Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, steht häufig vor der Herausforderung, eine Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeanzeige durchzuführen. Dieser Prozess kann jedoch für viele Neugründer eine Hürde darstellen, da er mit bürokratischen Hürden und unklaren Anforderungen verbunden sein kann. Dieser Artikel bietet umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung.

Dieser Artikel hilft dir die Anmeldung eines Gewerbes einfach und unkompliziert durchzuführen – ohne unnötige Kosten und in kürzester Zeit. Du lernst alles Wichtige von A wie Anmeldung, bis Z wie Zulassungsbeschränkung.

Wir gehen nicht nur darauf ein wie die Gewerbeanmeldung funktioniert, sondern auch wer ein Gewerbe anmelden darf und es tun sollte, auch ab wann man die Gewerbeanmeldung durchführen muss und was dabei zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

1) Wer darf ein Gewerbe anmelden?
2) Wer muss ein Gewerbe anmelden?
3) Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
4) Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
5) Wie melde ich ein Gewerbe an?
6) Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung
7) Kosten einer Gewerbeanmeldung
8) Handelt es sich um ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe?
9) Gewerbeanmeldung erledigt – Wie geht es weiter?
10) Häufig gestellte Fragen

Benötigst du Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für dein Vorhaben? Wir bieten über unser bundesweites Netzwerk eine kostenlose und unverbindliche Rechtsformberatung an. Trage dich dazu einfach hier ein.

Bist du bereit? Los gehts!

Wer darf ein Gewerbe anmelden? 

Nach §1 GewO darf Grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden, so lange es sich nicht um eine beschränkte Tätigkeit oder verbotene Tätigkeiten handelt. Die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen kann ebenfalls entscheidend dafür sein, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist oder nicht.

Auf die beschränkten Tätigkeiten (wie z.B. Handwerker, die einen Meisterbrief benötigen) gehen wir im weiteren Verlauf ein. Wenn deine Tätigkeit also erlaubt ist kannst du die Frage „darf ich das überhaupt“ schon einmal mit „Ja“ beantworten. Wenn du noch nicht volljährig bist sieh dir bitte unser Tutorial zur Gewerbeanmeldung unter 18 Jahren an.

Wer muss ein Gewerbe anmelden? 

Eine der am häufigsten gestellten Fragen in unserer Unternehmer-Community ist, wer überhaupt eine Gewerbe anmelden muss. Das ist genauer definiert in §14 GewO. Die Formulierung klingt recht kompliziert, bedeutet aber grundsätzlich: Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausführt, hat diese auch beim Gewerbeamt zu melden.

Eine gewerbliche Tätigkeit hat folgende Kriterien:

  • Selbstständige Tätigkeit (auf eigene Rechnung ausgeführt, kein Angestelltenverhältnis)
  • Gewinnerzielungsabsicht (planmäßig ausgeführt um Profit zu machen)
  • Auf Dauer ausgelegt (ab dem 3. mal gilt es bei vielen Urteilen als „regelmäßig“)
  • Die Tätigkeit ist nicht gesetzlich verboten
  • Wenn du dich also in deiner Freizeit gerne mit Schallplatten beschäftigst, sie auf dem Flohmarkt kaufst, 2 Jahre lang anhörst und danach wieder verkaufst, handelt es sich in der Regel um keine gewerbliche Tätigkeit, selbst wenn du dabei einen Gewinne erwirtschaftest. Diese Angelegenheit war nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, und auch nicht auf Dauer angelegt. Wenn du allerdings jedes Wochenende Schallplatten gebraucht einkaufst, sie immer wieder direkt bei einem Online-Auktionshaus einstellst und damit konstant Gewinne erwirtschaftest, sieht das Ganze schon anders aus.

    Die „Faustregel“ lautet, dass ab dem 3. Verkauf in Folge mit Gewinn von einer Gewinnerzielungsabsicht gesprochen werden kann. Mehr Details, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss erfährst du weiter unten.

    Treffen alle der oben genannten Faktoren auf dich zu? Dann könnte man denken, dass du auf jeden Fall eine gewerbliche Tätigkeit ausführst. Aber zu früh gefreut, ein paar Ausnahmen gibt es noch (wir leben schließlich in Deutschland?): Die freiberuflichen Tätigkeiten.

    Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden? 

    Der Status des „Freiberuflers“ wird in §18 EStG genauer definiert. Umgangssprachlich werden die dort aufgezählten Berufe auch als „Katalogberufe“ bezeichnet. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein „Freiberufler“ auf Basis von besonderen beruflichen Qualifikationen oder schöpferische Begabungen persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleistungen erbringt. Das klingt höchst komplex, ist es aber nicht. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören lt. Gesetz

    • wissenschaftliche
    • künstlerische
    • schriftstellerische
    • unterrichtende
    • oder erzieherische

    Tätigkeiten. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- oder Betriebswirte, aber auch Künstler (auch Videokünstler bei YouTube oder Fotografen), und Buchautoren. Wir haben für dich eine Liste der Katalogberufe für Freiberufler zusammengestellt. Dort findest du auch die „Katalogähnlichen Berufe“, die in den meisten Fällen vom Finanzamt als Freiberuflichkeit angesehen werden.

    Bist du dir nicht ganz sicher, ob deine Tätigkeit als freier Beruf anerkannt werden kann, oder du doch lieber ein Gewerbe anmelden sollst? Am besten gehst du zu deinem lokalen Finanzamt, und lässt dir dort von einer Fachkraft weiterhelfen wie im Einzelfall zu entscheiden ist.

     Wichtig: Bitte lasse dir das Ergebnis auf jeden Fall schriftlich geben damit du auch in Zukunft immer belegen kannst, dass du dich ausführlich informiert hast und die Einstufung von deinem Finanzamt so gewollt ist.

     

    Der Grund: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, und unterliegen auch nicht der Gewerbeordnung. Da die Gewerbesteuern direkt an die lokale Gemeinde oder Stadt gehen untersuchen einige Städte und Gemeinden sehr genau (und teilweise im Nachhinein), ob sie nicht doch den ein oder anderen Euro als Nachzahlung erhalten können – aus deiner Tasche. Deshalb ist es so wichtig sich den Termin und das Ergebnis der Einstufung genau zu notieren und unterschreiben zu lassen. Mehr Details zur Gewerbesteuer findest du übrigens in unserem Video zur Berechnung der Gewerbesteuer.

    Wenn deine Tätigkeit zu den Katalogberufen gehört, musst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, bevor du starten kannst. Die Anmeldung eines Gewerbes muss in diesem Fall nicht erfolgen.

    Die Zulassungsbeschränkung für einige Berufe & Tätigkeiten 

    Wie wir bereits zuvor erwähnt haben benötigen einige Berufe eine Zulassung, bevor sie ihr Gewerbe anmelden können. Nachfolgend findest du ein paar Beispiele:

    • Handwerker wie Maurer, Dachdecker, Maler
    • Versicherungsmakler (§34d GewO)
    • Spielbanken

    Neben Sachkundenachweisen wie Meistertitel und Prüfungsbescheinigungen wird regelmäßig auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Ob deine Tätigkeit zulassungsbeschränkt ist erfährst du bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK) in deiner Region.

    Tipp für Neugründer

    Eröffne noch vor der Anmeldung dein Geschäftskonto, um von Anfang an alle geschäftlichen und privaten Transaktionen zu trennen. FINOM bietet ein kostenfreies Geschäftskonto an, dass sich perfekt für Neugründer eignet. Hier klicken um mehr zu erfahren.

    finom kostenloses all in one gesch?ftskonto

    Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

    Ab wann man die Gewerbeanmeldung durchführen sollte ist eine der häufigsten Fragen an uns, und in der Unternehmer-Community.

    Dabei ist die Frage ganz leicht zu beantworten: Bei Beginn der Tätigkeit.

    Das ist natürlich sehr streng, und wenn man es realistisch betrachtet fangen viele an ihre Idee zu testen, bevor sie es entsprechend anmelden. Das macht aus unserer Sicht sogar Sinn, sich erst mit der Umsetzung und den ersten Schritten zu befassen, da nicht jede Idee sofort den Jackpot-Gewinn bedeutet.

    Sobald allerdings die ersten Verdienste auf dein Konto fließen, oder du die ersten nennenswerten Ausgaben tätigst solltest du dein Gewerbe anmelden. Viele zögern diesen (einfachen) Schritt heraus, obwohl es realistisch betrachtet in vielen Fällen früher oder später sowieso notwendig ist.

    Der Aufwand den du damit zusätzlich hast erhöht sich nur minimal, und deshalb empfehlen wir dir hier auf Nummer sicher zu gehen und keine Strafen zu riskieren. Der Vorteil von einer recht frühen Gewerbeanmeldung liegt außerdem darin, dass auch Ausgaben in der ersten Zeit (Website Hosting, Materialien, Fachbücher und Informationen in anderer Form) schon als Kosten eingerechnet werden, die man sonst eventuell nicht mehr angeben kann. Einnahmen und Ausgaben können nämlich maximal 3 Monate rückwirkend berücksichtigt werden.

    Die besten Deals für Neugründer

    FINOM

    Eröffne noch vor der Gründung dein Geschäftskonto, um von Anfang an alle geschäftlichen und privaten Transaktionen zu trennen. Derzeit bietet FINOM ein solides Geschäftskonto für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland komplett kostenfrei an. Klicke hier um das Konto dauerhaft kostenfrei zu sichern.

    finom kostenloses all in one gesch?ftskonto

    Rechnungsprogramm mit Gründervorteil

    Schreibe Finanzamt-konforme Rechnungen mit wenigen Klicks, und sichere dir deinen Gründerrabatt bei sevDesk! Du erhältst über uns 50% Rabatt auf alle Tarife für das gesamte erste Jahr.

    Worauf wartest du eigentlich noch? Achso, stimmt ja – ein paar Infos fehlen noch.

    Wo kann man ein Gewerbe anmelden? 

    Die Zuständige Stelle für eine Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt in deiner Gemeinde bzw. Stadt. Bei mir ist das Gewerbeamt direkt in der Gemeindeverwaltung, in größeren Städten eventuell auch ausgelagert. Eine einfache Google-Suche mit dem Suchwort „Gewerbeamt + [Name deiner Stadt]“ liefert dir in wenigen Sekunden die Antwort, wo du hin musst.

    Dies sind die Öffnungszeiten, Anschriften und Kontaktdaten beliebtesten Gewerbeämter Deutschlands:

    Gewerbe anmelden in Berlin

    Gewerbeamt Berlin Mitte
    Karl-Marx-Allee 31
    10178 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo und Di: 09:00-15:00 Uhr

    Do: 10:00-13:00 Uhr

    Fr: 09:00-13:00 Uhr

    Telefon: 030-9018-22010

    E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?122630 

     

    Gewerbeamt Berlin Charlottenburg – Wilmersdorf

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Hohenzollerndamm 174
    10713 Berlin

    Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

    Telefon: (030) 9029 – 29000

    E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/allgemeine-inhalte/formular.189196.php 

     

    Gewerbeamt Berlin Friedrichshain – Kreuzberg

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
    Petersburger Straße 86
    10247 Berlin

    Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

    Telefon: (030) 90298 – 2246

    E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de 

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=system-startseite&mid=781198 

     

    Gewerbeamt Berlin Lichtenberg

    Bezirksamt Lichtenberg Ordnungsamt Lichtenberg
    Große-Leege-Straße 103
    13055 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Di.: 09.00-13.00

    Do.: 14.00-17.00

    Telefon: (030) 90296 – 4310

    E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart&mid=783871 

     

    Gewerbeamt Berlin Marzahn – Hellersdorf

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
    Premnitzer Straße 11
    12681 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo.: nach Terminvereinbarung

    Di.: 09:00-12:00 Uhr

    Do.: 14:00-18:00 Uhr

    Telefon: (030) 115

    E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online:https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

     

    Gewerbeamt Berlin Neukölln

    Ordnungsamt Neukölln – Zentrale Anlauf – und Beratungsstelle
    Juliusstraße 67
    12051 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo.: 09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
    Di.: 09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
    Mi.: nach Terminvereinbarung
    Do.: 15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
    Fr.: nach Terminvereinbarung

    Telefon: (030) 90239-6699

    E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/standort/324759/

     

    Gewerbeamt Berlin Pankow
    Bezirksamt Pankow
    Fröbelstraße 17
    10405 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Di.: 09:00-12:00 Uhr

    Do.: 09:00-12:00 Uhr

    Telefon: (030) 90295-6241

    E-Mail: gewerbe@ba-pankow.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online:https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

     

    Gewerbeamt Berlin Reinickendorf

    Ordnungsamt Reinickendorf – Gewerbe
    Lübener Weg 26
    13407 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo.: 09.00-12.00 Uhr

    Di.: 09.00-12.00 Uhr

    Mi.:  Vereinbarung

    Do.: 14.00-18.00 Uhr

    Fr.: 09.00-12.00 Uhr

    Telefon: (030) 90294-2966

    E-Mail: ordnungsamt@reinickendorf.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

     

    Gewerbeamt Berlin Spandau

    Ordnungsamt Spandau – Gewerbeservice
    Galenstraße 14
    13597 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo.: 09.00-13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Di.: 09.00-13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Do.: 14.00-18.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Telefon: (030) 90279-3000

    E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart 

     

    Gewerbeamt Berlin Steglitz-Zehlendorf

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
    Unter Den Eichen 1
    12203 Berlin 

    Öffnungszeiten (nur mit Termin):

    Mo.: 09:00 – 13:00 Uhr

    Di.: 09:00 – 13:00 Uhr

    Do.: 09:00 – 13:00 Uhr

    Telefon: (030) 90299-4660

    E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung 

     

    Gewerbeamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg – Ordnungsamt
    Tempelhofer Damm 165
    12099 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 – 13:00

    Di: 09:00 – 13:00

    Mi: Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

    Do: 15:00 – 18:00

    Telefon: (030) 90277-3460

    E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/dynamic 

     

    Gewerbeamt Berlin Treptow-Köpenick

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
    Salvador-Allende-Straße 80
    12559 Berlin

    Öffnungszeiten:

    Mo.: 09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Di.: 09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Do.: 10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Fr.: 09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

    Telefon: (030) 90297-4629

    E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.berlin.de/ea/emeldung/emeldung/?op=emeldung-start-meldeart

    Gewerbe anmelden in Hamburg

    Gewerbeamt Hamburg-Mitte

    Bezirksamt Hamburg-Mitte
    Caffamacherreihe 1-3
    20355 Hamburg

    Öffnungszeiten: 

    Mo: 09:00 – 15:00 Uhr
    Di: 09:00 – 15:00 Uhr
    Mi: 07:00 – 19:00 Uhr
    Do: 09:00 – 15:00 Uhr
    Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

    Telefon: 040- 115

    E-Mail: bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

     

    Gewerbeamt Hamburg-Altona

    Bezirksamt Altona – Jessenstraße 1
    22767 Hamburg

    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 bis 14:00 Uhr

    Do: 08:00 bis 16:00 Uhr

    Telefon: +49 40 42811-6363

    E-Mail: +49 40 4279-02570

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

     

    Gewerbeamt Hamburg-Bergedorf

    Bezirksamt Bergedorf
    Weidenbaumsweg 21
    21029 Hamburg

    Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

    Telefon: 040 / 428 28-0

    E-Mail: bezirksamt@bergedorf.hamburg.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

     

    Gewerbeamt Hamburg-Eimsbüttel

    Bezirksamt Eimsbüttel
    Grindelberg 62-66
    20144 Hamburg

    Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

    Telefon: +49 40 42801-0

    E-Mail: bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR 

     

    Gewerbeamt Hamburg-Nord

    Bezirksamt Hamburg-Nord
    Kümmellstraße 7
    20249 Hamburg

    Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

    Telefon: 040 428280

    E-Mail: Bezirksamt@hamburg-nord.hamburg.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

     

    Gewerbeamt Hamburg-Wandsbek

    Bezirksamt Wandsbek
    Schloßstraße 60
    22041 Hamburg

    Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

    Telefon: 040 115

    E-Mail: bezirksamt@wandsbek.hamburg.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/GWR

    Gewerbe anmelden in München

    Gewerbeamt München

    Implerstraße 11
    81371 München

    Öffnungszeiten: nur nach Terminvereinbarung

    Telefon: +49 89 233-96030

    E-Mail: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10164604/

    Gewerbe anmelden in Köln

    Gewerbeamt Köln

    Willy-Brandt-Platz 3
    50679 Köln

    Öffnungszeiten: 

    Mo, Di, Do und Fr: 8 bis 12 Uhr.

    Telefon: 0221 / 221-27751

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-koeln.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F76_Gewerbeanmeld&formtecid=3&areashortname=koeln_html 

    Gewerbe anmelden in Frankfurt am Main

    Ordnungsamt Frankfurt am Main

    Kleyerstraße 86
    60326 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten:

    Mo: 08.00 – 13.00 Uhr

    Mi: 7.30 – 15.00 Uhr

    Do: 13.00 – 18.00 Uhr

    Fr: 7.30 – 12.00 Uhr

    Telefon: 069 212 32999

    E-Mail: gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/gewerberegister/pdf/32_2018-12_anmeldung_gewerbe.ashx?la=de-de&hash=8E2FD972D6DC851A48019656DF8C32464D975F77

    Gewerbe anmelden in Stuttgart

    Gewerbeamt Stuttgart

    Eberhardstraße 37
    70173 Stuttgart

    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:30 – 13:00

    Mi: 08:30 – 13:00

    Do. 13:00 – 18:00

    Fr: 08:30 – 13:00

    Telefon: +49 711 216-98905

    E-Mail: gewerberecht@stuttgart.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=zustaendigestelle_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=496&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Gewerbe+anmelden&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=70435-70599-70437-70178-70376-70199-70378-70499-70597-70372-70174-70173-70195-70176-70374-70197-70192-70191-70193-70190-70629-70329-70567-70327-70569-70469-70563-70188-70565-70184-70186-70180-70182-70619-70439&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_ags=08111000&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_rq=Stuttgart 

    Gewerbe anmelden in Düsseldorf

    Ordnungsamt Düsseldorf

    Worringer Straße 111
    40210 Düsseldorf

    Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr

    Telefon: 0211 8923268

    E-Mail: gewerbemeldestelle@duesseldorf.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://formulare.duesseldorf.de/forms/frm/7Nx9RHFTZ8dmZRvxnh5aTNqVQ9khZ3j 

    Gewerbe anmelden in Leipzig

    Gewerbeamt Leipzig

    Prager Straße 136 Haus A, 2. OG
    4317 Leipzig

    Öffnungszeiten:

    Mo, Di, Fr: 09:00-12:00 Uhr

    Di: 13:00-18:00 Uhr

    Do: 13:00-16:00 Uhr

    Telefon: 0341 – 123-8992

    E-Mail: gewerbebehoerde@leipzig.de

    Gewerbeanmeldung Online: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/?tx_ewerkformsmanager_pi%5Buid%5D=3&tx_ewerkformsmanager_pi%5Baction%5D=download&tx_ewerkformsmanager_pi%5Bcontroller%5D=Form&cHash=e51a6c4f07550759c553160c8ed24837 

    Gewerbe anmelden in Dortmund

    Ordnungsamt Dortmund

    Olpe 1
    44122 Dortmund

    Öffnungszeiten:

    Mo, Di und Do: 8.00 bis 12.00 Uhr.

    Telefon: 0231 50-22841

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.dortmund.de/services/gewerbeanmeldung.html 

    Gewerbe anmelden in Essen

    Gewerbeamt Essen

    Porscheplatz 1 / Rathaus
    45127 Essen

    Öffnungszeiten:

    Mo, Di und Do: 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr

    Fr: 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 14.30 Uhr

    Telefon: +49 (0)201 88 21510

    E-Mail: gewerbemeldestelle@essen.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41753/show

    Gewerbe anmelden in Bremen

    Gewerbeamt Bremen

    Katharinenklosterhof 3
    28195 Bremen

    Öffnungszeiten:

    Mo, Di, Do: 08:00 – 12:00

    Telefon: (0421) 361-88667

    E-Mail: gewerbemeldestelle@wae.bremen.de

    Gewerbeanmeldung Online: http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/GewA1.pdf 

    Gewerbe anmelden in Dresden

    Gewerbeamt Dresden

    Theaterstraße 11
    1067 Dresden

    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Di: 09:00 bis 18:00 Uhr

    Do: 09:00 bis 18:00 Uhr

    Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Telefon: 0351/488-5811

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@dresden.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gewerbe-anmelden.php

    Gewerbe anmelden in Hannover

    Gewerbeamt Hannover

    Am Schützenplatz 1
    30169 Hannover

    Öffnungszeiten:

    Mo, Di, Do, Fr: 8.30 – 13.00 Uhr

    Do. 14.00 – 17.00 Uhr

    Telefon: (0511) 168-31157

    E-Mail: 32.22.1@hannover-stadt.de

    Gewerbeanmeldung Online: https://serviceportal.hannover-stadt.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbe-an-um-und-abmeldung-900000053-0.html?myMedium=1

    Gewerbe anmelden in Nürnberg

    Ordnungsamt Nürnberg

    Innerer Laufer Platz 3
    90403 Nürnberg

    Öffnungszeiten:

    Mo: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Di: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Mi: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    Do: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Fr: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Telefon: 0911 / 231 – 0

    E-Mail:

    Gewerbeanmeldung Online: https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_f_gewerbeanmeld/show 

    Gewerbe anmelden in Duisburg

    Bürger- und Ordnungsamt Duisburg

    Königstraße 63-65
    47051 Duisburg

    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 bis 16:00 Uhr

    Di: 08:00 bis 16:00 Uhr

    Mi: 08:00 bis 16:00 Uhr

    Do: 08:00 bis 16:00 Uhr

    Fr: 08:00 bis 16:00 Uhr

    Telefon: 0203-283 0

    E-Mail:

    Gewerbeanmeldung Online: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/gewerbeanmeldung.php

    Gewerbeanmeldung Online – (Wo) ist das möglich?

    Teilweise kann man auch schon sein Gewerbe online oder per Brief anmelden, das variiert jedoch von Ort zu Ort.

    Die beliebtesten Städte für eine Online Gewerbeanmeldung:

    • Gewerbe Online anmelden Berlin – Link
    • Gewerbe Online anmelden Hamburg – Link
    • Gewerbeanmeldung Online Frankfurt – Link
    • Gewerbeanmeldung Online München – Link
    • Gewerbeanmeldung Online Köln – Link

    In persönlicher Anwesenheit ist es aber auf jeden Fall in jeder Stadt bzw. Gemeinde bei der zuständigen Behörde möglich.

    Wie geht es weiter, nachdem du am richtigen Ort bist?

    Wie melde ich ein Gewerbe an? 

    Zu Beginn musst du deine Stammdaten, also Name und Adresse und das gewünschte Startdatum angeben. Nachfolgend kannst du (optional) noch einen Fantasie-Namen für dein Unternehmen wählen. Bei Kapitalgesellschaften wie einer UG oder GmbH muss die „Firma“, also der Name des Unternehmens, ebenfalls eingegeben werden.

    Gewerbeanmeldung: Ausfüllhilfe

    Die Gewerbeanmeldung kann ein komplexer Prozess sein, insbesondere für Neugründer. Um dir bei der Ausfüllung des Antrags zu helfen, haben wir eine Ausfüllhilfe erstellt. Diese Hilfestellung soll dir dabei helfen, alle erforderlichen Informationen korrekt anzugeben und den Antrag erfolgreich abzuschließen. Von der Eingabe deiner persönlichen Daten bis hin zur detaillierten Tätigkeitsbeschreibung – unsere Ausfüllhilfe führt dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. So stellst du sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst und deine Gewerbeanmeldung reibungslos verläuft.

    1) Überprüfen, ob du ein Gewerbe anmelden musst: Nicht alle Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeanmeldung. Überprüfe, ob deine Tätigkeit als Gewerbe gilt.

    2) Die richtige Rechtsform wählen: Es gibt verschiedene Rechtsformen, die für ein Gewerbe geeignet sind. Wähle die richtige Rechtsform für dein Unternehmen.

    3) Erforderliche Unterlagen vorbereiten: Du benötigst verschiedene Unterlagen, um ein Gewerbe anmelden zu können. Bereite diese Unterlagen im Vorfeld vor.

    4) Den Antrag ausfüllen: Fülle den Antrag für die Gewerbeanmeldung aus und überprüfe, ob alle Informationen korrekt sind.

    5) Den Antrag einreichen: Reiche den Antrag bei der zuständigen Behörde ein und warte auf die Bearbeitung.

    Tipp für Einzelunternehmer & Personengesellschaftem (wie z.B. GbR)

    Wichtig ist hierbei zu wissen, dass bei Einzelunternehmern trotz des Fantasienamens immer zusätzlich dein echter Name im öffentlichen Geschäftsverkehr genannt werden muss. Du kannst dein Unternehmen also „KFZ-Schuppen Castrop-Rauxel“ in dieser Zeile eintragen lassen, musst aber immer erkennbar machen wer dahinter steckt. In deinem Impressum für die Website müsste also stehen:

    KFZ-Schuppen Castrop Rauxel Max Mustermann
    Musterstr. 1
    12345 Castrop-Rauxel

    oder

    KFZ-Schuppen Castop-Rauxel
    Inhaber Max Mustermann
    Musterstr. 1
    12345 Castrop-Rauxel

    Ein Auftreten ausschließlich mit dem „Firmennamen“ wie bei einer Körperschaft (GmbH, UG etc.) ist als Einzelunternehmer nicht möglich.

    Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung

    Danach folgt die Tätigkeitsbeschreibung, die zutreffend sein sollte, aber genügend Freiraum lässt für kleinere Änderungen im Geschäftsbetrieb.

    Versuche bei der Tätigkeitsbeschreibung im Formular zur Gewerbeanmeldung möglichst die Kategorie deiner Tätigkeit einzutragen, nicht die Tätigkeit selbst.

    Falls du die Tätigkeitsbeschreibung während der Anmeldung des Gewerbes zu genau und einschränkend wählst, musst du im schlimmsten Fall noch einmal bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeummeldung beantragen, sobald sich deine Tätigkeit ändert.

    Beispiele für Tätigkeitsbeschreibung einer Gewerbeanmeldung

    Wenn du beispielsweise im Internet über Affiliate-Marketing Geld verdienen möchtest solltest du nicht „Affiliate Marketing“ als Tätigkeitsbeschreibung eintragen lassen, sondern zum Beispiel das weiter gefasste „Online-Marketing“. Der Grund ist, dass du nach kleineren Änderungen (z.B. ein eigener Online Kurs zu diesem Thema wird erstellt) nicht noch einmal zum Gewerbeamt musst, um eine kostenpflichtige Änderung an deiner Beschreibung vorzunehmen. Es gibt weitere Beispiele für die Tätigkeitsbeschreibung, die dir beim Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung weiterhelfen können:

    Gewerbeanmeldung für Influencer & Streamer

    Wenn du als Blogger, Streamer bei Twitch, Instagram-Influencer oder YouTuber Geld verdienen möchtest handelt es sich in der Regel um eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Daher bist du verpflichtet dein Gewerbe bei der zuständigen Stelle anzumelden. Eine zutreffende, und ausreichend allgemeine Beschriebung deiner Tätigkeit wäre „Internet Dienstleistungen“ oder „Online Marketing“.

    Gewerbeanmeldung für Drop-Shipper & Online-Händler

    Du möchtest einen Online-Shop eröffnen, mit Amazon FBA oder Dropshipping durchstarten? Dann solltest du nicht nur unsere Shopify Erfahrungen durchlesen, sondern auch eine Gewerbeanmeldung durchführen. Die Tätigkeitsbeschreibung für Online-Händler und Dropshipper ist mit „Online-Handel mit Waren aller Art, außer Lebensmittel und genehmigungspflichtigen Produkten“ ausreichend spezifisch, lässt dir aber den Spielraum in nahezu allen Kategorien zu agieren.

    Gewerbeanmeldung für Amazon Flex Zusteller

    Besonders viele Fragen zur Gewerbeanmeldung und Tätigkeitsbeschreibung haben wir von Paketzustellern erhalten, die mit Amazon im Rahmen des „Flex“ Programms zusammenarbeiten. Einige der Gewerbeämter erkennen Paketzustellung nicht an, dass diese ein selbstständiges Gewerbe betreiben. Um diese Problem zu vermeiden sollten Amazon Flex Zusteller „Selbstständigkeit im Bereich Liefer- und Kurierdienste“ als Tätigkeitsbeschreibung angeben.

    Kosten einer Gewerbeanmeldung – Wie hoch sind die Gebühren für einen Gewerbeschein?

    Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung legt jede Stadt bzw. Gemeinde selbst fest, weshalb diese deutschlandweit variieren. Die Spannweite für die Anmeldung ist mit 10€ bis 50€ recht groß – trotzdem entstehen für Gründer keine riesigen Kosten. Die Gebühren für den Gewerbeschein liegen im Durchschnitt bei ca. 25 Euro und halten sich damit in Grenzen.

    Weitere Kosten entstehen nicht, außer man möchte das Gewerbe ummelden oder seine Selbstständigkeit durch eine Gewerbeabmeldung aufgeben. Dann kommen teilweise Bearbeitungsgebühren in Höhe von weiteren 25 Euro auf uns Selbstständige zu.

    Falls für deine Tätigkeit eine Genehmigung oder Erlaubnis notwendig ist können für die Beschaffung der benötigten Dokumente weitere Kosten anfallen – beispielsweise für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis.

    Handelt es sich um ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe? 

    Diese Frage führt teilweise ebenfalls zu Verwirrungen, da der Unterschied zwischen einem Hauptgewerbe und einem Nebengewerbe nicht immer klar ist. Ein Hauptgewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass es die Haupteinkommensquelle der Person ist, also finanziell den größten Anteil am Einkommen der Person ausmacht (oder das in Zukunft tun soll). Rein zeitlich gesehen wird von einem Hauptgewerbe gesprochen, sobald man 18 oder mehr Stunden pro Woche mit dafür einsetzt (auch wenn das nur sehr schwer überprüfbar ist bei vielen Bereichen).

    Beim Nebengewerbe ist es genau umgekehrt. Es sollte den kleineren Anteil am Einkommen des Gründers ausmachen, und weniger als 18 Std. pro Woche von der Person abverlangen.

    Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Weil diese Entscheidung sich stark auf andere Bereiche auswirkt, zum Beispiel auf die Sozialbeiträge, wie Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Während bei einem Nebengewerbe der Hauptarbeitgeber (zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis) für die Abführung der Lohnnebenkosten verantwortlich ist, ist es bei einem Hauptgewerbe der Unternehmer selbst. Da dieses Thema sehr umfassend ist wird es in einem separaten Artikel behandelt, hier bekommst du einen Überblick über die Krankenversicherung für Unternehmer.

    Kleingewerbe anmelden

    Ein Kleingewerbe ist grundsätzlich ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften. Es unterliegt damit vorrangig dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB).

    Die Auskunft darüber, ob du die Kaufmannseigenschaften erfüllst, findest du in den ersten Paragraphen des HGB (§1 HGB FF.). Wichtig ist in dem Kontext, ob eine Eintragung ins Handelsregister vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann es sich bei deinem Unternehmen nicht um ein Kleingewerbe handeln.

    Wenn du mit dem Gedanken spielst ein Kleingewerbe anzumelden, sieht dir unsere praxisorientierte Anleitung zur Anmeldung eines Kleingewerbes an.

    Kleingewerbe anmelden

    Die 5 wichtigsten Schritte zur Anmeldung eines Kleingewerbes findest du dennoch auch in diesem Artikel aufgelistet. Mehr zu den einzelnen Schritten der Kleingewerbeanmeldung findest du im obigen Beitrag.

    1) Die richtige Rechtsform für dein Kleingewerbe wählen

    2) Ggf. Genehmigung und Nachweisen einholen

    3) Kleingewerbeanmeldung im Gewerbeamt

    4) Geschäftskonto eröffnen

    5) Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Gewerbeanmeldung erledigt – Wie geht es weiter?

    Bevor alles weitere in die Wege geleitet wird erfolgt eine Prüfung auf Richtigkeit der Angaben (Name, Adresse etc. wird abgeglichen). Natürlich wird die Tätigkeitsangabe noch einmal vom Mitarbeiter des Gewerbeamts geprüft, ob die Zulassungsbeschränkungen ggfs. erfüllt werden (Zulassungen, Zertifikate, Führungszeugnisse) oder Verbote für die Tätigkeit bestehen.

    Nachdem das abgeschlossen ist erfolgt er endlich: Der Ausdruck des Gewerbescheins, mit der Überschrift „Gewerbeanmeldung“ (bzw. Zusendung an dich per Brief, wenn du eine Online Anmeldung oder es per Brief angemeldet hast). Dieser Gewerbeschein dient dir in Zukunft dafür nachzuweisen, dass du ein Gewerbetreibender bist. Ab jetzt kannst du starten, und deine Idee umsetzen!

    Im Hintergrund passiert aber noch etwas mehr, denn diese Neuigkeit wird an weitere Behörden weitergeleitet (definiert in §14 GewO). Zum Beispiel an

    • Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
    • Bundesagentur für Arbeit
    • Finanzamt
    • Berufsgenossenschaft
    • Zoll (Schwarzarbeitsbekämpfung)
    • Registergericht (wenn Handelsregister-Eintragung vorgenommen wurde)
    • Statistische Ämter
    • Sozialkassen

    Falls du also mit dem Gedanken gespielt hast die gewerblichen Einkünfte bei deinem Bafög-Antrag nicht zu erwähnen, oder der Krankenkasse zu verschweigen muss ich dich leider enttäuschen. Wir leben im 21. Jahrhundert, und die verschiedenen Behörden arbeiten hier immer besser zusammen.

    Wichtig zu wissen: Bei deiner Gewerbeanmeldung weist dich keiner darauf hin, wenn du einen Namen nicht verwenden darfst (z.B. aus Markenrechtlichen Gründen). Das ist deine Aufgabe im Voraus, teilweise findet es im Nachgang bei der IHK/HWK statt.

    Benötigst du Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für dein Vorhaben? Wir bieten über unser bundesweites Netzwerk eine kostenlose und unverbindliche Rechtsformberatung an. Trage dich dazu einfach hier ein.

    Gewerbe angemeldet? Das musst du jetzt noch tun!

    Nach Abschluss der Gewerbeanmeldung gibt es noch ein paar Dinge für dich zu erledigen. Je nach ausgewählter Rechtsform unterscheiden sich die nächsten Schritte ein bisschen, aber im großen und Ganzen sind das deine Aufgaben als Gründer:

    1. Geschäftskonto eröffnen: Trenne unbedingt deine geschäftlichen von den privaten Finanzen und eröffne ein Geschäftskonto für dein Einzelunternehmen. Welches Konto für dich geeignet ist findest du in unserem Geschäftskonto Vergleich heraus.
    2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Zur Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt musst du den so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
    3. Steuerberater finden: Im Laufe deiner Selbstständigkeit wirst du einen kompetenten Steuerberater benötigen, der dich bei der Buchhaltung und fachlichen Fragen unterstützen kann – auch wenn du deine Buchhaltung selber machen kannst
    4. Rechnung schreiben: Du hast deinen ersten Kunden glücklich gemacht? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt kannst du deine erste Rechnung schreiben und für deine Arbeit bezahlt werden

    Vorlagen und Ideen für Geschäftsmodelle

    Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung

    Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?

    Grundsätzlich brauchst du nur deinen Personalausweis für deine Gewerbeanmeldung. Falls du ein Gewerbe betreiben möchtest, das eine Erlaubnis benötigt werden weitere Dokumente notwendig. Das könnte zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Meisterbrief oder ein anderer Sachkundenachweis für deine Branche sein.

    Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

    Streng genommen sofort, bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit. In der Praxis hat sich gezeigt, dass man ab dem dritten Wiederholen einer Tätigkeit die Gewinnerzielungsabsicht und „Auslegung auf Dauer“ unterstellt wird. Wenn du also ein oder zwei mal die entsprechende Geschäftsidee durchführst kann es häufig als ein Test gewertet werden – danach ist spätestens eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Im Einzelfall solltest du mit einem Steuerberater Rücksprache halten.

    Welche laufenden Kosten hat ein Gewerbetreibender und ein Kleingewerbe?

    Ein Gewerbetreibender hat in der Regel verschiedene laufende Kosten, die sich aus den verschiedenen Bereichen seines Unternehmens ergeben. Dazu zählen beispielsweise Miet- oder Pachtkosten für Geschäftsräume, Kosten für Mitarbeiter, Materialkosten für Produktion oder Dienstleistungen, Werbekosten, Steuern und Abgaben, Versicherungen und andere Betriebskosten. Genauere Angaben zu den laufenden Kosten hängen jedoch immer vom individuellen Unternehmen ab und können daher nicht pauschal beantwortet werden.

    Wie viel kostet es ein Gewerbe zu gründen?

    Die Kosten variieren je nach Stadt, liegen aber im deutschlandweiten Durchschnitt bei ca. 25 Euro.

    Muss ich mehrere Gewerbeanmeldungen machen, wenn ich verschiedene Tätigkeiten ausführe?

    Nein, mehrere Tätigkeiten können in einem Gewerbe ausgeführt werden (genauer erklärt in §3 GewO)

    Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Gewerbeanmeldung, und der Umsetzung deiner Idee! Haben wir etwas vergessen, oder offen gelassen? Konnte dir dieser Artikel weiterhelfen? Fehlt dir noch eine Information, um den Schritt zur Gründung eines Gewerbes zu machen? Schreib es uns in die Kommentare!