Es herrscht viel Verwirrung um die Themen Markenanmeldung und Patentanmeldung. Außerdem ist es ein Thema, um das sich Gründer und Selbstständige nur ungerne kümmern. Andererseits riskiert man mit Ignoranz bei diesen Themen nicht nur kostenintensive Abmahnungen und Schadensersatzverpflichtungen, sondern läuft auch Gefahr, dass jahrelange Arbeit und Werbung in Bezug auf die eigene Marke umsonst waren, weil die Nutzung der Marke gegen das Gesetz verstößt.
Gerade deshalb habe ich mir in dieser Podcastepisode Rolf Claessen als Experten dazu geholt, der uns tiefere Einblicke in die Basics der Markenanmeldung und Patentanmeldung gibt.
Der Unterschied zwischen Marken, Patent und Gebrauchsmuster
Die erste zentrale Schwierigkeit bei der Markenanmeldung und Patentanmeldung liegt darin die feinen Nuancen zu erkennen, die zwischen den Kategorien bestehen.
Bei dem Schutz einer Marke oder einer Markenanmeldung ist es möglich sich einen Produktnamen, einen Firmennamen, ein Firmenlogo oder andere Wiedererkennungsmerkmale schützen zu lassen. Ein Beispiel für eine geschützte Marke wäre beispielsweise der Mercedesstern.
So kann dieser Markenschutz alle 10 Jahre verlängert werden.
Dagegen werden bei einer Patentanmeldung besonders technische Erfindungen geschützt. Dies ist vor allem hilfreich, wenn du beispielsweise vor hast ein (funktionierendes) fliegendes Auto zu erfinden, um deine Idee vor schamlosen Kopierern zu schützen.
Bei der Patentanmeldung ist es sogar möglich über WIPANO Fördermöglichkeiten vom Staat (bis zu 16.000 Euro) Unterstützung zu bekommen.
Das Gebrauchsmuster als kleiner Bruder des Patents
Beim Gebrauchsmuster, das oft als kleiner Bruder des Patents bezeichnet wird, handelt es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft, womit der Gebrauchsmusterschutz in der Regel schneller und kostengünstiger zu erlangen ist, als ein Patentschutz.
Wörtlich heißt es auf der Seite des DPMAs:
Das Gebrauchsmuster ist „das schnelle Schutzrecht“. Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen und die Anmeldegebühr fristgemäß eingegangen ist.
Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können Sie dies verbieten.
Ein Design schützen lassen
Mit einem Design( früher auch Geschmacksmuster genannt), ist es möglich einen visuellen Eindruck schützen zu lassen. Dieser Schutz hält jedoch maximal 25 Jahre an und ist warenunabhängig.
Welche dieser Optionen macht beim Schutz eines Privat Label Produkts am meisten Sinn?
Da die Unternehmerkanalcommunity zu einem Großteil aus Amazonhändlern besteht, ist die Amazon Brand Registry vielen ein Begriff. Diese ist sinnvoll, um sein neues, selbst ausgedachtes Design zu schützen, um sein Listing vor Hackingübergriffen und anderen Händlern, die sich „ans Listing hängen“, zu schützen.´
Doch um diese Amazon Brand Registry durchzuführen, ist eine eingetragene Marke in Deutschland nötig, die vor den besagten Übergriffen schützt.
Kosten für eine Markenanmeldung
Wie du dir vermutlich vorstellen kannst, kann keine allgemeingültige und für alle geltende Aussage über die Kosten getroffen werden. Achte also darauf, dass die folgenden Zahlen eher Tendenzen und Richtwerte sind.
Zunächst lässt sich sagen, dass selbst ein komplizierter Prozess, wie eine Markenanmeldung selbst durchgeführt werden kann, was zweifelsohne die Kosten geringer halten kann. Dennoch macht es aufgrund der hohen Opportunitätskosten und der Erfahrung eines Profis Sinn einen solchen zu konsultieren.
Dagegen kann ein Laie kann nur schlecht einschätzen, ob die Ähnlichkeit zwischen Marken groß genug ist. Um jedoch auch konkrete Zahlen zu nennen, sind folgende Preise als Richtwerte zu kalkulieren:
• 290 Euro allein für die Anmeldegebühr für Anmeldung in 3 Klassen
Für jede weitere Klasse kommen 100 Euro dazu. Später mehr zu den Klassen
• Über professionellen Anwalt: ca. 880 Euro
Bei der Markenanmeldung einer Unionsmarke, die EU-weit gilt, sind mit folgenden Zahlen zu rechnen:
• Alleinige Markenanmeldung einer Unionsmarke => knapp unter 1000 Euro
• Über professionellen Anwalt: ca. 2000 Euro
Was ist mit Markenklassifikation gemeint?
Die so genannte „Nizza-Klassifikation“
ist ein internationales Klassifikationssystem, das speziell für die Markenanmeldung vorgesehen ist. Ihr Name geht auf ein Übereinkommen zurück, das in Nizza geschlossen wurde.
Diese Nizza-Klassifikation ist in 45 Klassen unterteilt. Mithilfe dieser Klassifikation ist möglich, dass sich verschiedene Anmelder dieselbe Wortmarke (z. B. AMRAP) registrieren lassen, solange diese in unterschiedlichen Klassen angemeldet werden.
Die Nizzaklassen sind aber nicht nur für Markenanmeldung relevant, sondern auch für Markenrecherchen spielen sie eine Rolle. Mit der Auswahl der richtigen Nizzaklassen definiert man den Umfang einer Markenrecherche.
Wenn du wissen willst, wie man die Analyse der Nizzaklassen durchführt, kannst du in der Datenbank tmclass fündig werden.
Widerspruchsverfahren bei der Markenanmeldung
Immer wenn eine Markenanmeldung ohne die Recherche eines Profis durchgeführt ist, gibt es eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit eines Widerspruchsverfahrens.
Das Markengesetz gibt dem Inhaber einer Marke die Möglichkeit einer später angemeldeten Marke Widerspruch gegen die Markeneintragung zu erheben, wenn eine erhöhte Gefahr besteht, dass die Dienstleistungen oder Marken sich zu sehr ähneln. Dabei gilt die Frist in einem Zeitraum von 3 Monaten nach der Eintragung.
Weil die meisten gerichtlichen Prozesse mit hohem Aufwand und insbesondere hohen Kosten verbunden sind, sind Widerspruchsverfahren eine gute Alternative um relativ kostengünstig gegen eine unrechtmäßige Markenanmeldung vorzugehen.
Kosten des Widerspruchsverfahrens
Für einen einzelnen Widerspruch gegen eine markenrechtsverletzende Markenanmeldung zahlt man ca. 120 Euro.
Neben den Gebühren, welche das DPMA für die Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens verlangt, fallen ggf. weitere Zahlungen an den Rechtsanwalt an.
Widersprüche vermeiden
Vielleicht fragst du dich, wie man Widersprüche am besten vermeiden kann, um dem ganzen Aufwand zu entgehen?
Leider können Widersprüche nicht gänzlich vermieden werden, weil jeder prinzipiell das Recht hat Widersprüche anzuklagen, auch wenn sie haltlos sind. Dennoch ist eine ausführliche und von einem Experten durchgeführte Recherche das wohl wichtigste Werkzeug, um die Wahrscheinlichkeit für Widersprüche drastisch zu verringern.
Vorsicht vor Fakeverzeichnissen
Zuletzt möchte ich aus persönlicher Erfahrung noch eine Warnung vor – teilweise irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen geben. Weil diese mit einer betrügerischen Masche versuchen von privaten Unternehmen für die Eintragung in ein nicht amtliches Verzeichnis unrechtmäßig Geld einzufordern, solltest du nach deiner Markenanmeldung auf der Hut sein.
Dazu sei gesagt: Das DPMA versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für die Anmeldung oder Verlängerung von Schutzrechten.
Die Tatsache, dass es ein Angebot und keine Zahlungsaufforderung ist, ist im Schreiben häufig nicht sofort erkennbar und ergibt sich erst bei der Lektüre des Kleingedruckten.
Dementsprechend solltest du nach einer abgeschlossenen Markenanmeldung auf der Hut sein, um nicht über das Ohr gehauen zu werden.
Fazit
Eine Markenanmeldung ist in vielen Fällen sinnvoll, und auch zu Beginn einer Selbstständigkeit mit wenig Startkapital finanziell tragbar. Wir haben dies nach der Eröffnung unseres Waschsalons auch direkt durchgeführt, und unsere Marke schützen lassen.
In einigen Fällen kann es sich auch lohnen die eigene Idee oder Erfindung patentieren zu lassen, oder ein gebrauchsmuster anzumelden.
In allen drei Fällen solltest du auf jeden Fall das Geld für eine gute Beratung einplanen, da nur so ein hoher Schutz gewährleistet, und teure Fehler im Nachhinein vermieden werden können.