Die Industrie- und Handelskammer berechnet Unternehmern verschiedene Gebühren.
In diesem Artikel erfährst du alles rund um den Pflichtbeitrag bei der IHK, wie sich dieser Beitrag berechnet und wer dazu verpflichtet ist, ihn zu bezahlen. Zudem klären wir, wer von diesen Beträgen freigestellt wird kann und welche Aufgaben die IHK überhaupt übernimmt.
So berechnet sich der IHK-Beitrag
Der Beitrag für die IHK berechnet sich aus zwei verschiedenen Elementen. Einmal gibt es den Grundbeitrag und einmal die Umlage. Der Grundbeitrag ist wiederum gestaffelt nach verschiedenen Kriterien, also nach der angenommenen Leistungsfähigkeit deines Unternehmens. Das heißt, ein Kleinunternehmer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss weniger Grundbeitrag zahlen, als eine Aktiengesellschaft mit über 1000 Angestellten. Der Grund dahinter ist klar, dass man Kleinunternehmen weniger belasten möchte als große Unternehmen.
Die Umlage wird wiederum fix berechnet, was 0,19 % vom Gewerbeertrag, also dem Gewinn aus Gewerbebetrieb ausmacht. Bei Interesse kannst du das auch nochmal bei deiner lokalen IHK nachlesen.
Der Grundbeitrag der IHK
Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gewerbetreibenden mit Handelsregistereintragung und Gewerbetreibenden ohne Eintragung.
Ohne Eintragung ins Handelsregister handelt es sich beispielsweise um Einzelunternehmer oder eine GbR, die ein Gewerbe angemeldet haben, deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Ja, das ist zugegeben ein etwas sperriger Satz. Da bedeutet vereinfacht gesagt, ob du ein Vollkaufmann bist oder nicht. Nähere Infos zu diesem Thema kannst du gerne hier nachlesen: https://bit.ly/2Hw5eCp
Bist du bereits ein eingetragener Kaufmann oder eine OHG, sind diese Infos für dich nicht relevant.
Mit einem Gewerbeertrag bzw. einem Gewinn aus Gewerbebetrieb bis zu 26.000 € (sobald nicht eine bestimmte Befreiung zutrifft) kostet dich der Beitrag 50 €, was der niedrigste Grundbeitrag der IHK ist. Mit mehr als 26.000 € Gewinn aus Gewerbeertrag kostet der Beitrag 60 €. Bist du aber ein Gewerbetreibender mit Handelsregistereintragung bis 36.000 € Umsatz, was jede neu gegründete GmbH oder UG betrifft, kostet das 180 € Grundbeitrag. Das hat diesen Grund, dass Unternehmern mit Handelsregistereintrag etwas mehr zugetraut wird.
Beispielrechnung für den IHK-Beitrag
Nehmen wir als Beispiel eine GmbH mit einem Gewerbeertrag von 50.000 €, was gleichzeitig die Bemessungsgrundlage darstellt. Daher wird der Grundbeitrag mit 380 € berechnet, da es sich um einen Gewerbetreibenden mit Handelsregistereintragung und mehr als 36.000 € Gewinn aus Gewerbebetrieb handelt. Es gibt keinen Freibetrag für Kapitalgesellschaften, sondern nur für Personengesellschaften oder Einzelunternehmer. Dazu kommt noch die Umlage in Höhe von 0,19 % auf diese 50.000 €, was wieder die Bemessungsgrundlage darstellt und 95 € ausmacht. In Summe sind das Kosten von 475 € für diese GmbH mit 50.000 € Gewinn aus Gewerbeertrag.
Das kann auch für einen Einzelkaufmann bzw. für eine Personengesellschaft durchgerechnet werden. Bei einem Gewerbeertrag von beispielsweise 35.340 € wird der Grundbetrag von 180 € berechnet, da es ein Einzelkaufmann ist ohne Handelsregistereintragung mit weniger als 36.000 € Gewinn aus Gewerbeertrag. Hier gibt es noch einen Freibetrag in Höhe von 15.340 €, da es eine natürliche Person ist und keine juristische Person. Das heißt, die Bemessungsgrundlage sind 20.000 €. Darauf wird nun die Umlage berechnet in Höhe von 0,19 %, was 38 € entspricht. Das ergibt in der Summe 218 €.
Das alles kannst du ganz einfach für dich selbst durchrechnen und anhand der aufgelisteten Grundbeiträge siehst du genau, was gerade auf dich zutrifft. In den meisten Fällen sind es bei Existenzgründern noch keine hohen Gebühren, da vorerst nicht so viel Gewinn aus Gewerbeertrag erzielt wird.
Beitragsbefreiung der IHK als Sonderregelung
Für Existenzgründer gibt es noch eine Sonderregelung, denn einige Unternehmen sind vorerst von den Beiträgen der IHK befreit. Natürliche Personen sind, falls sie nicht kurz vorher schon ein Unternehmen hatten, in den ersten beiden Jahren komplett beitragsfrei. Im dritten und vierten Jahr zahlen sie zudem nur den Grundbeitrag und nicht die Umlage, wenn weniger als 25.000 € Gewerbeertrag erzielt wird. Das heißt also, in den ersten vier Jahren hast du kaum Beiträge zu zahlen, wenn du noch nicht ganz so viel verdienst, nicht im Handelsregister eingetragen und eine natürliche Person bist.
Was leistet die IHK für das Geld?
Du bekommst immer wieder aktuelle Informationen über die Wirtschaft in deiner Region. Das heißt, wenn du mit deinem Unternehmen lokal aktiv bist, ist die IHK ein sehr guter Anlaufpunkt. Die Industrie- und Handelskammer ist sehr gut vernetzt und zwar nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern meist auch politisch. Dadurch kannst du sehr schnell Kontakte zu wichtigen Personen knüpfen. Gerade im B2B Bereich ist das auf jeden Fall sehr interessant.
Falls du Existenzgründer bist und mit einem Experten über dein Business sprechen möchtest, kannst du dort auch eine kostenfreie Gründerberatung bekommen. Hierbei wird beispielsweise gemeinsam ein Businessplan erstellt und über deine Ideen, Kalkulationen und Preismodelle gesprochen. Das ist wirklich eine sehr hilfreiche Dienstleistung, die du unbedingt in Anspruch nehmen solltest.
Zudem wirst du sehr viel mit der IHK zu tun haben, wenn du einmal Auszubildende in deinem Unternehmen aufnimmst. Die Industrie- und Handelskammer überwacht das gesamte Ausbildungswesen und bietet ausreichend Unterstützung an. Auch gibt es dort eine Jobplattform, auf der du deine Stellen ausschreiben und auf diese Quelle zurückgreifen kannst.
Ist die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK eine Abzocke?
Natürlich streiten sich die Gemüter darüber, ob die Beiträge zu hoch oder überhaupt sinnvoll sind. Manche Menschen nutzen die Leistungen mehr, manche weniger. Es ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass die IHK sehr viele Aufgaben übernimmt, die sonst der Staat übernehmen müsste. Ob dieser die großflächigen Aufgaben der IHK vergleichbar und kostengünstig anbieten würde, ist fraglich. Die anfallenden Aufgaben könnten möglicherweise nicht mehr so praxisnah und unabhängig erledigt werden, was wiederum viel mehr Bürokratie nach sich ziehen würde.
Zahle also einfach deinen Beitrag, ohne viel Zeit damit zu verschwenden und nutze die Leistungen, solange es für dich Sinn macht.