kleingewerbes umsetzen möchtest, verstehst aber bei all den Vorschriften, Paragraphen, Behördengängen und Formularen nur noch Bahnhof? Dann bist du hier genau richtig!

Wir begleiten dich Schritt für Schritt bei der Anmeldung deines Kleingewerbes. Wir die Kleingewerbeanmeldung in einfachen Schritten, und verzichten auf „Fachchinesich“ wo es geht, ohne die zentralen Zahlen, Daten, Fakten zu vernachlässigen.

Bist du bereit für deine Kleingewerbeanmeldung? Lass uns starten!

Was ist ein Kleingewerbe?

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung

Ein Kleingewerbe ist grundsätzlich ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften. Es unterliegt damit vorrangig dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Da wir beim Unternehmerkanal aber bestrebt sind, praxisorientiert zu arbeiten, stellen wir das Rechtliche zunächst zurück und leiten dich mithilfe von diesem Fragebogen durch den Prozess. Prüfe anhand der Fragen, ob das Kleingewerbe für deine Tätigkeit geeignet ist.

1. Übst du ein Gewerbe aus?

Ein Gewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit, die das Ziel hat Gewinne zu erzielen. Wenn du zu den Freiberuflern gehörst, sorgt das dafür, dass du kein Kleingewerbetreibender sein kannst. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die in § 18 EStG aufgelisteten Katalogberufe.

2. Erfüllst du die Kaufmannseigenschaften (§1 HGB ff.)?

Die Auskunft darüber, ob du die Kaufmannseigenschaften erfüllst findest du in den ersten Paragraphen des HGB. Wichtig ist in dem Kontext, ob eine Eintragung ins Handelsregister vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann es sich bei deinem Unternehmen nicht um ein Kleingewerbe handeln.

3. Gründest du ein Einzelunternehmen oder eine GbR?

Ein Kleingewerbe kann ausschließlich mit den Rechtsformen Einzelunternehmen oder GbR gegründet werden. Die meisten anderen Rechtsformen verlangen einen Eintrag ins Handelsregister. Bei einer GmbH- Gründung oder UG-Gründung kann dein Unternehmen also nicht als Kleingewerbe gelten.

Ein weiterer Aspekt, den du bedenken muss, sind die sogenannten Größenschwellen (§141 der Abgabenordnung). Folgende Grenzwerte darfst du als Kleingewerbetreibender nicht überschreiten:

  • 60.000 Euro Gewinn pro Jahr und/oder
  • 600.000 Euro Umsatz pro Jahr

Die Größenschwellen sind jedoch nicht der einzige Faktor, der dafür sorgt, dass du ein Kleingewerbetreibender sein kannst. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Definition vom Kleingewerbe haben, sind (u.a.):

  • Branche
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Betriebsvermögen
  • Kreditvolumen

Wenn immer noch Unsicherheiten bezüglich deines Status als Kleingewerbetreibender besteht, kann es sinnvoll sein nachzufragen. Du kannst dir z.B. bei deinem Steuerberater, Gründungsberater, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und deinem zuständigen Finanzamt Auskunft geben lassen.

Der Unterschied zwischen Kleingewerbetreibenden und Kleinunternehmern

Gewerbe-Anmeldung

Häufig werden die Begriffe „Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ gleichgesetzt, um auszudrücken, dass es sich um ein „kleines Unternehmen“ handelt. Beide Begriffe können jedoch nicht als Synonyme verwendet werden.

Kleinunternehmer ist ein Begriff, der dem Umsatzsteuerrecht entspringt. Die „Besteuerung der Kleinunternehmer“ ist in 19 UStG geregelt. Definiert ist der Status als Kleinunternehmer durch die eben angesprochene Summe von nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr. Besonders detailliert wird die Kleinunternehmerregelung in diesem Video: 

Kleingewerbe ist dagegen ein Begriff, der aus dem Handels- und Gewerberecht stammt: Wenn ein Gewerbebetrieb „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“, gilt der Betreiber gemäß 1 Abs. 2 HGB nicht als „Kaufmann“.

Durch den Status als Kleingewerbe muss ein Kleingewerbetreibender die anspruchsvollen Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten, sondern sich an Stelle dessen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Gewerbeordnung, allgemeine Steuervorschriften und Sozialgesetze gelten aber auch für Kleingewerbetreibende.

Kleingewerbe anmelden: Häufige Fragen

Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Umgekehrt gelten Kleingewerbetreibende aber erst dann als Kleinunternehmer, wenn sie die entsprechenden Jahresumsatzgrenzen unterschreiten.

Außerdem gibt es sehr viele Kleinunternehmer, die kein Kleingewerbe betreiben. Weil Freiberufler und Selbstständige per Definition nicht gewerblich tätig sind, gelten sie auch nicht als Kleingewerbetreibende. Freiberufler mit geringen Umsätzen können jedoch sehr wohl Kleinunternehmer sein.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du als Kleingewerbetreibender auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kannst, was dafür sorgt, dass du keine Umsatzsteuer abführen musst und nicht zwingend eine Umsatzsteuer Identifikationsnummmer (USt-ID) brauchst. Grundsätzlich bist du jedoch als Inhaber von einem Kleingewerbe nicht automatisch umsatzsteuerbefreit.

Auch Kleingewerbetreibender müssen für ihre Lieferungen oder Leistungen wie jeder andere Unternehmer Rechnungen erstellen.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst und deine erste Rechnung schreiben musst, findest du hier unsere Vorlage für die Kleinunternehmerrechnung:

Rechnung Kleinunternehmerregelung

Welche Rechtsformen kommen für das Kleingewerbe in Frage? Ist das Kleingewerbe die richtige Unternehmensform für mein Gewerbe?

Bei der Gründung eines Kleingewerbes ist die Auswahl der Rechtsformen begrenzt. Folgende Rechtsformen kommen beim Kleingewerbe in Frage:

  • Einzelunternehmen
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Beide Rechtsformen kommen mit einem einfachen und schnellen Gründungsprozess daher und verlangen keinerlei Stamm- oder Grundkapital. Das kommt mit einem Preis: Im Fall einer Insolvenz musst du auch mit deinem privaten Vermögen haften.

Andere Unternehmensformen (z.B. UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG) kannst du nicht für dein Kleingewerbe verwenden, weil dafür ein Eintrag ins Handelsregister benötigt wird.

Kleingewerbe anmelden: In 5 Schritten zu deinem Kleingewerbe

Schritte zum Kleingewerbe anmelden

Im Gegensatz zur Anmeldung von Unternehmen mit anderen Rechtsformen gestaltet sich die Eröffnung eines Kleingewerbes als verhältnismäßig einfach. Folgende Schritte können dich beim Prozess unterstützen:

1) Kleingewerbe anmelden: Die richtige Rechtsform auswählen

Dieser Schritt ist der erste im Prozess bei der Anmeldung deines Kleingewerbes. Orientiere dich bei der Entscheidung gerne an dem oben bereits ausgeführten Kapitel über die Rechtsformen. Die Entscheidung sollte aber eigentlich nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen , weil es nur die Wahl zwischen Einzelunternehmen und der GbR gibt.

2) Kleingewerbe anmelden: Genehmigungen & Nachweise einholen (Optional)

Einige Gewerbe verlangen nach speziellen Nachweisen und Genehmigungen – das gilt auch für Kleingewerbe. Als Beispiel ließe sich z.B. die Handwerkskarte und die Gaststätten-Konzession nennen. Um Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich alle Genehmigungen, die du für die Anmeldung deines Kleingewerbes brauchst, bereits im Vorfeld zu besorgen.

Wenn du unsicher bist, ob du eine Genehmigung brauchst, um dein Kleingewerbe anmelden zu können, kannst du dich bei der IHK oder HWK beraten lassen.

3) Kleingewerbe anmelden: Gewerbeanmeldung im Gewerbeamt

Verpflichtend für die Anmeldung von einem Kleingewerbe ist ein Gewerbeschein – also eine ganz normale Gewerbeanmeldung. Um diese Gewerbeanzeige vorzunehmen, musst du dich beim zuständigen Gewerbeamt melden.

Beim Ausfüllen des Gewerbescheins musst du diverse Angaben zu deiner Person und deinem Unternehmen machen:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Kontaktdaten
  • Anschrift deines Kleingewerbes
  • Name deines Kleingewerbes
  • Tätigkeit der Selbstständigkeit
  • Kontodaten
  • Rechtsform

Es gibt keinen besonderen Gewerbeschein für Kleingewerbe. Weil du auf dem Gewerbeschein keine „Ankreuzoption“ für ein Kleingewerbe finden wirst, ist es wichtig, dass du keine Handelsregisternummer angibst.

Wenn du das Formular zur Anmeldung von einem Kleingewerbe vollständig und korrekt ausgefüllt hast, musst du es dem Gewerbeamt übermitteln. Halte dazu deinen Personalausweis bereit bzw. nimm diesen mit, falls du persönlich zum Gewerbeamt gehst. Die Anmeldung deines Kleingewerbes kostet einmalig je nach Stadt/Gemeinde zwischen 20 und 35€ Bearbeitungsgebühr. 

Hier findest du die Öffnungszeiten und Anschriften der beliebtesten Gewerbeämter: 

Gewerbe anmelden in Berlin

Gewerbeamt Berlin Mitte
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo und Di: 09:00-15:00 Uhr

Do: 10:00-13:00 Uhr

Fr: 09:00-13:00 Uhr

Telefon: 030-9018-22010

E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?122630 

 

Gewerbeamt Berlin Charlottenburg – Wilmersdorf

Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174
10713 Berlin

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: (030) 9029 – 29000

E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/allgemeine-inhalte/formular.189196.php 

 

Gewerbeamt Berlin Friedrichshain – Kreuzberg

Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
Petersburger Straße 86
10247 Berlin

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: (030) 90298 – 2246

E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de 

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=system-startseite&mid=781198 

 

Gewerbeamt Berlin Lichtenberg

Bezirksamt Lichtenberg Ordnungsamt Lichtenberg
Große-Leege-Straße 103
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Di.: 09.00-13.00

Do.: 14.00-17.00

Telefon: (030) 90296 – 4310

E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart&mid=783871 

 

Gewerbeamt Berlin Marzahn – Hellersdorf

Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
Premnitzer Straße 11
12681 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: nach Terminvereinbarung

Di.: 09:00-12:00 Uhr

Do.: 14:00-18:00 Uhr

Telefon: (030) 115

E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online:https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Neukölln

Ordnungsamt Neukölln – Zentrale Anlauf – und Beratungsstelle
Juliusstraße 67
12051 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Di.: 09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mi.: nach Terminvereinbarung
Do.: 15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Fr.: nach Terminvereinbarung

Telefon: (030) 90239-6699

E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de

Gewerbeanmeldung Online: https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/standort/324759/

 

Gewerbeamt Berlin Pankow
Bezirksamt Pankow
Fröbelstraße 17
10405 Berlin

Öffnungszeiten:

Di.: 09:00-12:00 Uhr

Do.: 09:00-12:00 Uhr

Telefon: (030) 90295-6241

E-Mail: gewerbe@ba-pankow.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online:https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Reinickendorf

Ordnungsamt Reinickendorf – Gewerbe
Lübener Weg 26
13407 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09.00-12.00 Uhr

Di.: 09.00-12.00 Uhr

Mi.:  Vereinbarung

Do.: 14.00-18.00 Uhr

Fr.: 09.00-12.00 Uhr

Telefon: (030) 90294-2966

E-Mail: ordnungsamt@reinickendorf.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Spandau

Ordnungsamt Spandau – Gewerbeservice
Galenstraße 14
13597 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09.00-13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Di.: 09.00-13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Do.: 14.00-18.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Telefon: (030) 90279-3000

E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

 

Gewerbeamt Berlin Steglitz-Zehlendorf

Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Unter Den Eichen 1
12203 Berlin 

Öffnungszeiten (nur mit Termin):

Mo.: 09:00 – 13:00 Uhr

Di.: 09:00 – 13:00 Uhr

Do.: 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: (030) 90299-4660

E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung 

 

Gewerbeamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg – Ordnungsamt
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00 – 13:00

Di: 09:00 – 13:00

Mi: Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Do: 15:00 – 18:00

Telefon: (030) 90277-3460

E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/dynamic 

 

Gewerbeamt Berlin Treptow-Köpenick

Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
Salvador-Allende-Straße 80
12559 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Di.: 09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Do.: 10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Fr.: 09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Telefon: (030) 90297-4629

E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart

Gewerbe anmelden in Hamburg

Gewerbeamt Hamburg-Mitte

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg

Öffnungszeiten: 

Mo: 09:00 – 15:00 Uhr
Di: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi: 07:00 – 19:00 Uhr
Do: 09:00 – 15:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Telefon: 040- 115

E-Mail: bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Altona

Bezirksamt Altona – Jessenstraße 1
22767 Hamburg

Öffnungszeiten:

Mo: 08:00 bis 14:00 Uhr

Do: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: +49 40 42811-6363

E-Mail: +49 40 4279-02570

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Bergedorf

Bezirksamt Bergedorf
Weidenbaumsweg 21
21029 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: 040 / 428 28-0

E-Mail: bezirksamt@bergedorf.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Eimsbüttel

Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: +49 40 42801-0

E-Mail: bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR 

 

Gewerbeamt Hamburg-Nord

Bezirksamt Hamburg-Nord
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: 040 428280

E-Mail: Bezirksamt@hamburg-nord.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

 

Gewerbeamt Hamburg-Wandsbek

Bezirksamt Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Telefon: 040 115

E-Mail: bezirksamt@wandsbek.hamburg.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

Gewerbe anmelden in München

Gewerbeamt München

Implerstraße 11
81371 München

Öffnungszeiten: nur nach Terminvereinbarung

Telefon: +49 89 233-96030

E-Mail: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

Gewerbeanmeldung Online: https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10164604/

Gewerbe anmelden in Köln

Gewerbeamt Köln

Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Öffnungszeiten: 

Mo, Di, Do und Fr: 8 bis 12 Uhr.

Telefon: 0221 / 221-27751

E-Mail: stadtverwaltung@stadt-koeln.de

Gewerbeanmeldung Online: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F76_Gewerbeanmeld&formtecid=3&areashortname=koeln_html 

Gewerbe anmelden in Frankfurt am Main

Ordnungsamt Frankfurt am Main

Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten:

Mo: 08.00 – 13.00 Uhr

Mi: 7.30 – 15.00 Uhr

Do: 13.00 – 18.00 Uhr

Fr: 7.30 – 12.00 Uhr

Telefon: 069 212 32999

E-Mail: gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de

Gewerbeanmeldung Online: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/gewerberegister/pdf/32_2018-12_anmeldung_gewerbe.ashx?la=de-de&hash=8E2FD972D6DC851A48019656DF8C32464D975F77

Gewerbe anmelden in Stuttgart

Gewerbeamt Stuttgart

Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart

Öffnungszeiten:

Mo: 08:30 – 13:00

Mi: 08:30 – 13:00

Do. 13:00 – 18:00

Fr: 08:30 – 13:00

Telefon: +49 711 216-98905

E-Mail: gewerberecht@stuttgart.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=zustaendigestelle_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=496&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Gewerbe+anmelden&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=70435-70599-70437-70178-70376-70199-70378-70499-70597-70372-70174-70173-70195-70176-70374-70197-70192-70191-70193-70190-70629-70329-70567-70327-70569-70469-70563-70188-70565-70184-70186-70180-70182-70619-70439&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_ags=08111000&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_rq=Stuttgart 

Gewerbe anmelden in Düsseldorf

Ordnungsamt Düsseldorf

Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr

Telefon: 0211 8923268

E-Mail: gewerbemeldestelle@duesseldorf.de

Gewerbeanmeldung Online: https://formulare.duesseldorf.de/forms/frm/7Nx9RHFTZ8dmZRvxnh5aTNqVQ9khZ3j 

Gewerbe anmelden in Leipzig

Gewerbeamt Leipzig

Prager Straße 136 Haus A, 2. OG
4317 Leipzig

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Fr: 09:00-12:00 Uhr

Di: 13:00-18:00 Uhr

Do: 13:00-16:00 Uhr

Telefon: 0341 – 123-8992

E-Mail: gewerbebehoerde@leipzig.de

Gewerbeanmeldung Online: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/?tx_ewerkformsmanager_pi%5Buid%5D=3&tx_ewerkformsmanager_pi%5Baction%5D=download&tx_ewerkformsmanager_pi%5Bcontroller%5D=Form&cHash=e51a6c4f07550759c553160c8ed24837 

Gewerbe anmelden in Dortmund

Ordnungsamt Dortmund

Olpe 1
44122 Dortmund

Öffnungszeiten:

Mo, Di und Do: 8.00 bis 12.00 Uhr.

Telefon: 0231 50-22841

E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.dortmund.de/services/gewerbeanmeldung.html 

Gewerbe anmelden in Essen

Gewerbeamt Essen

Porscheplatz 1 / Rathaus
45127 Essen

Öffnungszeiten:

Mo, Di und Do: 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr

Fr: 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 14.30 Uhr

Telefon: +49 (0)201 88 21510

E-Mail: gewerbemeldestelle@essen.de

Gewerbeanmeldung Online: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41753/show

Gewerbe anmelden in Bremen

Gewerbeamt Bremen

Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do: 08:00 – 12:00

Telefon: (0421) 361-88667

E-Mail: gewerbemeldestelle@wae.bremen.de

Gewerbeanmeldung Online: http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/GewA1.pdf 

Gewerbe anmelden in Dresden

Gewerbeamt Dresden

Theaterstraße 11
1067 Dresden

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00 bis 12:00 Uhr

Di: 09:00 bis 18:00 Uhr

Do: 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr

Telefon: 0351/488-5811

E-Mail: gewerbeangelegenheiten@dresden.de

Gewerbeanmeldung Online: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gewerbe-anmelden.php

Gewerbe anmelden in Hannover

Gewerbeamt Hannover

Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 8.30 – 13.00 Uhr

Do. 14.00 – 17.00 Uhr

Telefon: (0511) 168-31157

E-Mail: 32.22.1@hannover-stadt.de

Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hannover-stadt.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbe-an-um-und-abmeldung-900000053-0.html?myMedium=1

Gewerbe anmelden in Nürnberg

Ordnungsamt Nürnberg

Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg

Öffnungszeiten:

Mo: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Di: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Mi: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Do: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Fr: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Telefon: 0911 / 231 – 0

E-Mail:

Gewerbeanmeldung Online: https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_f_gewerbeanmeld/show 

Gewerbe anmelden in Duisburg

Bürger- und Ordnungsamt Duisburg

Königstraße 63-65
47051 Duisburg

Öffnungszeiten:

Mo: 08:00 bis 16:00 Uhr

Di: 08:00 bis 16:00 Uhr

Mi: 08:00 bis 16:00 Uhr

Do: 08:00 bis 16:00 Uhr

Fr: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0203-283 0

E-Mail:

Gewerbeanmeldung Online: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/gewerbeanmeldung.php

4) Kleingewerbe anmelden: Geschäftskonto eröffnen

Auch als Kleingewerbetreibender solltest du deine unternehmerischen Finanzen im Optimalfall von deinen privaten trennen. Ein Geschäftskonto kann hier Abhilfe schaffen. Wenn du dir noch unsicher bist, welches Konto für dein Kleingewerbe das beste ist, kannst du in unserem Geschäftskonto Vergleich verschiedene Optionen miteinander vergleichen. 

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Kostenloses Geschäftskonto für dein Kleingewerbe?

Ein komplett kostenfreies Konto für dein Kleingewerbe erhältst du bei Finom. Vor allem wenn du wenige Transaktionen erwartest kann dieser Anbieter die perfekte Wahl sein!
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5) Kleingewerbe anmelden: Anmeldung beim Finanzamt – Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gehört zwar nicht primär zum Prozess der Kleingewerbeanmeldung, aber ist dennoch ein wichtiger Schritt. Das Gewerbeamt wird deine Daten nach Erhalt deines Gewerbescheins automatisch an das Finanzamt weiterleiten.

Jetzt musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem Finanzamt über Elster übermitteln. Nach kurzer Bearbeitungszeit bekommst du in der Regel deine Steuernummer zugeschickt. Hier findest du ein Video zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:

Wenn du kein Kleingewerbe, sondern ein anderes Gewerbe anmelden möchtest, ist dieser Beitrag hilfreich für dich:

Was kostet die Kleingewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind abhängig von der Gemeinde. Die Preisspanne der Bearbeitungsgebühr liegt zwischen 20 und 65 Euro. Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, werden keine zusätzlichen Kosten z.B. für die Eintragung ins Handelsregister und einen Notar anfallen.

Vorteile und Nachteile einer Kleingewerbeanmeldung

Gerade zu Beginn der unternehmerischen Laufbahn entscheiden sich viele Gründer für ein Kleingewerbe. Um zu entscheiden, ob das tatsächlich das Richtige für dich ist, ist es sinnvoll die Vorteile und Nachteile zu erörtern.

Vorteile vom Kleingewerbe

  • einfache, schnelle und kostengünstige Anmeldung
  • häufig Wegfall der Gewerbesteuer auf Grund des Freibetrags
  • vereinfachte Buchhaltung mit EÜR
  • häufig Vergünstigungen bei der IHK beziehungsweise HWK

Nachteile vom Kleingewerbe

  • eingeschränkte Rechtsformen verfügbar
  • unbeschränkte Haftung
  • Investoren sind schwieriger zu gewinnen
  • Einschränkungen im Hinblick auf Umsatz und Gewinn
  • Einschränkungen bei Wahl der Geschäftsbezeichnung

Wie lange dauert es ein Kleingewerbe anzumelden?

Mit der richtigen Vorbereitung kannst du bei deiner Kleingewerbeanmeldung viel Zeit sparen. Wenn du alle benötigten Dokumente zusammengetragen und korrekt und vollständig ausgefüllt hast, ist die Anmeldung von einem Kleingewerbe in wenigen Minuten erledigt.

Buchhaltung für Kleingewerbetreibende – Worauf muss man achten?

Einer der Hauptvorteile des Kleingewerbes ist, dass du durch die vereinfachten Buchführung eine Entlastung hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben hast. Du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst somit nur eine EÜR beim Finanzamt einreichen.

Du möchtest deine Buchhaltung selbst erledigen? Dann hilft dir unser Buchhaltungs-Guide von A-Z weiter! 

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Welche Steuern zahlen Kleingewerbetreibende?

Wenn du ein Kleingewerbe angemeldet hast, bist du dazu verpflichtet folgende Steuern zu zahlen:

  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer (entfällt häufig aufgrund geringer Umsätze)
  • Umsatzsteuer

Du hast zusätzlich die Möglichkeit umsatzsteuerbefreit zu sein. Dazu musst du die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn du wissen willst, ob du die Kriterien für diese erfüllst, wirst du in diesem Artikel fündig.

Hier findest du die kostenlose Vorlage zur Berechnung der Gewerbesteuer.

Wie viel darf ich mit meinem Kleingewerbe verdienen?

Wie in §141 AO festgeschrieben, dürfen Kleingewerbetreibende60.000 Euro Gewinn und/oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Es ist Pflicht, dass du dein Kleingewerbe beim für dich zuständigen Gewerbeamt anmeldest. Dann wird dein Kleingewerbe automatisch bei folgenden angemeldet:

  • Finanzamt
  • IHK oder HWK
  • Berufsgenossenschaft
Ab wann musst du ein Kleingewerbe anmelden?

Es ist gesetzlich verpflichtend ein Kleingewerbe anzumelden, sobald bei deiner Selbstständigkeit eine Gewinnabsicht besteht. Ob es sich dabei allerdings um ein Kleingewerbe handelt, hängt von den jährlichen Umsätzen und Gewinnen ab.

Wann bekommst du deine Steuernummer für dein Kleingewerbe?

Nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt geschickt hast, dauert es ein i.d.R. wenige Tage oder Wochen, bis du deine Steuernummer erhältst. Die gute Nachricht: Du kannst dennoch schon mit deiner Selbstständigkeit und deinem Kleingewerbe starten.

Wer haftet beim Kleingewerbe?

Kleingewerbetreibende (sowohl Einzelunternehmer als auch Personen in der GbR) haften immer selbst und im vollen Umfang. Im schlimmsten Fall sind also sowohl dein unternehmerisches als auch dein privates Vermögen betroffen.

Wie viele Mitarbeiter darf ich in einem Kleingewerbe beschäftigen?

Du darfst als Kleingewerbetreibender Mitarbeiter beschäftigen. Obwohl die genaue Anzahl nicht definiert ist, kann ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl der Status des Kleingewerbes infrage gestellt und eventuell sogar aberkannt werden.

Wenn du allerdings planst viele Mitarbeiter in deinem Unternehmen zu beschäftigen, prüfe bitte, ob das Kleingewerbe tatsächlich die richtige Unternehmensform für dein Gewerbe ist.

Wo kann man ein Kleingewerbe abmelden?

Wenn du dein Kleingewerbe wieder abmelden möchtest, musst du dich an das für dein Unternehmen zuständige Gewerbeamt wenden. Dort wird dir daraufhin ein spezielles Formular zur Verfügung gestellt, um dein Kleingewerbe abzumelden.

Wann ist man als Kleingewerbe umsatzsteuerbefreit? Brauche ich eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer?

Kleingewerbe sind nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Wenn du von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen möchtest, musst du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, bei der du keine Mehrwertsteuer abführen und auf den Rechnungen ausweisen musst.

Ist die Anmeldung bei der IHK oder HKW bei der Gründung von einem Kleingewerbe verpflichtend?

Auch die Anmeldung bei der für dein Unternehmen relevanten Kammer solltest du im Hinterkopf behalten, wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst. Für gewerbliche Unternehmen ist es die Industrie- und Handelskammer (IHK), für gewerbliche Unternehmen des Handwerks die Handwerkskammer (HWK) Ansprechpartner.

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, bist du (dein Gewerbe) verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt je nach Relevanz die IHK oder HWK.

Du erhältst als Gründer von der zuständigen IHK (je nach Standort deines Unternehmens) ein Schreiben mit allen weiteren Informationen zur IHK-Mitgliedschaft. Die jährlichen Beiträge für Kleingewerbetreibende bewegen sich zwischen 30 € und 75 €. Kleingewerbetreibende mit Gewinnen unterhalb von 25.000 € im Jahr zahlen in den ersten beiden Jahren keine Beiträge.

Wenn die Anmeldung bei der HKW erfolgen muss, solltest du dich vor deiner Kleingewerbeanmeldung darüber erkundigen, ob dein Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis aller Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke.

Die Gründer erhalten anschließend die Handwerkskarte. Kleingewerbetreibende, die einen gewerblichen Handwerksbetrieb gründen, sollte sich also über Meisterpflicht und Handwerksrolle informieren.

Weitere Ämter & Behörden

Nach der Gewerbeanmeldung sind für dich als Gründer neben dem Gewerbeamt eventuell noch weitere Ämter relevant:

  • Das Gesundheitsamt war für Unternehmen im Rahmen der Pandemie überdurchschnittlich wichtig und daher bereits in der Funktion bekannt als Ansprechpartner. Es überwacht darüber hinaus aber auch die Lebensmittelhygiene in Handel und Gastronomie in Unternehmen.
  • Das Gewerbeaufsichtsamt ist für alle gewerblichen Unternehmen eine wichtige Behörde, da sie überprüft, ob Vorschriften des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes eingehalten werden und kann Bußgelder erteilen.
  • Das Bauamt ist für dein Gewerbe nur wichtig, falls Umbauten (z.B. eines Ladens) anstehen. Falls das für dein Gewerbe relevant ist, solltest du die Maßnahme unbedingt im Voraus mit dem Bauamt abklären.

Auch diese Ämter sollten Gründer bei Bedarf im Hinterkopf behalten, wenn sie ihr Kleingewerbe anmelden wollen.

Berufsgenossenschaft als Kleinunternehmer?

Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, musst du dich binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Bei Kleingewerbetreibenden ist das in der Regel die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Berufsgenossenschaften sind zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung und für gesundheitliche Aspekte im Unternehmen. Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden fällig, sobald Kleingewerbetreibende Mitarbeiter beschäftigt. Inhaber eines Kleingewerbes selbst können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern.

Gibt es Vorschriften bei der Namensgebung des Kleingewerbes?

Bei der Namensgebung eines Kleingewerbes gelten einige Besonderheiten, auf die du als Gründer achten musst. Der Name des Kleinunternehmens muss den Namen des Gewerbetreibenden enthalten, da allein der Inhaber eines Kleingewerbes auch der Vertragspartner seiner Kunden ist.

Bei einer GbR müssen die Namen aller Gesellschafter im Firmennamen enthalten sein. Namen, die keinen Rückschluss auf den Inhaber zulassen, sind nicht erlaubt.

Zusammenfassung

Kleingewerbe nebenberuflich gründen

Ein Gründer, der gerade erst in die Selbstständigkeit startet, betreibt sein Unternehmen häufig nebenberuflich zusätzlich zum Hauptberuf. Besonders wenn du ein Nebengewerbe gründen möchtest, stellt das Kleingewerbe eine gute Option dar – nicht zuletzt wegen der vereinfachte Buchführung, die dir Arbeit spart.

Da Kleingewerbetreibende oft flexibel arbeiten, eignet sich ein Kleingewerbe oft als zusätzliche Einkommensquelle für Studenten oder für Gründer, die ihr Unternehmen und ihre Geschäftsidee erst einmal auf ihre Tauglichkeit prüfen möchten.

Allerdings geht die Gründung eines Kleingewerbes auch mit Einschränkungen einher. Dazu zählen z.B. Grenzen für Umsatz, Gewinn und Betriebsvermögen und Einschränkungen bei der Wahl der Rechtsform (nur Einzelunternehmen oder GbR).

Bedenke zusätzlich, dass ein Kleingewerbe und die Kleinunternehmerregelung nicht dasselbe sind und prüfe anhand der im Artikel genannten Kriterien, ob das Kleingewerbe tatsächlich die optimale Lösung für dich darstellt.

Wenn du weitere Fragen zur Anmeldung eines Kleingewerbes hast, stelle deine Frage gerne in den Kommentaren.