In diesem Artikel erfährst du, wie du dich in 7 einfachen Schritten nebenberuflich selbständig machen kannst.
Nicht jeder möchte direkt seinen Hauptjob aufgeben, aber trotzdem gerne seine eigenen Geschäftsideen verwirklichen und etwas Geld dazu verdienen. Damit du schon mal die ersten Erfahrungen sammeln kannst, bietet sich natürlich eine nebenberufliche Selbständigkeit sehr gut an.
Was unterscheidet eine nebenberufliche und eine hauptberufliche Selbständigkeit?
Eine nebenberufliche Selbständigkeit zeichnet sich hauptsächlich dadurch aus, dass es nicht der Arbeitsmittelpunkt der jeweiligen Person ist. Das wird zum Beispiel anhand der Zeit ersichtlich, wofür es einen Richtwert gibt von ungefähr 18 Stunden pro Woche. Wenn die Zeit für die nebenberufliche Selbständigkeit darunter liegt, kannst du in vielen Fällen davon ausgehen, dass du in einem Rechtsstreit beispielsweise ganz klar belegen kannst, dass es hier nur um eine nebenberufliche Tätigkeit geht. Wenn es vielleicht mal 20 Stunden sind, ist es auch noch in Ordnung aber wenn die Tätigkeit darüber hinausgeht, wird es schon sehr schwierig, das zu belegen.
Ein weiterer Indikator dafür, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, ist das Geld, das damit verdient wird. Solange du mit deinem Nebengewerbe weniger Geld verdienst, als mit deinem Hauptjob, kann das klar belegen, dass es sich nicht um deine Haupteinnahmequelle handelt
Was auch sehr wichtig zu beachten ist, sobald du einen Mitarbeiter fest einstellst, zählst du als hauptberuflich selbständig. Wenn du also einen Mitarbeiter einstellen möchtest und er ist in deinem Geschäftsmodell schon von Anfang an berücksichtigt, dann solltest du auf jeden Fall rechtzeitig die entsprechenden Schritte dafür unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
1. Unterschied zwischen nebenberuflicher und hauptberuflicher Selbstständigkeit
2. Die Anmeldung der eigenen Tätigkeit
3. Arbeitgeber informieren
4. Die Sozialversicherung
5. Genehmigungen
6. Steuern
7. Gründen als Kleinunternehmer
Die Anmeldung der eigenen Tätigkeit
Leider kannst du nicht einfach mit deinem Vorhaben anfangen und ohne weiteres Rechnungen schreiben. In Deutschland ist immerhin alles mehr oder weniger durch Gesetze geregelt. Deswegen ist es wichtig, dem Gewerbeamt mitzuteilen, dass du gewerbliche Einnahmen erzielen möchtest. Das geht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung. Nähere Infos dazu findest du in unserer Anleitung zur Gewerbeanmeldung.
Wenn du mit mehreren Personen gleichzeitig gründen möchtest, kann keine Einzelunternehmung gegründet werden. Für nebenberufliche Gründungen mit mehreren Personen eignet sich häufig eine Gesellschaft bürgerlichen rechts (GbR). In dieser Rechtsform haftest du mit deinem Privatvermögen. Du kannst theoretisch auch eine Kapitalgesellschaft wie eine UG oder GmbH gründen – Jedoch ist das für nebenberufliche Gründungen häufig eine Nummer zu groß und mit viel Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb empfiehlt es sich, als natürliche Person zu starten, wie beispielsweise mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR.
Gehört deine gewünschte Tätigkeit zu den freiberuflichen Tätigkeiten? Glückwunsch! Dann kannst du diesen Schritt überspringen, weil kein Gewerbe angemeldet werden muss. Der schöne Nebeneffekt ist, dass du keine Gewerbesteuer zahlen musst. Ob deine Tätigkeit dieses Privileg genießt erfährst du in unserer Liste der Katalogberufe für Freiberufler.
Den Arbeitgeber informieren
Falls du nicht unbedingt möchtest, dass dein Arbeitgeber erfährt, was du nebenbei tust, gibt es jedoch ein Problem. Häufig sind die Interessen auch nebenberuflich in dem Bereich, in dem du bereits arbeitest und diese dürfen nicht als Konkurrenz zum Unternehmen stehen, bei dem du angestellt bist. Du darfst also keine Kunden aus deinem Hauptjob abwerben. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass du dazu verpflichtet bist, den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit schriftlich zu informieren. Wenn du das nicht tust, kannst du im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung erhalten. Möglicherweise kannst du auch bestimmte Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber treffen, dass nur ein bestimmtes Kundensegment bedient wird etc.
Sollte das nicht in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein, solltest du den Arbeitgeber trotzdem schriftlich über deine Nebentätigkeit informieren. Falls es aufgrund von Konkurrenzarbeit zu einem Streitfall kommt, hast du als Arbeitnehmer die Beweislastpflicht. Dann musst du also als Arbeitnehmer nachweisen, dass du dir die Erlaubnis beim Arbeitgeber dafür eingeholt hast. Eine mündliche Vereinbarung lässt sich später nicht mehr nachweisen, daher unbedingt schriftlich informieren. Dieses einfache Schreiben hast du problemlos in 10 – 15 Minuten erstellt. Beschreibe darin kurz deine Nebentätigkeit, dann unterschreibst du mit deinem Vorgesetzten und es gibt das Dokument in zweifacher Ausfertigung, einmal für dich und einmal für den Arbeitgeber. Dadurch kannst du dir sehr große Probleme ersparen.
Gut zu wissen: Bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich bekommt sehr häufig der Arbeitgeber Recht.
Die Sozialversicherung
Damit deine Sozialabgaben korrekt berechnet werden können, musst du dein Unternehmen auch anmelden. Zudem musst du dich bei deiner Krankenkasse melden und eine grobe Schätzung über deine künftigen Einnahmen pro Jahr abgeben. Die Krankenkasse wird dann durch das Finanzamt informiert, wie viel Geld du durch deine nebenberufliche Tätigkeit dazu verdient hast. Auf dieser Basis wird dann dein Beitrag kalkuliert. Solltest du deiner Krankenkasse keine Mitteilung darüber geben, kann es leider passieren, dass du rückwirkend zahlen musst.
Falls du als Schüler oder neben deinem Studium noch einen Job hast, wirst du als geringfügig Beschäftigter eingestuft und hast in der Regel einen 450-Euro-Job. Deshalb wirst du bis zum Abschluss deiner Ausbildung bzw. bis zum 25. Lebensjahr bei deiner Familienversicherung mitversichert.
Hast du allerdings als Schüler oder Student ein Nebengewerbe, gibt es eine Grenze von 470 Euro je Monat, die du nebenberuflich verdienen darfst. Verdienst du mehr, musst du der Krankenkasse Bescheid geben und einen Beitrag von derzeit rund 150 Euro pro Monat zahlen. Auch dieser Betrag kann rückwirkend berechnet werden.
Genehmigungen
Es gibt bestimmte Berufe, die reglementiert sind. Beispielsweise kannst du nicht als Geselle im Elektriker-Bereich ohne Genehmigung Arbeiten auf einer Baustelle übernehmen. Im Bereich vieler Handwerksberufe wäre hierfür die Qualifikation eines Meisters notwendig (sog. „Meisterzwang“). Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Tätigkeit genehmigungspflichtig ist, kannst du einfach bei der IHK oder der Handwerkskammer in deiner Region nachfragen. Bestimmte Tätigkeiten können sonst auch gar nicht angemeldet werden.
Steuern
Es gibt drei verschiedene Arten von Steuern, die für dich als nebenberuflich Selbständiger wichtig sind, neben den Kosten im Bereich der Sozialversicherung.
Die Einkommensteuer
Durch deinen Gewinn erzielst du ein zusätzliches Einkommen, was wiederum die Einkommensteuer erhöht. Am Ende des Jahres wird dein Gewinn aus Einnahmen und Ausgaben berechnet, was zu deinem Einkommen aus dem Hauptjob hinzugerechnet wird. Darauf basiert dann die Lohnsteuer bzw. die Einkommensteuer, die du bezahlen musst. Als Arbeitnehmer bekommst du deinen Gehaltszettel, auf dem das Bruttogehalt steht und deine Lohnsteuervorauszahlung. Als Arbeitnehmer hast du den Nachteil, dass du den Betrag bereits monatlich zahlen musst und als Selbständiger versteuerst du deinen Gewinn erst am Ende des Jahres.
Deswegen kannst du dir schon mal einen gewissen Prozentsatz (ich nehme dafür 30 %) zur Seite legen. Hierfür bietet sich evtl. ein separates Unterkonto, wie ein Tagesgeldkonto an, um noch etwas Zinsen darauf zu bekommen. In unserem Geschäftskonto Vergleich findest du einige Anbieter von Geschäftskonten, die die praktischerweise diese Funktion direkt integriert haben.
Das beste kostenfreie Konto für Neugründer
Ein dauerhaft kostenfreies Konto für dein Nebengewerbe erhältst du bei Finom. Vor allem wenn du wenige Transaktionen erwartest ist dieser Anbieter die perfekte Wahl für dich!
Die Umsatzsteuer
Du ziehst sozusagen für das Finanzamt die Umsatzsteuer ein und musst sie abführen. Das ist die Steuer, die auf Monats- bzw. Quartalsbasis abzuführen ist.
Die Gewerbesteuer
Wenn du unter 24.500 € Gewinn erzielst, dann musst du in Deutschland keine Gewerbesteuer bezahlen. Wie hoch der Prozentsatz ist, lässt sich leider nicht allgemein sagen. Das wird aus dem Gewerbesteuerhebesatz berechnet, den jede Stadt bzw. Gemeinde einzeln festlegt. In strukturschwachen Regionen liegt der Prozentsatz gewöhnlicherweise niedriger und in größeren Städten etwas höher. Als groben Richtwert kannst du 15% Gewerbesteuer des Gewerbeertrags kalkulieren. Eine genaue Berechnung kannst du mit unserem Gewerbesteuer Rechner durchführen.
Kleinunternehmer
Um das Umsatzsteuerverfahren zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Die gesetzliche Grundlage dafür findest du im § 19 im Umsatzsteuergesetz. Diese Regelung trifft auf dich zu, wenn dein Umsatz unter 22.000 € pro Jahr liegt. Der Umsatz ist die Summe aller Gelder, die du einnimmst. Dabei ist völlig egal, wie hoch deine Ausgaben sind, es interessiert das Finanzamt lediglich, wie viel Geld du einnimmst. Somit kannst du die vereinfachte Umsatzsteuer-Regelung nutzen und musst die Steuer nicht monatlich, quartalsweise oder jährlich abführen, da der Betrag so klein ist, dass sich eine Prüfung und der Aufwand dafür nicht wirklich lohnt. Zudem ist ein Grund, die Neugründung zu erleichtern, da dadurch viel weniger bürokratischer Aufwand entsteht. Solltest du über diesen Betrag kommen, kannst du problemlos in die Regelbesteuerung übergehen.
Mit diesen einfachen Schritten bist du jetzt bestens vorbereitet, um nebenberuflich zu gründen.