Eine Kapitalgesellschaft zu gründen kann viele Vorteile mit sich bringen. Aber sollte man wirklich eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, oder doch lieber eine „richtige“ GmbH?
In diesem Artikel erfährst du die Vorteile und Nachteile einer UG Gründung, wie viel es kostet und wie du die Gründung ganz genau durchführst!
Worauf wartest du noch?
- Inhaltsverzeichnis
1. Was ist eine UG?
2. Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen
3. Vor-und Nachteile einer UG
4. Wie gründet man eine UG?
5. Schritt für Schritt-Anleitung zur Gründung
6. UG Gründung abgeschlossen – UND JETZT?
Fazit zur Gründung der Unternehmergesellschaft
Doch was ist überhaupt eine UG?
Eine UG oder Unternehmergesellschaft ist eigentlich gar keine eigene Rechtsform sondern sozusagen nur eine Sonderform der GmbH, weshalb sie oft auch als Ein-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet wird.
Was eine GmbH ist wird im §5 des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung beschrieben. Das wichtige aus diesem Paragraphen ist für uns eigentlich nur, dass das Stammkapital einer „normalen“ GmbH 25.000 Euro beträgt.
Ganz schön viel oder? Das hat sich der Staat auch gedacht und hat zur Förderung des Unternehmertums die sogenannte UG (ausgeschrieben Unternehmergesellschaft) erfunden welche im §5a des GmbH-Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung definiert wird.
Dabei handelt es sich einfach um eine Gesellschaft bei der das Stammkapital die 25.000 Euro unterschreitet, weshalb die UG oft auch Ein-Euro-GmbH bezeichnet wird, da man mindestens einen Euro Stammkapital einzahlen muss.
Was ist nun eigentlich der Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen?
Die Namensgebung
Zum einen unterscheidet sich offensichtlicherweise der Name und während man die GmbH in einem Impressum beispielsweise nur mit dem Kürzel GmbH angeben muss, muss man bei einer UG immer UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) schreiben.
Volle Einzahlung des Stammkapitals
Der zweite Unterschied ist, dass die Anmeldung der Firma erst erfolgen darf, wenn das Stammkapital zu hundert Prozent eingezahlt ist. Das ist bei der GmbH ein bisschen anders man kann diese nämlich schon mit 12.500 Euro also der Hälfte des Stammkapitals gründen, im Haftungsfall muss man allerdings die 12.500 Euro aus dem Privatvermögen der Gesellschafter nachzahlen.
Keine Sacheinlagen
Ein weiterer Unterschied ist, dass eine sogenannte Sacheinlage nicht möglich ist. Bei der GmbH kann ein Handwerker beispielsweise sein ganzes Werkzeug bewerten lassen und wenn es einen Wert von 25.000 Euro oder mehr besitzt, kann er dieses Werkzeug als Stammkapital verwenden. Bei einer UG geht das hingegen nicht und er muss bares Geld als Stammkapital einzahlen, was vor allem ein Nachteil für die ist die beispielsweise schon wertvolle Lagerbestände oder Maschinen besitzen und mit diesen gründen wollen.
Rücklage-Pflicht
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass du bei einer UG 25% des Gewinns als Rücklage in deinem Geschäftskonto lassen musst. Was daran liegt, dass die UG vom Staat her eigentlich nur als Übergangslösung konzipiert wurde.
Das bedeutet, dass du solange 25% deines Gewinnes als Rücklage zurücklegen musst bist du 25.000 Euro angesammelt hast. Danach kann die UG nämlich in eine GmbH umgewandelt werden was in der Regel auch gemacht wird und meiner Meinung nach sinnvoll ist – dazu aber später mehr.
Die Vorteile und Nachteile einer UG
Wenn du dich fragst ob eine UG Gründung das richtige für deine Firma ist, solltest du natürlich wissen worauf du dich einlässt. Deshalb haben wir dir hier die Vorteile und Nachteile einer UG aufgelistet, damit du entscheiden kannst, ob diese Rechtsform für dich geeignet ist.
Vorteil #1 der UG: Das Stammkapital der „1€-GmbH“
Auch wenn du kein Geld hast kannst du eine UG gründen, das Stammkapital muss nämlich wie gesagt nur 1 Euro betragen. Die Sinnhaftigkeit davon hält sich allerdings in Grenzen weshalb ich dir empfehle mindestens 1000 Euro als Stammkapital einzuzahlen, da du dieses Stammkapital auch für deine ersten Tätigkeiten als Unternehmer verwendest. Als Amazonhändler musst du bspw. deine ersten Warenbestände mit dem Stammkapital finanzieren wobei du mit einem Euro wohl nicht sehr weit kommen wirst.
Nachteil #1 der UG: Das Image der Unternehmergesellschaft
Eine UG gründen in der Regel nur diejenigen die das Geld für eine GmbH nicht aufbringen können und das wissen natürlich auch Geschäftspartner, Kunden und Banken. Bei Privatkunden ist das eher egal doch wenn du im B2B Bereich tätig bist, hast du es als UG oft recht schwer da deine Stellung einfach schlechter ist als die einer GmbH.
Beispielsweise bekommt man mit einer UG viel schwerer Kredite als mit einer GmbH . Sogar als Einzelunternehmer hättest du es in so einem Fall oft leichter, da die Bank die dir den Kredit gibt bei dem Einzelunternehmen weiß, dass sie notfalls auf dein Privatvermögen zugreifen kann. Das solltest du also beachten und in manchem Bereichen wie eben im B2B Segment ist das wie gesagt ein wichtigerer Faktor als bspw. wenn du Produkte auf Amazon verkaufst, da es Privatkunden in der Regel relativ egal ist welche Rechtsform du hast.
Vorteil #2 der UG: Die Haftungsbeschränkung der Unternehmergesellschaft
Wie du ja bereits weißt, muss man beispielsweise bei einem Impressum hinter das Kürzel UG immer in Klammern haftungsbeschränkt schreiben und genau das ist der große Vorteil der UG. Wenn jemand dein Unternehmen verklagt oder es insolvent geht, dann haftet es nur mit dem Stammkapital, die Haftung ist also auf das Stammkapital beschränkt – woher auch der Name kommt.
Dadurch sind du und dein Privatvermögen niemals gefährdet. (außer du begehst eine willkürliche Straftat). Dein Vermögen und das des Unternehmens sind also klar getrennt. Bei einem Einzelunternehmen ist das beispielsweise nicht der Fall und du haftest mit deinem Privatvermögen was im Zweifelsfall sehr unschön werden kann.
Nachteil #2 der UG: Keine Sacheinlagen möglich
Wie schon bei den Unterschieden zur GmbH angesprochen ist die Gründung mit Sacheinlagen nicht möglich was vor allem für Gründer, die schon Warenbestände, Maschinen oder andere Vermögenswerte haben nachteilig sein kann. Gerade wenn man den Übergang vom Einzelunternehmen zu einer Körperschaft – also GmbH oder UG – anzielt, und schon Warenbestände hat ist das recht ärgerlich.
Vorteil #3 der UG: Trennung des Gesellschaftsvermögens der UG vom Privatvermögen
Private Dinge im Namen des Unternehmens zu kaufen ist bei einer UG recht kompliziert und wird in der Buchhaltung vermerkt. Das hilft vor allem Leuten die keine sehr gute Spardisziplin haben und ist vor allem gegenüber Personengesellschaften ein Vorteil. Besonders wichtig ist das, wenn man gemeinsam gründet, während es bei einer GbR nämlich leicht passieren kann, dass sich dein Mitgründer private Dinge mit eurem gemeinsamen Firmenvermögen kauft ohne das du es merkst, ist das bei der UG sehr schwierig.
Die Trennung von kann das Firmenvermögen so klar von dem Privatvermögen der Gesellschafter trennen, weil die UG ist rechtlich gesehen eine eigene Person ist- man spricht auch von einer juristischen Person, also im Grunde ist es ein Ordner im Büro der geschäftsfähig ist und Rechte sowie Pflichten hat.
Nachteil #3 der UG: Mindestens 25% Rückstellung des Gewinns
Du musst 25% deines Gewinnes zurücklegen bis du 25.000 Euro angespart hast und die Umwandlung zu einer GmbH möglich ist. Gerade junge Unternehmen die etwas schneller wachsen, kann es beim Wachstum des Unternehmens hemmen, wenn plötzlich 25% der Gewinne nicht weiter reinvestiert werden sondern (bilanziell) zurückgelegt werden müssen.
Vorteil #4 der UG: Die Steuern der Unternehmergesellschaft
Die Steuern der UG sind fix was bedeutet, dass du schon im Vornherein ganz genau weißt in welcher Höhe deine Steuern prozentual ausfallen werden – egal wie hoch den Gewinn ist. Damit unterscheidet sich die UG beispielsweise vom Einzelunternehmen. Wenn du bei diesem sehr große Gewinne machst dann kann es passieren dass du in eine neue Einkommenssteuerklasse rutscht und plötzlich prozentual mehr Steuern zahlen musst als zuvor bei einer UG ist das nicht der Fall – du bist sozusagen in einer fixen UG-Steuerklasse.
Dabei fallen die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer an welche beide ca. 15% betragen wobei die Gewerbesteuer je nach Ort schwankt. Wie hoch die Gewerbesteuer bei dir ist erfährst du in unserer Anleitung zur Berechnung der Gewerbesteuer. Als Daumenregel kannst du dir aber merken, dass diese in etwa bei 15% liegt. Du kannst also bei deiner UG mit einem Steuersatz von ca. 30% rechnen.
Nachteil #4 der UG: Die Dauer der UG Gründung
Während du bei einer Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmen innerhalb von ein paar Stunden starten kannst, beträgt die Gründungsdauer bei einer UG mindestens acht bis neun Werktage also knapp zwei Wochen. Auf den Gründungsprozess gehen wir aber gleich noch einmal genauer ein.
Vorteil #5 der UG: Kosten der UG Gründung
Die Gründungskosten einer UG sind im Vergleich zur GmbH recht gering. Wenn du das Musterprotokoll – welches ich dir gleich noch zeigen werde – verwendest, dann hast du als alleiniger Gründer Gründungskosten-Kosten von etwas weniger als 300 Euro. Wenn ihr als Team von bis zu drei Leuten gründen, dann liegen die Gründungskosten mit dem Musterprotokoll bei etwas weniger als 400 Euro.
Nachteil #5 der UG: Bilanzierungspflicht und doppelte Buchhaltung
Ein Nachteil (der vor allem komplett neue Gründer mit wenig Erfahrung bei den Themen BWL, Rechnungswesen usw. trifft) ist, dass du eine Bilanzierungspflicht hast und eine doppelte Buchführung machen musst.
Du bist als UG dazu verpflichtet am Jahresende einen Jahresabschluss mit einer Bilanz und einer GUV zu veröffentlichen. Zusätzlich ist auch die Buchhaltung bei der UG etwas aufwendiger als bei einem Einzelunternehmen. Wenn du ein Einzelunternehmen bist wirst du nämlich nach BGB als normaler Wirtschaftsteilnehmer behandelt und sozusagen noch mit Samthandschuhen angefasst. Wenn du eine UG gründest dann gilt das HGB (Handelsgesetzbuch) für dich und du giltst als Vollkaufman, wobei dir zwar mehr Rechten aber auch mehr Pflichte zugeschrieben werden man geht also von einer höheren Kompetenz aus, wenn du Kaufmann bist, als wenn du ein normaler Wirtschaftsteilnehmer bist.
Vorteil Nummer 6: Verkauf einer UG / Exit
Wir alle kennen natürlich die Geschichten von Start-UPs die für ein paar Millionen oder gar Milliarden an große Unternehmen verkauft wurden. Diese Möglichkeit will man sich als Gründer in der Regel offen lassen wobei der Verkauf mit einer Körperschaft also einer UG oder GmbH viel einfacher ist, als mit einem Einzelunternehmen oder einer GBR.
Das ist ja auch ganz logisch, denn wie ich dir schon gesagt habe ist die UG eine juristische Person und hängt nicht mit der als Privatperson zusammen, außer dass du natürlich ihr Besitzer bist. Und logischerweise kann man etwas eigenständiges viel leichter verkaufen als etwas, dass sehr stark mit dir als Person zusammenhängt, was ja bspw. bei einem Einzelunternehmen der Fall ist.
Nachteil #6 der UG: Gewerbesteuer für Unternehmergesellschaften
Bei einer Personengesellschaft musst du bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer zahlen, diese Regelung gibt es bei der UG oder auch der GmbH allerdings nicht und du musst für sämtliche Gewinne Gewerbesteuern zahlen.
Wenn du dich jetzt dazu entschieden hast, dass die UG für deine Idee gut geeignet ist und du die Vor- sowie Nachteile abgewogen hast dann stellt sich eigentlich nur mehr eine Frage:
Wie gründet man eine UG (Haftungsbeschränkt)?
Bevor wir auf die einzelnen Steps auf dem Weg zur erfolgreichen UG-Gründung eingehen möchte ich dir kurz die 4 Grundvoraussetzungen für eine UG-Gründung zeigen:
- Einen Gesellschaftervertrag bzw. das Musterprotokoll (Details folgen)
- Du musst den Zweck der Gesellschaft kennen, der wird direkt im Gesellschaftsvertrag bzw. dem Musterprotokoll eingetragen und muss logischerweise von vornherein klar sein. Du kannst also nicht heute gründen und morgen die Idee haben, sondern letztere muss von Anfang an stehen
- Anschrift und einen Firmensitz, dabei reicht aber schon eine Beschriftung auf deinem Briefkasten aus
- Schlussendlich brauchst du einen Notartermin, einen Banktermin und das Stammkapital welches du einzahlen möchtest
Die 9 Schritte der UG Gründung
Schritt 1: Gesellschaftervertrag erstellen lassen/ Musterprotokoll verwenden
Der erste Schritt ist es einen Gesellschaftsvertrag zu machen, wobei du sowohl die Möglichkeit hast auf ein Musterprotokoll zurückzugreifen oder den Vertrag bei einem Anwalt anfertigen zu lassen. Dieses Musterprotokoll wurde aus zwei Gründen erstellt und zwar zum einen zur Beschleunigung der Gründung und zum anderen dafür diese zu vereinfachen. Dieses Musterprotokoll ist eine Standardvorlage die du nur ausfüllen musst allerdings nicht mehr verändern darfst. Dabei gibt es ein Musterprotokoll für einen Gründer und eines für bis zu drei Gründer.
Wenn du also mehr als drei Gründer hast wird die Gründung automatisch teurer da du das Musterprotokoll nicht verwenden kannst und deshalb einen Anwalt bezahlen musst.
Natürlich ist der Kostenfaktor auch der Hauptfaktor der für das Musterprotokoll spricht und ich denke, dass sich die meisten von euch für dieses Musterprotokoll entscheiden werden. Hier findest du ein Musterprotokoll zur Gründung der UG als alleiniger Gesellschafter:
Musterprotokoll zur UG Gründung (einzelner Gesellschafter)
Hier findest du das Musterprotokoll für deine UG Gründung zum kostenfreien Download.
Allerdings hat dieser Mustervertrag auch einige Nachteile zum einen ist er sehr unflexibel so kannst du bspw. immer nur einen Geschäftsführer bestellen. Bei einer UG Gründung zu dritt (oder auch zu zweit) kann nur einer der Gesellschafter Geschäftsführer sein. Ist also euer Ziel, dass alle Gründer auch Geschäftsführer sind, müsst ihr einen Anwalt beauftragen und euch einen individuellen Vertrag aufsetzen lassen.
Wenn ihr nach einer Zeit die 25.000 Euro Stammkapital angespart habt, was ja hoffentlich aufgrund der 25% die ihr zurücklegen müsst schnell der Fall sein wird, könnt ihr eure UG zu einer GmbH umwandeln. Wenn ihr euch für die Umwandlung entscheidet müsst ihr ohnehin einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, da dieser für die GmbH Gründung erforderlich ist.
Bei der Entscheidung für das Format des Gesellschaftsvertrags es im Grunde darauf an, ob dich die Nachteile des Musterprotokolls in irgendeiner Weise einschränken. Wenn du bspw. alleine gründest können dir viele Faktoren ziemlich egal sein und der Mustervertrag macht vermutlich mehr Sinn. Wenn du mit einem oder zwei Partnern startest, kann die Sache natürlich ganz anders aussehen und ihr solltet die Vorteile und Nachteile des Mustervertrages gut abwägen.
Schritt 2: Notartermin und Beurkundung
Dann kommen wir auch schon zum zweiten Schritt – dem Notartermin. Bei diesem musst du deine Gründung beurkunden lassen. Da das nicht ganz billig ist, fragst du am besten schon bei der telefonischen Terminvereinbarung nach, welche Dokumente mitgebracht werden sollen um so einen teuren Zweittermin zu vermeiden.
Bei dem Termin selbst müssen alle Gesellschafter des Unternehmens anwesend sein und ihre Ausweise dabei haben. Danach läuft das Ganze so ab, dass der Notar die Dokumente, z.B. den Gesellschaftsvertrag vorliest, und euch die Möglichkeit gibt noch weitere Fragen zu stellen.
Tipp: Nutze diese Chance auf jeden Fall, das vermeidet später Unklarheiten und kostet dich keinen (zusätzlichen) Cent.
Dann musst du und je nach Fall deine Mitgründer den Vertrag unterzeichnen. Wobei es das sogenannte Dilemma des Stammkapitals gibt: Wenn du nämlich den Vertrag unterzeichnest, dann bestätigst du damit, dass du das Stammkapital bei dem Unternehmen schon eingezahlt hast. Das Problem dabei ist nur, dass das Unternehmen für die Eröffnung des Bankkontos und die Einzahlung des Stammkapitals bereits gegründet sein muss.
Theoretisch gesehen kannst du also das Geld nicht ohne unterschriebenen Gesellschaftsvertrag einzahlen und den Gesellschaftsvertrag nicht ohne das eingezahlte Geld unterschreiben.
In der Praxis löst man das Problem aber ganz einfach, indem der Notar die ganzen Dokumente „liegen lässt“ und das Unternehmen noch nicht im Handelsregister einträgt. Ihr bekommt aber schon einmal die Gründungsurkunde und geht damit zur Bank, wo ihr damit ein Bankkonto eröffnen könnt. Darauf könnt ihr das Geld einzahlen und erhaltet dafür einen Beleg. Diesen beleg leitet ihr an den Notar weiter, und mit diesem Einzahlungsnachweis können die nächsten Schritte angegangen werden.
Laut der Gründungsurkunde habt ihr bereits eine UG (Haftungsbeschränkt) i.G. – wobei das Kürzel i.G. für „in Gründung“ steht.
Mit dieser UG könnt ihr leider noch keine Geschäfte machen aber das Stammkapital einzahlen und die letzten notwendigen Schritte vornehmen. Haltet durch, gleich habt ihr es geschafft! 😉
Schritt 3: Eröffnung des Bankkontos
Du (und deine Mitgründer) gehen also mit der Urkunde zur Bank und eröffnen dort mit der Urkunde ein Geschäftskonto. Dabei empfiehlt es sich auch wieder im Vorhinein einen Termin zu vereinbaren, damit am Tag der Gründung auch alles schnell geht und ihr nicht lange warten müsst. Die passende Bank für deinen Bedarf findest du in unserem Geschäftskonto-Rechner.
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Schritt 4: Einzahlung des Stammkapitals
Dann müsst ihr das Stammkapital einzahlen, was entweder bar direkt am Schalter oder per Überweisung funktioniert, wobei bei Online-Banken logischerweise nur letzteres möglich ist. Dieser Schritt ist sehr leicht und geht in der Regel auch sehr schnell. Bedenkt bitte, dass alle Gesellschafter und alle gewünschten Geschäftsführer bei der Einzahlung und Anmeldung des Geschäftskontos anwesend sein müssen.
Schritt 5: Einzahlung des UG Stammkapitals nachweisen
Dann holt ihr euch einen Kontoauszug oder einen Einzahlungsbeleg und bringt diesen zum Notar, was auch mit einem Brief oder vielleicht auch per Fax oder E-Mail möglich ist. Ich würde den „persönlichen“ Weg nehmen und ihn direkt vorbei bringen, um die Dauer der Gründung der Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) zu verkürzen.
Schritt 6: Eintragung der UG in das Handelsregister
Nach erhalt trägt der Notar eure Gesellschaft elektronisch im Handelsregister ein: Abwarten und Kaffee trinken bis die Eintragung abgeschlossen ist. Wenn die Eintragung ins Handelsregister vollendet ist, bekommt ihr vom Amtsgericht eine Bestätigung in Briefform weshalb es auch wichtig ist, dass ihr euren Firmennamen am Briefkasten anbringt.
In diesem Brief findet ihr eure Handelsgerichtnummer, die ist sehr wichtig damit andere Geschäftspartner euch eindeutig identifizieren können. Die Handelsregisternummer ist ähnlich wie dein Fingerabdruck oder die WKN bei Aktien. Sie sollte auch auf jeden Fall in eurer Impressum und eure E-Mail Signatur integriert werden (ansonsten droht eine Abmahnung).
Achtung Abzocke!!!
Nun noch ein ganz wichtiger Hinweis: Es gibt die Masche, dass man nach Eintragung ins Handelsregister mit Briefen überflutet wird in denen man zur Zahlung von Geld zur Eintragung in irgendwelche dubiosen Register aufgefordert wird. Diesen Aufforderungen dürft ihr auf gar keinen Fall nach kommen, da es sich einfach um Betrug handelt und es euch bspw. passieren kann, dass ihr durch die Zahlung des Betrages automatisch irgendwelche Verträge abschließt.
Das war es dann im Grunde auch schon wieder mit den ganzen rechtlichen Themen und sobald ihr diesen Brief habt, ist die Gesellschaft gegründet sowie geschäftsfähig, darf also ab diesem Zeitpunkt eigentlich Geschäfte machen.
Allerdings nur eigentlich, denn bevor ihr euch in das Geschäft stürzt gibt es noch drei Schritte zu erledigen, die aber relativ einfach und schnell erledigt sind.
Schritt 7: Gewerbeanmeldung der UG
Du musst noch beim Gewerbeamt dein Gewerbe anmelden, wozu du dir das nebenstehende Video ansehen kannst in welchem ich diesen Prozess von Anfang bis Ende erkläre. Das ist nicht kompliziert und dauert auch nicht lange – muss aber trotzdem gemacht werden, damit das jeweilige Gewerbeamt auch weißt, wer in der jeweiligen Region geschäftlich aktiv ist und wer ein Gewerbe betreibt. Vor einiger Zeit haben wir auch eine schriftliche Anleitung verfasst in der wir dir zeigen, wie du dein Gewerbe anmelden kannst.
Schritt 8: Pflichtmitgliedschaft in der IHK / HWK
Dann kommt noch die Anmeldung bei der IHK, also der Industrie und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer (HWK).
Die schlechte Nachricht ist, dass ihr hier eine Pflichtmitgliedschaft habt und auch Beiträge bezahlen müsst. Das ganze setzt sich zusammen aus einem sogenannten Grundbetrag und einer Umlage wobei sich letztere aus der Leistungsfähigkeit deines Unternehmens zusammensetzt und 0,21% deines Gewerbeertrages entsprechen. Der Grundbetrag richtet sich auch nach eurem Gewinn wobei ihr mit einem Gewinn zwischen 50- und 100 Tausend Euro eine Beitrag von 128 Euro bezahlen müsst.
Schritt 9: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Der letzte Schritt ist das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, welcher auch noch sehr wichtig ist.Darin teilt ihr dem Finanzamt mit, was ihr für eine Gesellschaft seid, was der Zweck eurer Gesellschaft ist und vor allem welche Gewinne oder Umsätze ihr erwartet. Wie dieser Fragebogen ausgefüllt wird erklären wir dir in unserer Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (nebenstehend).
Kurzer Hinweis: Wenn du beispielsweise im ersten Jahr noch weniger als 17.500 Euro Umsatz erzielst, kannst du auch als UG die Kleinunternehmerregelung für dich in Anspruch nehmen. Das vereinfacht einiges im Bereich deiner Umsatzsteuer und verringert deine Pflichten (aber auch Möglichkeiten) in diesem Bereich. Auch wenn das nicht der Fall ist musst du den Fragebogen trotzdem ausfüllen 😉
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Unternehmergesellschaften
Am besten ist es wenn ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eigenständig ausfüllt und abschickt anstatt zu warten bis das Finanzamt auf euch aufmerksam wird, da ihr so deutlich schneller eine Steuernummer erhaltet und viel früher starten könnt. Wie das genau funktioniert erfährst du in unserer Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
UG Gründung abgeschlossen – Und jetzt?
Soweit so gut, nun haben wir alles Pflicht-Aufgaben hinter uns gebracht. Doch bevor du durchstarten kannst habe ich noch einige kleine aber wichtige Empfehlungen für dich:
Sobald die Gesellschaft geschäftsfähig ist – also nach Zusendung der HR-Nummer – könnt ihr Verträge schließen und dabei sind die Arbeitsverträge natürlich ganz wichtig. vergesst dabei bitte auch nicht den Vertrag des Geschäftsführers.
Dabei solltet ihr das Gehalt für den Geschäftsführer – also üblicherweise euer Gehalt – nicht sehr hoch ansetzen und möglichst viel auszahlen. Zum einen kann es Sinn machen das Geld nach der Gründung erst einmal zu reinvestieren, aber auch steuerrechtlich gesehen kann es sonst passieren, dass euch eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt wird. Das ist nicht so cool, da ihr dann wieder Steuern nachzahlen müsstet. Am besten zahlt ihr euch also einfach ein normales Mitarbeitergehalt aus, welches bezogen auf die geleistete Arbeit realistisch ist.
Ansonsten gibt es noch die ein oder andere Versicherung die sinnvoll ist, wozu wir HIER ein Video gemacht haben.
Häufig gestellte Fragen
- WIE VIEL KOSTET EINE UG GRÜNDUNG?
Die Kosten für die Gründung einer Firma als UG (haftungsbeschränkt) sind davon Abhängig, ob du das Musterprotokoll zur Gründung verwendest, mit wie vielen Gesellschaftern du gründest und wie hoch das Stammkapital ist. Du kannst die Gründungskosten senken, indem du das Musterprotokoll verwendest. Mit welchen Konsequenzen das verbunden ist erfährst du weiter oben im Abschnitt „Geselschaftervertrag“.
- WIE HOCH IST DIE GRÜNDUNGSDAUER EINER UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)?
Die Dauer einer UG Gründung ist bundesweit unterschiedlich. Zwischen 4 Werktagen und 18 Werktagen kann es dauern, wenn du also zwei Wochen für die Gründung einplanst liegst du gut im Durchschnitt.
- WELCHE UNTERLAGEN WERDEN ZUR UG GRÜNDUNG BENÖTIGT?
Folgende Unterlagen und Dinge solltest du vorbereiten:
- Einen Gesellschaftervertrag bzw. das Musterprotokoll (Details folgen)
- Du musst den Zweck der Gesellschaft kennen, der wird direkt im Gesellschaftsvertrag bzw. dem Musterprotokoll eingetragen und muss logischerweise von vornherein klar sein. Du kannst also nicht heute gründen und morgen die Idee haben, sondern letztere muss von Anfang an stehen Anschrift und einen Firmensitz, dabei reicht aber schon eine Beschriftung auf deinem Briefkasten aus
- Schlussendlich brauchst du einen Notartermin, einen Banktermin und das Stammkapital welches du einzahlen möchtest
Fazit zur Gründung der Unternehmergesellschaft
Nun bleibt dir jetzt nur mehr übrig wirklich Gas zu geben. Hast du noch weitere Fragen? Dann bitte sofort her damit!
Ich hoffe ich konnte dir bei deiner UG Gründung weiterhelfen und freue mich dich bald wieder begrüßen zu dürfen. Bis zum nächsten Mal, und denk immer daran: Umsatz kommt von Umsetzung.